ich bin Mitglied in zwei gemeinnützigen Vereinen bei mir im Ort und für Werbung und die Vereinskasse zuständig. Zudem bin ich Ansprechpartner für alle steuerlichen Fragen.
Beim folgenden Problem bin ich mir allerdings nicht sicher und brauche dringend Hilfe. Beide Problemstellungen sollten sich allerdings auf die gleiche Fragen beziehen.:
1.Verein
Wir wollen im nächsten Jahr Programmhefte für unsere Kirmes drucken lassen, in dem all unsere Sponsoren mit Visitenkarte abgedruckt werden sollen.
2.Verein
Wir wollen dieses Jahr eine große Werbetafel erstellen, auf dem ebenfalls alle Sponsoren mit Visitenkarte erwähnt werden.
In beiden Fällen haben uns die Sponsoren eine Spende gegeben, wofür sie von uns eine Spendenquittung/Zuwendungsbescheinigung erhalten haben.
In einem Seminar habe ich gehört, dass dies steuerlich nicht richtig ist.
Laut diesem Seminar müssten wir für einen Teil eine Spendenquittung ausstellen und für den restlichen Teil eine Rechnung erstellen.
Wie müsste die Rechung zwecks USt aussehen?
Gibt es Prozentsätze, wie die Spende aufgeteilt werden muss zwischen Spendenquittung und Rechnung? (Bspw. 90% Spendenquittung, 10% als Rechnung)
Gibt es weitere Punkte, die beachtet werden müssen?
Die Vereine sind gemeinnützig und sind aktuell von der Umsatzsteuer befreit. Der Gesamtumsatz beläuft sich auf weniger als 17.500 EUR/Jahr.
Über Gesetzesquellen würde ich mich ebenfalls freuen.
Da kann ich Dir auch nicht helfen. In solchen Fällen einfach das Finanzamt - Vereinsbesteuerung - anrufen. Meistens sind Sie sehr freundlich und helfen einen weiter. Vor allem bis du dann auf dem richtigen Weg und machst keinen Fehler.
Sieglud
Moin Pierre,
das sind spezielle Fragen zum Steuerrecht, die sicherlich nur ein Steuerberater rechtssicher beantworten kann. Da halte ich mich 'mal raus.
mfg
makoe
Hallo,
Sponsoring
Durch die Zuwendung von
Geld, Sach- oder Dienstleistungen -
vorwiegend an gemeinnützige und
mildtätige Vereine - beabsichtigt der
Sponsor eine positive Imagebildung
in der Öffentlichkeit zu bewirken, um
unternehmerische Marketingziele zu
erreichen. Daher handelt es sich beim
Verein in der Regel nicht um unentgeltliche
Zuwendungen, sondern um
Einnahmen aus einem steuerpflichtigen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Ein solcher kann immer dann angenommen
werden, wenn der Verein
über den Dank für die Unterstützung
hinaus dem Sponsor zusätzliche
Möglichkeiten der Selbstdarstellung
verschafft oder gar an der Unternehmenspräsentation
mitwirkt.
Diesen Text habe ich vom Hessischen Finanzministerioum.
Google mal unter
hmdf sponsoring
Den Steuerwegweiser als pdf herunterladen.
Gruß
Jeremias