Probleme beim Ebay-Verkauf

Hallo,

ich habe eine eine Frage:

Es geht um den Verkauf eines Artikels bei ebay. Nachdem der Käufer bezahlt hat, wurde die Ware verschickt. Es handelte sich um ein Kleidungsstück, welches noch nie getragen wurde, aber meines Wissens nach (die Sache wurde vorher überprüft) keine Beschädigung (Loch) aufweist. Jetzt hat der Käufer einen Fall eröffnet, in dem er schildert, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspräche, da diese Beschädigung nicht erwähnt wurde (wie auch?). Als Zustand wurde  angegeben :

"Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl”, B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers."

Nun ist meine Frage: Bei einem kleinen Loch, spricht man da von einer Beschädigung oder ist es dennoch ein kleiner Fehler, da es sich ja um ein kleines Loch handelt?

Er behauptet des Weiteren, den Artikel nun nicht mehr uneingeschränkt nutzen zu können.

Er möchte von seinem Recht gebrauch machen und eine beschädigte, so nicht beschriebene Ware zurück geben. Er bezieht sich da auf den § 309. Ziffer 8b, bei dem es meines Wissen nach um Allgemeine Geschäftsbedingungen geht. Der Verkäufer ist aber Privatperson und das wurde ausdrücklich im Angebot beschrieben, dass keine Garantie und keine Rücknahme angeboten wird. 

Die Vermutung liegt nahe, dass ihm die Sache nicht gefällt und er sie wieder los werden will.

Was könnt ihr mir dazu sagen? Ich erwarte Anhaltspunkte und Denkanstöße die mir zur Klärung dieses Falls, helfen können und mir im Klaren darüber, dass hier keine Rechtsbelehrung stattfinden kann/darf.

Ich entschuldige mich für meine Rechtschreibfehler. 

Es ist natürlich alles hypotethisch und mit „er“ meine ich den Käufer.