Probleme beim Eigentumsübergang

Hallo.

Soweit ich verstanden habe, ist ja sinnvollerweise der Eigenumsübergang ein sachrechtlicher Vertrag. Bei einem Immobilienkauf ist die Umtragung im Grundbuch der eigentliche Eigentumsübergang. Als solches ist es vom eigentlichen Kaufvertrag, der eine Absichtserklärung ist, losgelöst.

Folgender fiktiver Sachverhalt: Das Geld wurde fristgerecht und gemäß Wünschen der Bank überwiesen (Erster Knackpunkt: Bank gab ein anderes Konto - mutmasslich ein Verrechnungskonto - an als im Kaufvertrag stand und behauptete „wie vereinbart“). Die Verkäufer erhalten jedoch über Monate von der empfangenden Bank die Aussage „Das Geld sei nicht überwiesen worden“. Damit wird doch von der empfangenden Bank ein Verzug verschuldet oder? Soweit ich das sehe, können die Verkäufer gegenüber dem Notar nicht anzeigen dass der Kaufpreis überwiesen wurde weil die empfangende Bank das abstreitet. Also rein logisch betrachtet ist es den Verkäufern unmöglich und es steht gewissermaßen Aussage (Käufer sagt „Ich habe überwiesen“) gegen Aussage (empfangende Bank sagt „Nö“).

Wer haftet in diesem Fall für Folgen aus dem Verzug (zu viel gezahlte Miete etc.)? Ich finde in den Gesetzesbüchern nur etwas, wie das ganze ablaufen soll. Sprich: Wenn in den Gesetzestexten von keinerlei Fristen die Rede ist, darf dann die empfangende Bank über Monate mit dem Geld „arbeiten“? Und wo steht das :smile:

Danke für eure Hilfe.

Das Geld wurde fristgerecht
und gemäß Wünschen der Bank überwiesen (Erster Knackpunkt:
Bank gab ein anderes Konto
an als im Kaufvertrag stand und behauptete „wie
vereinbart“).

wichtig ist aber nur, was im notariellen Vertrag angegeben wurde. Die Überweisung auf ein anderes Konto hat u. U. keine befreiende Wirkung. Daher nur das im notariellen Vertrag angegebene Konto nutzen.

Mit anderen Worten: Es kommt nun darauf an, was das für ein Konto war und was mit dieser Abweichung bezweckt wurde, ob beispielsweise die Verkäufer mit der empfangenden Bank wegen Kreditablösungen etwas vereinbart haben, was einen anderen Ablauf notwendig machte. Ich denke, ab da ist mir die Argumentationsgrundlage klar. Es gibt ja auch noch das Verfahren von Notaranderkonten. Es hätte aber einen Hinweis geben müssen oder eine nachträgliche Änderung/Ergänzung des Kaufvertrages.

Gehen wir davon aus, dass hat (wie auch immer) halbwegs seine Richtigkeit. Dann bleibt noch der zweite Teil meiner Frage: Darf das zu Lasten des Käufers gehen? Darf es also einen Verzug geben, wenn das Geld über ein Verrechnungskonto läuft um Vorfälligkeitsentschädigungen etc. zu klären? Hier müsste man eindeutig nein sagen. Was geht es den Käufer an, wenn nicht genau geklärt ist, zu welchen Teilen das Geld wie verwendet wird?
Der Käufer hat seine Schuldigkeit getan, wenn er überweist. Die Verkäufer (oder die Bank) haben ihre Schuldigkeit zu tun, dem Notar Bescheid zu sagen, versäumt. Egal wer nun genau da einen Fehler gemacht hat und wieso.

Wenn der Schrieb an den Notar dazu diente, dass ein Mitarbeiter der geldempfangenden Bank einen schönen Sommerurlaub bekommt, dann haben wir eh eine völlig andere zudem strafrechtlich relevante Grundlage.