Probleme beim erwerb einer landwirtschaft

hallo zusammen,
gibt es anregungen,wie man in einem solchen fall verfahren könnte…

1.problem: kauf einer 5ha hofstelle mit stall u.einem
maroden,abrissreifen haus. dort soll(aussenbereich)
ein neues haus an anderer stelle gebaut werden. kann der,im moment noch nichtlandwirt, den dort bestehenden landwirtschaftsbetrieb übernehmen und darüber ein baurecht erwirken?

2.problem: der verkäufer des o.g.betriebes hat zudem ca.100ha von der bvvg gepachtet und ein entsprechendes vorkaufsrecht für diese flächen.er selbst hat aber weder geld noch interesse daran. der käufer der hofstelle würde dieses grünland gerne landwirtschaftl.nutzen und über ihn kaufen lassen, weiss aber nicht,ob das überhaupt funkionieren würde und wie er sich da absichern könnte. das dumme daran ist nämlich, dass der verkäufer die flächen auf grund des vergünstigten erwerbs nur selbst nutzen und diese auch die nächsten 10jahre nicht veräußern dürfte. macht er von dem vorkaufsrecht kein gebrauch, würde das land von der bvvg ausgeschrieben und viele landwirte aus der gegend würden sich dafür interessieren und sich um kopf und kragen bieten. der käufer braucht dieses grünland aber unbedingt,da diese flächen unmittelbar an die hofstelle anschliessen und er sich als landwirt selbständig machen möchte.
gibt es einen weg…kann notfalls mit dem verkäufer eine gesellschaft
gegründet werden,in die das land eingebracht würde? kann man das notariell sichern lassen,o.ä.?
hoffentlich gibt es eine möglichkeit!

vielen,lieben dank schon mal!!!

Hallo,

1.problem: kauf einer 5ha hofstelle mit stall u.einem
maroden,abrissreifen haus. dort soll(aussenbereich)
ein neues haus an anderer stelle gebaut werden. kann der,im
moment noch nichtlandwirt, den dort bestehenden
landwirtschaftsbetrieb übernehmen und darüber ein baurecht
erwirken?

Mit nur 5ha kann man als Landwirt seinen Lebensunterhalt nicht erwirtschaften, d.h. man ist kein Vollerwerbslandwirt und somit auch nicht priviligiert und ohne Privelegierung kein Bauen im Außenbereich, egal an welcher Stelle.
Problem 2 muß also erst gelöst sein. Dann steht auch der Weg für eine Baugenehmigung offen.

2.problem: der verkäufer des o.g.betriebes hat zudem ca.100ha
von der bvvg gepachtet und ein entsprechendes vorkaufsrecht
für diese flächen.er selbst hat aber weder geld noch interesse
daran. der käufer der hofstelle würde dieses grünland gerne
landwirtschaftl.nutzen und über ihn kaufen lassen, weiss aber
nicht,ob das überhaupt funkionieren würde und wie er sich da
absichern könnte.

So funktioniert das nicht.
Der Verkäufer kann nicht für einen anderen kaufen. Außerdem ist der Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen ab 1ha genehmigungspflichtig. Da läuft nichts mit Trick 17, d.h. erstmal muß der Käufer offiziell Landwirt sein.

der käufer braucht dieses
grünland aber unbedingt,da diese flächen unmittelbar an die
hofstelle anschliessen und er sich als landwirt selbständig
machen möchte.

Es wäre ein Gespräch mit der Landwirtschaftkammer sinnvoll. Die wird als prüfen, ob der Käufer Aussicht hat als Volllandwirt bestehen zu können. Geht diese Prüfung positiv aus, wird sie den Käufer sicher in seiner Absicht unterstützen und versuchen eine Möglichkeit zum Kauf des Landes zu finden.

gibt es einen weg…kann notfalls mit dem verkäufer eine
gesellschaft gegründet werden,in die das land eingebracht würde?
kann man das notariell sichern lassen,o.ä.?

Sicher können zwei eine Gesellschaft gründen, die dann auch offiziell eingetragen und vertraglich gesichert ist. Aber das ist für diesen Fall ein extrem schlechter Weg. Konflikte sind da doch vorprogrammiert.

Gruß Steffi