Hallo,
ich schlage mich seit mehreren Monaten mit dem Versuch herum den Gaslieferanten zu wechseln. Da es die „alte“ Firma bzw. die "neue " verbummelt hat mit beim Netzbetreiber an - bzw. abzumelden war ich jetzt schon einen Monate in der teuren Grundversorgung des örtlichen Betreibers.
Jetzt hatte ich schriftlich von der „neuen“ Firma, dass der Wechsel zum 01.12.10 perfekt ist inclusive Vertragsbestätigung.
Als ich beim örtlichen Versorger nachfragte wegen Zählerablesung erhielt ich die Auskunft, dass die von nichts wissen bzw. ich immer noch nicht beim Netzbetreiber angemeldet bin, d.h. ich bleibe in der Grundversorgung.
Dies kostet mich jetzt dann wieder zwei Monate mehr Geld und ich haber der „neuen“ Firma mitgeteilt, dass ich einen Vertrag seit 01.12.10 bei ihnen hätte und die Mehrkosten bis 01.02.11 (nächstmöglicher Wechseltermin) geltend mache bzw. evtl. Vertragsbruch geltend mache.
Denn schriftlich hab ich den rechtzeitigen Wechsel und kann nichts für die Fehler der Gaslieferantenfirmen.
Sehe ich das richtig bzw. bin ich Geschädigter und kann ggfls. Rechtsanwalt aufsuchen und diese Kosten auch geltend machen?
Jain! Erstmal in den Vertrag schauen, ob es dort eine Regelung für derartige Fälle gibt die angewendet wird. Wenn es keine derartige Regelung gibt, könnte in der Tat ein Vertragsbruch wegen nicht Neichterfüllung vorliegen.
Hallo,
Sie haben doch mit der neuen Lieferfirma einen Vertrag, oder. Daraus müsste hervorgehen, dass sich diese Firma auch um den Wechsel, um die rechtzeitige Kündigung usw. kümmert.
Wenn Sie das schriftlich bestätigt haben, haben Sie sich auch nur an den neuen Anbieter zu wenden. Dass die bisherige Firma evtl. sogar falsche Auskünfte erteilt, ist leider normal. Bei Stromanbietern ist das nicht anders.
Also, fragen Sie bei dem neuen Gasanbieter an und bitten um Stellungnahme über den Stand des Anbieterwechsels. Ich gehe davon aus, dass sich dann alles aufklären wird.
Wenn nicht, dann müssen Sie prüfen, ob der neue Anbieter Fehler gemacht hat, wofür er dann auch verantwortlich ist, wenn ein eindeutiger Vertrag mit Ihnen besteht.
MfG
PB
Guten Tag, ja eine unglückliche Situation. Allerdings kann ich mit ihrer Aussage „Vertragsbestätigung“ wenig anfangen. Haben sie einen Vertrag? Ich unterstelle dieses einmal. Grundsätzlich ist dann dieser Vertrag, wenn er formale Kriterien einhält gültig. Insbesondere wenn er als Fixdatum die Lieferung an sie vorsieht. Dann können sie auf Erfüllung bestehen. Sollte es so sein haben sie auch weitergehende Rechte, die bis zu Schadenersatzforderung gehen. Folgendes Problem könnte sich ihnen stellen. Sehen sie den Vertrag daraufhin durch, ob ein Auschluss (kann auch bei Nennung der AGB´s im Vertrag sein) für den Fall besteht, dass sich der neue Lieferant nicht mit dem jetzigen einigt. Dieses ist alles sehr komplex und ich rate dazu, sich der Hilfe eines Anwalts für Vertragsrecht zu bedienen. Viel Glück.
also zur Frage, ob du ein Geschädigter seist und einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen könntest, kann ich dies nur mit ja beantworten.
Du schreibst ein bisschen verwirrend. Was meinst du mit „alter Firma“ und „neuer Firma“? Den Stromanbieter? Oder eine Firma, die für dich die Gaslieferung vertraglich festmacht?
Sofern du eine schriftliche Vertragsänderung zum 01.12.10 vorliegen hast, so kannst du beim diesem neuen Betreiber den Zählerstand selbstredend angeben. Der alte Betreiber darf keine Abbuchungen mehr vornehmen, sofern dort eine Kündigung eingegangen ist. Lastschriften kannst du auch von der Bank zurück geben lassen; innerh. einer best. Frist.
Sende doch einfach eine Kopie des Schreibens an deinen alten Versorger und stelle nochmals klar, dass die zuviel abgebuchten Beträge dir erstattet werden müssten, da du ansonsten einen Rechtsbeistand aufsuchen würdest.
Hallo!
Vom Grundsatz her hast du natürlich Recht. Aber willst du wegen vllt. 10 Euro/Monat zum Anwalt?
Eigentlich hast du schon zuviel gemacht. Nach Eingang der Vertragsbestätigung des neuen Lieferanten, wäre für dich alles erledigt gewesen. Hätte der alte Lieferant weiter die fälligen Abschlagszahlungen von der bank zurückbuchen lassen, wäre es gut gewesen. Und um den Zählerstand beim alten Versorger hättest du dich auch nicht kümmern brauchen. Darum kümmert sich der neue Lieferant und fragt dich nach dem Zählerstand. In der Vertragsbestätigung muss doch drin stehen, ab wann der Vertrag gültig ist, oder? Und das reicht aus. Fertig. Also brauchst du auch nicht weitere 2 Monate den höheren Preis beim Grundversorger löhnen. Wie du schon schreibst, du hast es schriftlich vom neuen Lieferanten. Also gibt es jetzt 2 Dinge zu tun:
schon abgebuchte Beträge vom alten Lieferanten zurückbuchen lassen,
abwarten, bis sich der neue Lieferant bei dir meldet und den Zählerstand am 01.12.2010 haben will.
Das kann allerdings auch mal 3 Monate dauern. Macht aber nichts, ruhig bleiben und abwarten.
Bemerkung: Wenn ich dein alter Lieferant wäre, hätte ich auch geantwortet, dass ich davon nichts weiß. Schließlich ist der Alte Gasversorger NICHT daran interessiert, dich als Kunden zu verlieren. So nach dem Motto: Mein Name ist Hase, Ich weiß von nix!
Ole
Sorry: Es muss natürlich nicht heißen" Hätte der alte Lieferant weiter die fälligen Abschlagszahlungen von der bank zurückbuchen lassen, wäre es gut gewesen."
Sondern richtig: „Hätte DU die fälligen Abschlagszahlungen des alten Lieferanten von der Bank zurückbuchen lassen, wäre es gut gewesen.“
Ole
Das ist eine sehr gute Frage.
Bei einem Wechsel, also wenn gleich zwei Firmen darin verwickelt sind, wird es schwierig werden zu beweisen welche Firma nun ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist. Außerdem muss meine Wissens nach immer eine Fahrlässigkeit nachgewiesen werden um in solchen Fällen wirklich Schadenseratz durchzukriegen.
Versuchen würde ich es auf jeden Fall mich mit dem neuen Gaslieferanten einig zu werden. Jedoch glaube ich nicht dass du vor Gericht große Chancen haben wirst Geld zu sehen.
Hallo Schlager1,
ist das Schreiben für den Wechsel per Mail oder evt. schriftlich von der betreffenden Firma bestätigt bzw. wurde der Erhalt per Einschreiben/Rückschein bestätigt? Dann kann ein Rechtsanwalt mit Aussicht auf Schadensersatz eingeschaltet werden. Wenn nicht, steht Aussage gegen Aussage und der Erfolg auf Entschädigung vor Gericht wäre gleich null.
Jain! Erstmal in den Vertrag schauen, ob es dort eine Regelung
für derartige Fälle gibt die angewendet wird. Wenn es keine
derartige Regelung gibt, könnte in der Tat ein Vertragsbruch
wegen nicht Neichterfüllung vorliegen.
Hallo,
die Firma schrieb jetzt, dass es aufgrund eines Fehlers eines Mitarbeiters zu einer Fehlbuchung kam, d.h. dieser bestätigte mir zweimal per Mail den Vertrag, obwohl dieser eigentlich nicht zustandegekommen sein konnte, weil ich noch bei einem Voranbieter war.
Dies liegt allerdings an der neuen Firma, weil diese den Vertrag nicht korrekt gekündigt haben bzw. dem Netzbetreiber dies nicht rechtzeitig mitgeteilt haben, so dass ich automatisch zum Grundversorger zurückgestuft wurde!
die „Drohung“ mit dem Rechtsbeistand habe ich bereits gemacht, fruchtet aber wohl nicht.
Das Problem liegt daran, dass die „neue“ Gasanbieterfirma beim Netzbetreiber mich nicht richtig abgemeldet bzw. angemeldet hat. Es lag wohl daran, dass ich von einer früheren Gasanbieterfirma, nachdem die „neue“ Firma dort gekündigt hatte, aus verschiedenen Gründen nicht rechtzeitig wegkam. Daher landete ich automatisch einen Monat in der Grundversorgung. Die „neue“ Firma hat dann wohl verbockt richtig mitzuteilen gegenüber dem Netzbetreiber, dass ich nicht mehr bei der „alten“ Firma bin, sondern beim Grundversorger.
Das Ende vom Lied ist, dass ich immer noch beim Grundversorger bin und die „neue“ Firma mir den schwarzen Peter zuschiebt.
Sie haben mir per E-Mail eine Vertragsbestätigung gesendet, dies sogar nochmals bestätigt, jetzt wird es aber auf einen Fehler bei einem Mitarbeiter geschoben!
Dieser hat mich wohl fehlgebucht, d.h. die Vertragsbestätigung geschickt, obwohl ich faktisch noch gar nicht wechseln konnte.
Ich meine aber schon, dass dieser Fehler von der „neuen“ Firma zu verantworten ist und die schriftliche Bestätigung eigentlich ausreichen müsste, um auf Vertragserfüllung zu pochen bzw. wenn dies nicht geht, Schadensersatz zu fordern, für die Mehrzahlung an den Grundversorger!
sorry, wenn ich nochmals schreibe, aber bei mir wurde deine Anfrage noch immer als offen stehend angezeigt.
Hoffe, du konntest mittlerweile das Problem beheben?!