Hallo, mal angenommen jemand verkauft einen 16 Jahre alten sportlichen, gutaussehenden BMW mit vielen KM ( mit einigen Lackmängeln), guten Gewissens da techn. in Ordnung weil bis wenige Tage vor Verkauf selbst noch ohne Probleme genutzt ! Einziger techn. relevanter Mängel bezieht sich auf den Ölverbrauch auf 1L pro 1000 Km. Auf diesen Mängel wurde selbstverständlich hingewiesen und auch im Kaufvertrag vermerkt! Nach dem Verkauf mit handelsüblichem Kaufvertrag von einem bekannten Auto-Online Portal geschieht etwas alptraummäßiges !! Der Käufer hat leider schon auf der Rückfahrt (ca. 250 km) nach ca. 80 km einen nicht unerheblichen Defekt an dem Fahrzeug (evtl. sogar Motorschaden) ! Sollte der Defekt nicht so schlimm sein wird man sich sicher einigen können, aber sollte tatsächlich ein kompletter Motoerschaden dieUrsache sein möchte der Käufer das KFZ zurückgeben! Muß der Verkäufer rechtlich gesehen (moralisch gesehn ist das ja echt ein Alptraum für alle Beteiligten!) dafür haften, das Auto evtl. sogar zurücknehmen und den Kaufpreis zurück erstatten ?? Wer kennt sich da richtig aus ? Ich wäre sehr dankbar für eine verbindliche Antwort ! vielen Dank im Voraus und mfG
vermerkt! Nach dem Verkauf mit handelsüblichem Kaufvertrag von einem bekannten Auto-Online Portal
Vermutlich wurde die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
KFZ zurückgeben! Muß der Verkäufer rechtlich gesehen Beteiligten!) dafür haften, das Auto evtl. sogar zurücknehmen und den Kaufpreis zurück erstatten ??
Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen war (was bei einem solchen Vertragsvordruck wahrscheinlich ist) und man dem Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er einen technischen Mangel verschwiegen hat, dürfte er aus dem Schneider sein.