Wir haben vor 14 Tagen ein Haus gekauft und einen heftigen Marderschaden am Dach festgestellt. Schaden etwa 8000 €. Der Verkäufer behauptet, davon nichts gewußt zu haben. Beim abreißen der Verkleidung haben wir WC-Steine gefunden; dann ein kurzer Anruf beim Schädlingsbekämpfer vor Ort um mal nachzufragen, ob das helfen kann und VOLLTREFFER!!!
Er war schon vor Ort und hat eine Bekämpfung wegen akutem Mäusebefall durchgeführt und dabei auf einen Marder hingewiesen!!! Hätte mir der Verkäufer dies mitteilen müssen?
Was kann ich tun, um den Schaden erstattet zu bekommen?
Meine Empfehlung ist sofort einen Anwalt einschalten !!! Ihre chancen stehen sehr gut !!! Mitteilungspflicht verletzt und vorsetzliche täuschung ist eine straftat alles liebe und gute fuer sie !!! Hoffe keine weiteren ueberraschungen fuer sie
zunächst mal Glückwunsch zum Eigenheimerwerb!
Dieses sollte man vor dem Kauf genauestens inspiziert haben.
8000 Euro klingt viel, wer sagt das? Sachverständige oder Firma, die was verkaufen
möchte?
Ja, der Verkäufer hätte das angeben müssen, aber nun kann man nur noch auf
Kulanz hoffen, wenn man nicht das ganz große Fass aufmachen will.
Sie haben wahrscheinlich schon alles bezahlt. Fragen Sie bitte den Notar, denn den
haben Sie bezahlt, er möge vermitteln!
Reden Sie mit dem Verkäufer, er möge sich hälftig beteiligen.
Vielleicht zahlt auch Ihre Versicherung einen Marderschaden?
zunächst mal Glückwunsch zum Eigenheimerwerb!
Dieses sollte man vor dem Kauf genauestens inspiziert haben.
8000 Euro klingt viel, wer sagt das? Sachverständige oder Firma, die was verkaufen
möchte?
Ja, der Verkäufer hätte das angeben müssen, aber nun kann man nur noch auf
Kulanz hoffen, wenn man nicht das ganz große Fass aufmachen will.
Sie haben wahrscheinlich schon alles bezahlt. Fragen Sie bitte den Notar, denn den
haben Sie bezahlt, er möge vermitteln!
Reden Sie mit dem Verkäufer, er möge sich hälftig beteiligen.
Vielleicht zahlt auch Ihre Versicherung einen Marderschaden?
Bin zwar kein ausgewiesener Experte in diesem Bereich, bin mir aber ziemlich sicher dass der Verkäufer Euch auf dieses Problem hätte hinweisen müssen. Ich rate zu einem Gang zum Anwalt. Vielleicht solltet Ihr aber vom Schädlingsbekämpfer was schriftliches haben. Dann könntet Ih dies dem Verkäufer vorlegen und gegebenenfalls eine aussergerichtliche Regelung finden. Meiner Meinung nach haftet der Verkäufer…
LG und viel Erfolg
haben sie von dem schaden evtl. fotos gemacht? wäre warscheinlich von vorteil. weil so wie ich die marder kenne, kommen die wieder. bei uns verwüsten sie jedes jahr garten, wenn die einen weg sind rennen die nächsten rum. ich an ihrer stelle würde den schädlingsbekämper bitten ihnen den genauen schaden den er feststellte aufzuschreiben, er wird sicher auch bestätigen das wenn mal ein (oder mehrere) marder da waren sie sich das merken und dann früher oder später zurückkommen werden. würde die ganzen rechnungen die sie wegen dem schaden erhalten haben kopieren und sie dem verkäufer vorlegen. wenn schon wc steine darin lagen, wusste er genau was da vor sich geht.( unsere marder schmissen den letzten wc stein das Dach runter)irgendwann stört sie nämlich der geruch auch nicht mehr. gehe davon aus, das sie einiges an materialkosten bekamen… kann man nicht auf sich sitzen lassen, wenn er nicht bezahlen will, würde ich schaun ob es dafür nicht eine klausel o so im vertrag gibt. oder mich an einen anwalt wenden . weil 8000€ sind ja sehr viel geld. (weshalb der verkäufer bestimmt auch nichts erwähnte) liesen unter und über unsere isolierung am Dach feinmaschiges stahlgitter einbauen, alles andere haben sie gefressen, durchgenagt, abgerissen. sind ziemlich gut und schnell im material zerstören.
ich wünsche ihnen viel erfolg.
wie konntet Ihr denn einen 8000-Euro-Schaden übersehen? Das ist im Prinzip meine erste Frage, die sicher auch ein Richter stellen wird, falls Ihr euch auf einen Prozess einlasst. Die WC-Steine und die Aussage des Schädlingsbekämpfers sind natürlich deutliche Hinweise, die mich durchaus zu rechtlichen Schritten verleiten würden. Aber: Wird der Schädlingsbekämpfer die Aussage wiederholen? Hat er was Schriftliches? Und können die WC-Steine sicher nicht von einem anderen sein (Mieter, Vorbesitzer, …)? Wenn dass alles passt und der Schaden auch noch unsichtbar war, habt Ihr gute Chancen. Solltet Ihr aber vor dem Kauf schlicht nicht auf den Dachboden gegangen sein, würde ich den Prozess an Eurer Stelle meiden.
Ich denke, hier würde ich einen Anwalt kontaktieren.
Nach dem Grundbucheintrag gehen alle Rechte und Pflichten zum Käufer über.Es wird schwer,wenn nicht unmöglich sein,nachzuweisen,das der Marder schon vor Vertragsabschluß da war.Und der Kammerjäger war ja „nur“ wegen Mäuse im Haus.Die Beweislast liegt bei euch.Viel Glück!!!