Probleme beim Kleingewerbe?

Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage zum Kleingewerbe,
ich möchte für eine Dekorationsfirma arbeiten (nur dort) gegen Rechnung und nicht als Angestellter ist sowas möglich oder ist das dann keine Selbststänige Arbeit und kan nich damit dann Probleme bekommen. Ich möchte es Stundenweise abrechnen und werde dabei nicht über 350€ pro Monat kommen um alle Vorteile zu behalten.(Familienversicherung, Kindergeld, Steuerbefreiung)

Die selbe idee hatte ich auch… bzw. Das jemand für mich arbeitet und derjenige mir dann die Rechnung stellt.
Das Problem: (Tut mir leid kann nicht genau sagen wieso)
Die IHK sagte mir das derjenige nicht nur für mich arbeiten dürfte. Aus dem Grund das viele Chefs ihre angestellten zu sowas bringen. Vorteile für den Chef:
Der Chef kann schadensersatzansprüche direkt an dich stellen. Du bist derjenige der Haftbar gemacht wird nicht die eigentliche Firma.
ich hoffe die Details sind ausreichend genug ich weiss nur nicht ob das zu 100% richtig ist.
Ich weiss nur das du mehr als eine Firma haben musst denen du Rechnungen ausstellst.
Besser ist er stellt dich ein und bezahlt dich nach Auftrag.

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage zum Kleingewerbe,

ich möchte für eine Dekorationsfirma arbeiten (nur dort)
gegen Rechnung und nicht als Angestellter ist sowas möglich
oder ist das dann keine Selbststänige Arbeit und kan nich
damit dann Probleme bekommen.

Hallo,

eine Tätigkeit bei einem einzigen Auftraggeber als selbstständiger Dienstleister ist grundsätzlich nicht möglich. Es kommt hierbei zu einer starken persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber, so dass man als Arbeitnehmer zu behandeln ist. Die Dekorationsfirma müsste dann auch die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Nähere Informationen gibt es auch unter http://www.gruenderlexikon.de/magazin/wann-ist-ein-u…. Natürlich kann das zunächst einige Jahre gut gehen, doch früher oder später wird das Ganze auffallen und dann müssen evtl. auch die SV-Beiträge für mehrere Jahre vom Arbeitgeber gezahlt werden. Darauf sollte man sich also nicht einlassen.

Ich möchte es Stundenweise
abrechnen und werde dabei nicht über 350€ pro Monat kommen um
alle Vorteile zu behalten.(Familienversicherung, Kindergeld,
Steuerbefreiung)

Die Vorteile bezüglich Familienversicherung, Kindergeld und Steuerbefreiung sind natürlich richtig erkannt worden. Wobei es beim Kindergeld auch auf das Alter ankommt, es kann nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden. Für die Familienversicherung dürfte es bei 350 Euro monatlichen Einnahmen auch keine Einschränkungen geben. Die Steuerbefreiung alleine könnte dagegen auch mit höheren Einnahmen erzielt werden. Umsätze bis 17.500 Euro im ersten Geschäftsjahr erlauben die Nutzung der Kleinunternehmerregelung.

Vielen Dank diese Antwort hat mir sehr geholfen.