Probleme beim TÜV

Angenommen, jemand fährt mit einem PKW beim TÜV vor und dieser bemängelt Dinge, die bei der letzten TÜV-Abnahme noch problemlos „durchgingen“, z. B.:

„Motor/Antrieb: Änderung mit Erlöschen der Betriebserlaubnis Abnahme § 19 (3)/ 21 StVZO erforderlich (Powerrohr)“

oder

„Lenkrad: Bei Anbau der i vorliegenden Fahrzeugschein eingetrgenen Rad-/Reifenkombination ist eine Begutachtung nach § 19 (2)/21 StVZO erforderlich“.

Wie gesagt, das Fahrzeug befand sich bei der letzten TÜV-Abnahme vor 2 Jahren in absolut dem gleichen Zustand und wurde damals nicht bemängelt.

Hat man das Recht, auf die alte TÜV-Abnahme zu pochen? Kann man mit dem Fahrzeug einfach zu einer anderenTÜV-Abnahmestelle fahren?

Was kann man da tun?

Danke
S.

Hat man das Recht, auf die alte TÜV-Abnahme zu pochen?

Akter Rechtsgrundsatz: Keine Gleichbehandlung im Unrecht.

Kann
man mit dem Fahrzeug einfach zu einer anderenTÜV-Abnahmestelle
fahren?

Wenns Spaß macht. Die Freunde in grün bzw. blau (je nach Wohnort) werden sich dafür nicht interessieren, wenn sie bei Gelegenheit Teile ohne Betriebserlaubnis am Fahrzeug finden.

Was kann man da tun?

Sonderteile eintragen bzw. abnehmen (formell) oder abnehmen (mechanisch) lassen.

Gruß,
Christian

Hallo Susanne,
dann hat man beim ersten mal aber einen blinden Prüfer gehabt :wink:
Sicher kann man eine andere Prüfstelle besuchen aber bei den beschriebenen Dingen wird man wenig Chancen haben.
Eine Pflicht auf Anerkennung der früheren Untersuchung gibt es nicht.
Wie willst Du auch beweisen dass die genannten Veränderungen bei der letzten Abnahme schon eingebaut waren?
Sofern möglich würde ich die Sachen eintragen lassen. Ansonsten Rückrüsten auf den Originalzustand.
Machst Du beim TÜV die grosse Welle und kommst an den falschen Prüfer zieht der die Kiste aus dem Verkehr. Nach den beschriebenen Mängeln hat er theoretisch nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht dazu.
Bei dem Fahrzeug ist die ABE erloschen was eine sofortige Stillegung zur Folge haben kann.
Gruss Sebastian

Halllo,

es geht noch schlimmer.

Ich kenne jemanden, der kam mit seiner Harley in eine Routinekontrolle, bei der einige „Unregelmäßgikeiten“ auffielen; das Gutachten brachte eine ganze Reihe Mängel ans Tageslicht - Betriebserlaubnis erloschen, Bußgeldverfahren …

Der Halter war bloß zwei Wochen vorher beim TÜV und kam beanstandungsfrei durch. Er hatte Belege, wonach er die Maschine vor über 10 Jahren mit diversen Umbauten gekauft und mehrmals beim TÜV vorgefahren hatte.

Und weil ich zu den „Guten“ gehöre und außerordentlich verschwiegen :wink: bin (er hätte mir also ohne weiteres reinen Wein einschenken können), habe ich ihm auch geglaubt, dass er die Maschine auch so vorgefahren hatte, wie sie begutachtet wurde.

Pech für ihn war, dass die Maschine so laut war, dass er und jedermann hören konnte, dass das was nicht stimmt - er konnte sein Bußgeld mit dem Richter aber ein bisschen herunterhandeln.

Fazit: Glaub’ bloß dem TÜV nicht, dein Fahrzeug sei wirklich mangelfrei.

Chrissie