Probleme beim Untervermieten?!

Hallo,

also der Fall ist etwas kompliziert: Mein Freund wohnt in einem Haus das seinem Vater gehört, jetzt ist die Schwester ausgezogen und er kann sie die anfallenden Nebenkosten nicht mehr leisten (ansonsten zahlt er keine Miete). Daher will er das alte Zimmer der Schwester untervermieten, aber der Vater will keinen offiziellen Mietvertrag machen, da er steuerliche Probleme erhant. Der Vater ist selbstständig.

  • Ab wann muss man mit einem steuerlichen Nachteil rechnen? Könnte der Vater einen Mietvertrag aufsetzen, es bei der Steuer angeben ohne das es etwas für ihn ändert?

  • Wie könnte mein Freund das Zimmer dennoch untervermieten? (Grundsätzlich hat der Vater nichts dagegen)

  • Darf man „in-offizielle“ untervermieten? Wie sieht es da rechtlich aus??

Ich wäre für Tipps sehr hilfreich da es schon etwas dringen ist und ich nicht wusste an wen man sich sonst wenden könnte. Ich bin für jede Auskunft/Idee sehr dankbar.

Mfg
-jbinz87

Hallo, kann leider nicht helfen

Hallo!
Das ist zugleich auch Steuerrecht. Ich bin kein Anwalt aber etwas belesen.

Zunächst einmal ist es steuerlich irrelevant, ob ein Mietvertrag schriftlich oder mündlich besteht. Einnahmen daraus müssen versteuert werden.
Aber wieso hat der Vater damit Probleme? Die Untervermietung macht doch dein Freund. Das heißt, die Einnahmen aus Vermietung muss dein Freund versteuern und nicht dessen Vater.

Und warum Einnahmen aus Vermietung als „Problem“ bezeichnet werden verstehe ich nicht ganz. Einnahmen sind doch nichts schlimmes :smile:

Ein inoffizielles Vermieten gibt es nicht. Entweder vermietet man oder man tut es nicht. Dies kann man mündlich und schriftlich vereinbaren. Bei mündlichen Mietverträgen trägt der Vermieter die Nebenkosten. Und Zeitmietverträge länger 1 Jahr können nicht schriftlich vereinbart werden. Die Höhe der Miete ist nicht vorgeschrieben. Jedoch hat man bei zu geringer Miete damit zu rechnen, dass das Finanzamt „Liebhaberei“ vorhält. Bei zu hoher Miete hat man höhere Einkünfte und daher eine höhere Steuerprogression.

Ich empfehle eine Konsultation beim Steuerberater des Vaters. Als Selbständiger wird er einen solchen haben. Solche Fragen müssen immer mit der individuellen Steuersituation beurteilt werden.

Viel Erfolg!

Halo,
ich kann da leider nicht weiterhelfen.

MfG

Phhh, da muss ich leider passen.
In SOLCHEN rechtlichen Fragen bin ich nicht Experte.
Ich hoffe, Dir können andere helfen und sende freundliche Grüße.

hallo,
für vermieterprobleme fühle ich mich nicht zuständig.
udo

Hallo,

Der Vater hat durch die Miete ein höheres Einkommen u will deswegen vermutlich keinen Mieter.

Fragen zum illegalen Umgehen der Steuer kann ich Ihnen nicht beantworten.

Lieben Gruss

mitredenwill

hallo

wenn vater sebständig ist dann hat er aucheinensteuerberater der bestens auskunft gebenkann wie man das regeln kann, sprich wesentlich besser als jeder andere

viel erfolg

Hallo,

Mieteinnahmen müssen selbstredend versteuert werden - soweit klar.

Untervermieten - der neue Mitmieter ist ja dann auch gemeldet
und das kommt dann so oder so raus.
Allerdings kann der Vater dem Untermieter zwar zu stimmen,mit diesem aber keinen Mietvertrag ab schließen. Ein WG Mietvertrag ist da sicherer, bzw.der Bruder muss den Vertrag abschließen. Nimmt dieser dann Miete ein und zahlt selber aber nichts - muss er die versteuern, da er kostenloser Nutznießer ist, aber dadurch ein Zusatzeinkommen erhält.

Da sollte aber auf jeden Fall ein Fachmann hinzu gezogen werden,
denn ob das rechtlich wasserdicht ist, kann ich auch nicht sagen.

Inoffiziell untervermieten ist im Grunde Steuerhinterziehung und wegen ein paar Euro

Im Grunde gibt es nur eine Lösung, die mir spontan einfällt.
Der neue Mieter (männlich oder weiblich) ist offiziell der Lebenspartner und dieser schließt dann keinen Mietvertrag ab, sondern meldet sich nur um.

Allerdings brigt dies Gefahren. Ist man sich später nicht mehr so einig oder gerät in Streit, kann das Konsequenzen haben.

LG

Da kann ich keine Aussage machen. Es ist ein Steuerthema.

Gruß Fred

Sorry,

die Steuerproblematik ist nicht mein Fach .

MfG

Hallo,

wieso steuerliche Probleme? Sobald er vermietet hat er Mieteinnahmen, die muss er vereinfacht gesagt versteuern. Dann hat er aber sicher auch Ausgaben. Sehr hohe Mieteinnahmen kann er mit einem Zimmer aber sowieso nicht erzielen. Das hört sich für mich als Ausrede an, vielleicht will er einfach nicht vermieten.

Grüße aus Göppingen
V.Weiser

Hallo! Der Sohn darf mit Mietvertrag oder auch Ohne alles mögliche untervermieten.Wenn er selber keinen Mietvertrag hat,hat er eben keine Rechte.Genau so ist es mit dem Untervermieter.Der Untervermieter mit Vertrag hat dann aber Rechte.Mindestens dreimonatige Kündigungsfrißt und so weiter. Wenn er selbst keine Miete zahlt hat ja der Vater keine Einnahmen, die er versteuern müsste. Bei der Untervermietung hat der Sohn die Einnahmen.8500euro im Jahr steuerfrei.Also alle Einnahmen zusammengerechnet.Ich schätze der kommt nicht drüber wenn die Nebenkosten nicht zahlen kann. Angeben muß er die Einnahmen aber trotzdem bei der Steuererklärung.