Probleme beim Wechsel Uni -> BA

Folgende Sachlage:
Mein Cousin hat 3 Semester Diplom-Maschinenbau-Ingenieur-Gewerbelehrer studiert (wie man das GANZ genau nennt weiß wohl niemand, aber eben eine Mischung aus Maschinenbau und Pädagogik)

Da er mit dem Studium alles andere als glücklich war hat er sich für BA-Stellen beworben und hat vor 2 Wochen einen Vertrag mit seinem (hoffentlich) zukünftigen Arbeitgeber für eine BA-Stelle Fachrichtung Maschinenbau unterschrieben.
Darauf hin hat er sich an der Uni Exmatrikuliert.

Nun bekam er diese Woche einen Anruf des künftigen Arbeitgebers dass die BA ihn vlcht nicht nehmen wird da er nicht alle Prüfungen an der Uni bestanden hat (er hat nicht teilgenommen da er den Vertrag schon unterschrieben hatte und sich dann ja auch exmatrikuliert hat).
Nach neuer Bachelor-Regelung soll eben dies nicht möglich sein.

Noch hat sich die BA nicht bei ihm gemeldet, daher schwebt er „in der Luft“
Wer weiß etwas darüber wie seine Chancen stehen? Wird es wirklich als „gleiches“ Studienfach gewertet obwohl er nicht reines MaschBau sondern MaschBau-Gewerbelehrer studiert hat? So wie ich das verstehe wäre es ja kein Problem wenn er vorher etwas anderes Studiert hätte.
Hilft auch die Tatsache dass er bisher auf Diplom studiert hat nichts?

Bin gespannt auf eure Antworten

Keiner da der was dazu weis?

Grüß Dich.

Dein Verwandter war leichtsinnig.
Und er hat in drei Semestern Universitätsstudium das Unfehlbarkeitsdogma der heiliggesprochenen Prüfungsordnung nicht verstanden.

Bevor ich einen solchen Wechsel vom Zaun breche, erkundige ich mich doch zuvor, was Studienordnung und Prüfungsordnung der Berufsakademie sagen. Oder nicht?

Und ist die gründliche Lektüre dieser Heftchen nicht erschöpfend, wende ich mich schriftlich an das Prüfungsamt der Berufsakademie und lasse mich verbindlich beraten, wie die erbrachten Diplomprüfungsleistungen der Universität in den Bachelor an der BA eingebunden werden. Des weiteren lasse ich mir erklären, wie dadurch das Bachelorstudium geändert wird. Denn offensichtlich springt Dein Verwandter nicht unmittelbar zum Bachelor, da weitere Prüfungsleistungen erbracht werden müssen.

An der Stelle treibt einen doch die natürliche Neugier, wissen zu wollen, ob es nicht sinnbringender wäre, an der BA ganz von vorne anzufangen und den Hintergrund von der Universität für besseres Verständnis oder für bessere Noten auszuschöpfen. Schließlich zählen im allgemeinen - im Gegensatz zum Diplom, wo das Vordiplom niemanden anhebt und im Nirgendwo verschwindet - alle Fachprüfungen in die Endnote. Dein Verwandter hat das Unistudium sicherlich nicht mit ultimativen Bestnoten abgebrochen, so daß die Frage doch berechtigt ist, ob ihm seine Unileistungen weiterhelfen oder ob es nicht klüger wäre, die einfacheren BA-Prüfungen zu absolvieren.

Nicht wahr?

Wenn Du schreibst, er habe Prüfungen „nicht bestanden“, weil er „nicht teilgenommen“ hätte, ist das sogar richtig dumm und grob fahrlässig gewesen, denn wer sich zur Prüfung einschreibt, und dann nicht hingeht, obwohl das Nichterscheinen als 5,0 bewertet wird - wie nennt man so jemanden?!?!?!

Ehrlich gesagt, kann er jetzt gar nichts mehr machen. Er muß hoffen, daß das Prüfungsamt der BA wohlwollend entscheidet.

Vielleicht sollte er sich ganz normal als neuer Student immatrikulieren, ohne seinen Uniausflug geltend zu machen. Sollte sich das Prüfungsamt weigern, weil er Klausuren nicht bestanden hat, muß er darauf pochen, daß er die Klausen nicht „endgültig nicht bestanden“ hat. Endgültig nicht bestanden heißt, daß ein Student alle regulären Prüfungsversuche mit 5,0 ausgeschöpft hat.

Beispiel: Die zu Demonstrationszwecken hier frei erfundene Prüfungsordnung X läßt 1 Versuch und 1 Wiederholungsversuch zu. Der Student hat demnach 2 Chancen, das Fach mit 4,0 zu bestehen. Fällt er in der Wiederholungsprüfung durch, hat er das Fach endgültig nicht bestanden. Endgültig nicht bestanden = Exmatrikulation mit Überlichtgeschwindigkeit. Alle folgenden Maßnahmen hängen vom gültigen Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Es existieren in der Tat Regelungen, die zwangsexmatrikulierten Studenten landesweit verbieten, das gleiche Fach woanders zu studieren. Mit woanders können hier gemeint sein a) andere Universitäten des Bundeslandes, b) Fachhochschulen des Bundeslandes, c) Berufsakademien des Bundeslandes.

Allerdings hat Dein Verwandter eine gute Chance, wenn die vergeigten Prüfungen nur „nicht bestanden“ sind. Prüfungsordnungen wie unsere beispielhafte Prüfungsordnung X enthalten in der Regel Passagen, die dem Wiederholungszeitraum natürliche Grenzen setzen. So ist es denkbar, daß Prüfungsordnung X sagt, eine nicht bestandene Fachprüfung muß innerhalb eines Zeitabschnitts von 1 Jahr erfolgreich wiederholt werden, andernfalls erfolgt die Bewertung als „endgültig nicht bestanden“.

Dein Cousin hat gute Chancen auf Wiederholungsprüfung an der BA, sofern er keine der strittigen Prüfungen mit „endgültig nicht bestanden“ vergeigt hat.

Er sollte lieber schleunigst die Beine in die Hand nehmen und sich um sein Studium selber kümmern, anstatt vom Arbeitgeber (!!) über die Sachlage aufgeklärt zu werden…

Viele Grüße

Wie ich sehe habe ich mich falsch ausgedrückt.
Mein Cousin möchte an der BA NEU anfangen.
Es geht ihm nicht darum irgendwelche Scheine oder Noten von der Uni „mitzubringen“.
Das Problem war eben dass ihm (und mir auch) nicht bekannt war dass wenn man sich exmatrikuliert NICHT automatisch von den Prüfungen abgemeldet ist (!).
Er war diese woche bei der Rechtsberatung des Studentenwerks.
Dort wurde gesagt dass es sich rechtlich um ein anderes Studium handelt (Da kein „Gewerbelehrer“-Zusatz) und die BA ihn daher nicht abweisen DARF. Er hat daraufhin die BA angeschrieben, bisher jedoch noch keine Rückmeldung.