Moin!
Das kann ich so nicht stehen lassen.
verstehe erstmal wie PP arbeitet.
Genau, das ist wichtig.
Was die von dir wollen ist ein Nachweis dass die Ware
versendet wurde und nicht mehr.
Nicht ganz oder auch nur halb richtig. PayPal verlangt einen Versandnachweis, aus dem Name und Anschrift des Empfängers eindeutig hervorgeht.
Kannst Du ganz genau nachlesen hier https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Use…,
auszugweise helf ich mal:
_Zitat von der PayPal-Website:
4.2. Gültiger Versandbeleg.
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die
folgenden Angaben enthalten sind:
4.2.1. Name des Versandunternehmens
4.2.2. Versanddatum
4.2.3. Name und Adresse des Empfängers
Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der
Seite „Transaktionsdetails“ übereinstimmen.
4.2.4. Name und Adresse des Versenders
Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers
übereinstimmen.
4.2.5. Nachverfolgungsnummer (optional)
Zitatende_
Außerdem heißt es dort witzigerweise:
_Zitat von der PayPal-Website:
Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:
- Einlieferungsdatum
- Name des Empfängers
Der Name des Empfängers muss mit dem auf der
Seite „Transaktionsdetails“ angezeigten Namen übereinstimmen.
Zitatende_
Nun wird jeder, der schonmal ein Einschreiben mit der DPAG aufgegeben hat wissen, das auf dem Einlieferungsbeleg kein Empfänger draufsteht. Deswegen finde ich diese Angabe bei PayPal echt witzig, Humor haben die scheinbar wirklich.
Wenn du diesen Nachweis erbringen kannst bekommst du Dein Geld
wieder.
Das ist theoretisch richtig. Praktisch allerdings bei Vorlage eines einfachen Einschreibebelegs ausgeschlossen. Meine eigenen Erfahrungen mit PayPal lassen mich in diesem Fall vermuten, das der UP sich wohl von Tickets und Kohle gleichermaßen verabschieden wird dürfen. PayPal macht sich das da regelmäßig sehr einfach, insbesondere bei „kleinen“ Privatkunden.
Danach musst du dich mit den Kunden auseinander setzen wo denn
die Ware ist und ihm dann faierer und rechtlicher weise das
Geld ersetzen… oder ersatz liefern…
Als gewerblicher Anbieter mußt Du das so tun, richtig. Als privater Anbieter ist mir das theoretisch ziemlich egal. Ich muß im Zweifel nur nachweisen, das ich die Ware versandt habe. Das Versandrisiko trägt allein der Käufer.
paypal interessiert nicht ob deer Kunde die Ware erhalten hat
sondern nur ob du die Ware NACHVOLLZIEHBAR versendet hast.
Das kann ich so nicht bestätigen, siehe oben. Obwohl beim Privatverkauf das Versandrisiko vollständig auf den Käufer abgewälzt werden kann (was regelmäßig auch getan wird) macht es PayPal hier anders: PayPal legt trotzdem das VErsandrisiko voll auf den Verkäufer, ob Privat oder nicht ist PayPal egal.
Wir hatten diese Fälle schon öffters (so 30 oder 40 mal) sind
auch mehrere male vom Handel ausgeschlossen worden. Konnten
aber immer nachweisen dass WIR unseren Job richtig gemacht
haben.
Du solltest hier nicht zwei Dinge vermengen. Gewerblicher Verkauf ist etwas anderes. Mit gewerblichen Kunden geht PayPal etwas anders um. Zudem gewerbliche VErkäufer wohl regelmäßig nicht per Einschreiben, sondern eher als Paket mit ordentlichem Versandnachweis und Haftung versenden, das sieht es dann doch anders aus.
Hier bleibt nur der übliche Hinweis, den ich nicht oft genug wiederholen kann: Privat ver käufer sollten tunlichst die Finger von PayPal lassen. Für Käufer eine feine Sache, für Verkäufer eine Strafe.
Gruß vom
Dicken MD.