Probleme ebay/Paypal

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe ein Problem mit ebay/Paypal. Käufer hat 2 Tickets ersteigert. Ich habe diese per Einschreiben rausgeschickt. Beweis (Zettel mit Sendungsnummer). Jetzt hat Käufer Paypal eingeschalten. nicht erhalten. paypal hat mir gleich Geld abgezogen noch vor Klärung des Falls. Ich habe Sendungsnummer nachverfolgt. Der Brief wurde zwar bei Post angenommen, aber der Sendungsstatus zeigt, das der Brief nicht weiterging, auch nach 15 Tagen nicht. Nun meine Frage. Bekommt der Käufer Recht und habe ich das Nachsehen oder akzeptiert paypal den Beweis von mir der Einlieferung/Beleg auch wenn die Post den Brief evtl. verschludert hat und der Käufer hat Pech? Vielen Dank

Hallo,

gehe auf dein paypal Konto, dort solltest du eine offene Unstimmigkeit finden und deinen Sendungsnachweis schicken können. Falls es da nicht geht frag bei paypal, wo du den Sendungsnachweis hinschicken kannst.

Hat die Post jetzt für den Empfänger einen Abholschein hinterlassen und der Empfänger hat das Einschreiben nicht abgeholt? Oder hat die Post das Einschreiben verschludert? Falls letzteres stelle bei der Post einen Nachforschungsantrag, Formulare gibt es gleich online und lege bei der Post Beschwerde ein, wenn die Tickets nicht mehr brauchbar sind.

Stephanie

Hallo Stephanie,

danke für die Antwort.
Also, es sieht ganz danach aus, als hat die Post das verschludert. Oder der Sendungsstatus wurde online nicht weiter bearbeitet (was ich mir nicht vorstellen kann)

werde auch jeden Fall Montag zur Post.
Und was ist wenn die das nen feuchten Interessiert? Das kann 6 Wochen dauern das die das nachvollziehen.
Meinst die erstatten mir das volle Geld weil es dann nicht mehr verwendbar ist?

Hallo,

ich weiß nicht was das für Tickets waren, aber für ein Einschreiben gibts maximal 25€ zurück, und die meisten sind teurer…

Schicke auf jeden Fall PP ersteinmal den Versandnachweis, dann mal abwarten, was se noch zu murren haben …

Grüße

Hallo,

werde auch jeden Fall Montag zur Post.

Mach’s hier und spar dir die Rennerei.
http://www.deutschepost.de/dpag?tab=1&skin=hi&check=…
Nachforschung Brief National

Stephanie

Hi

Nun meine Frage. Bekommt der Käufer Recht
und habe ich das Nachsehen

Also rein rechtlich ist deine Pflicht (als Privatverkäufer) die Ware abzuschicken, ob und wann sie ankommt ist nicht dein Bier. Die Gefahr geht auf den Käufer über - sein Pech.
Dein Einschreibenzettel ist dein Einlieferungsbeweis.

oder akzeptiert paypal den Beweis
von mir der Einlieferung/Beleg auch wenn die Post den Brief
evtl. verschludert hat und der Käufer hat Pech?

Nunja, WAS Paypal macht und denkt kann wieder was ganz anderes sein XD
(ist auch der Grund warum ich kein PP als VK nutze und auch nicht empfehlen kann… [stell dir vor du hättest unversichert geschickt dann hättest nichtmal n Einliefungsbeleg und das nachsehen]…die schießen erst und fragen dann)

Theoretisch sollten sie dein Beleg akzeptieren.

Meld dich mal zurück wies ausgegangen ist.

MfG
Lilly

Zu Paypal
Hallo

verstehe erstmal wie PP arbeitet.

Was die von dir wollen ist ein Nachweis dass die Ware versendet wurde und nicht mehr.

Wenn du diesen Nachweis erbringen kannst bekommst du Dein Geld wieder.

ENDE

Danach musst du dich mit den Kunden auseinander setzen wo denn die Ware ist und ihm dann faierer und rechtlicher weise das Geld ersetzen… oder ersatz liefern…

paypal interessiert nicht ob deer Kunde die Ware erhalten hat sondern nur ob du die Ware NACHVOLLZIEHBAR versendet hast.

Wir hatten diese Fälle schon öffters (so 30 oder 40 mal) sind auch mehrere male vom Handel ausgeschlossen worden. Konnten aber immer nachweisen dass WIR unseren Job richtig gemacht haben.

Daniel

Moin!

Das kann ich so nicht stehen lassen.

verstehe erstmal wie PP arbeitet.

Genau, das ist wichtig.

Was die von dir wollen ist ein Nachweis dass die Ware
versendet wurde und nicht mehr.

Nicht ganz oder auch nur halb richtig. PayPal verlangt einen Versandnachweis, aus dem Name und Anschrift des Empfängers eindeutig hervorgeht.

Kannst Du ganz genau nachlesen hier https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/Use…,
auszugweise helf ich mal:

_Zitat von der PayPal-Website:
4.2. Gültiger Versandbeleg.
PayPal akzeptiert einen Versandbeleg, wenn auf diesem die
folgenden Angaben enthalten sind:

4.2.1. Name des Versandunternehmens
4.2.2. Versanddatum
4.2.3. Name und Adresse des Empfängers
Diese Angaben müssen mit der Adresse auf der
Seite „Transaktionsdetails“ übereinstimmen.
4.2.4. Name und Adresse des Versenders
Diese Angaben müssen mit der Adresse des Verkäufers
übereinstimmen.
4.2.5. Nachverfolgungsnummer (optional)
Zitatende_

Außerdem heißt es dort witzigerweise:

_Zitat von der PayPal-Website:
Zusätzlich wird auch der Versandbeleg eines Einschreibens der Deutschen Post AG als Versandbeleg akzeptiert, wenn die folgenden Angaben auf dem Versandbeleg enthalten sind:

  • Einlieferungsdatum
  • Name des Empfängers
    Der Name des Empfängers muss mit dem auf der
    Seite „Transaktionsdetails“ angezeigten Namen übereinstimmen.
    Zitatende_

Nun wird jeder, der schonmal ein Einschreiben mit der DPAG aufgegeben hat wissen, das auf dem Einlieferungsbeleg kein Empfänger draufsteht. Deswegen finde ich diese Angabe bei PayPal echt witzig, Humor haben die scheinbar wirklich.

Wenn du diesen Nachweis erbringen kannst bekommst du Dein Geld
wieder.

Das ist theoretisch richtig. Praktisch allerdings bei Vorlage eines einfachen Einschreibebelegs ausgeschlossen. Meine eigenen Erfahrungen mit PayPal lassen mich in diesem Fall vermuten, das der UP sich wohl von Tickets und Kohle gleichermaßen verabschieden wird dürfen. PayPal macht sich das da regelmäßig sehr einfach, insbesondere bei „kleinen“ Privatkunden.

Danach musst du dich mit den Kunden auseinander setzen wo denn
die Ware ist und ihm dann faierer und rechtlicher weise das
Geld ersetzen… oder ersatz liefern…

Als gewerblicher Anbieter mußt Du das so tun, richtig. Als privater Anbieter ist mir das theoretisch ziemlich egal. Ich muß im Zweifel nur nachweisen, das ich die Ware versandt habe. Das Versandrisiko trägt allein der Käufer.

paypal interessiert nicht ob deer Kunde die Ware erhalten hat
sondern nur ob du die Ware NACHVOLLZIEHBAR versendet hast.

Das kann ich so nicht bestätigen, siehe oben. Obwohl beim Privatverkauf das Versandrisiko vollständig auf den Käufer abgewälzt werden kann (was regelmäßig auch getan wird) macht es PayPal hier anders: PayPal legt trotzdem das VErsandrisiko voll auf den Verkäufer, ob Privat oder nicht ist PayPal egal.

Wir hatten diese Fälle schon öffters (so 30 oder 40 mal) sind
auch mehrere male vom Handel ausgeschlossen worden. Konnten
aber immer nachweisen dass WIR unseren Job richtig gemacht
haben.

Du solltest hier nicht zwei Dinge vermengen. Gewerblicher Verkauf ist etwas anderes. Mit gewerblichen Kunden geht PayPal etwas anders um. Zudem gewerbliche VErkäufer wohl regelmäßig nicht per Einschreiben, sondern eher als Paket mit ordentlichem Versandnachweis und Haftung versenden, das sieht es dann doch anders aus.

Hier bleibt nur der übliche Hinweis, den ich nicht oft genug wiederholen kann: Privat ver käufer sollten tunlichst die Finger von PayPal lassen. Für Käufer eine feine Sache, für Verkäufer eine Strafe.

Gruß vom

Dicken MD.