Probleme/Fragen zum ALG1 in Form der Nahtlosigkeit

Hallo.
Ich bin ein wenig aufgebraust und verwirrt.
Komme grad vom Amt.

Hätte eine Frage zur Nahtlosigkeitsregelung (von Krankengeldaussteuerung ins ALG1 nathlos).

Ich werde also in 3 Wochen ausgesteuert.
Habe heute im Amt Antrag abgegeben. Beratung erhalten und sehr verwirrt
und unsicher…

„Wenn Arzt der AAgentur der Meinung ist, Sie sind innerhalb der nächsten 6 Monaten wieder arbeitsfähig, dann erhalten Sie kein ALG1“…
Wenn Arzt meint über 6 Monate AU, dann Antrag auf Erwerbsminderungsrente (die hab ich bereits eingereicht!) und dann erhalten sie bis zur Entscheidung über Rente ALG1 in Form der Nahtlosigkeit"…

Ich habe Rheuma und psychische PRobleme (Ängste,Depri,psychosomatisch etc.) und weiß doch nicht, wann ich wieder arbeitsfähig werde!
Lt. Reha bin ich 3 bis unter 6 Stunden pro Tag arbeitsfähig, wurde jedoch arbeitsunfähig entlassen.
Meine Ärzte meinen, dass ich erwerbsgemindert bin.
Aber wer kann schon sagen, dass ich in z.b. 3 Monaten wieder arbeitsfähig (auch Teilzeit) bin???

Nun überlege ich, mich einfach vom Arzt noch vor Aussteuerung „gesund zu schreiben“ um vermittelt zu werden. Erwerbsminderungsantrag läuft ja weiter.
Dann würde ich zumindest ALG1 (habe 12 Monate anspruch) erhalten und evtl. einen geeigneten Job finden.

Ich hab halt Angst, dass ein ARzt vom Arbeitsamt einfach sagt „der wird schon innerhalb von 6 Monaten wieder arbeitsfähig“ und dann bekomme ich keinerlei Leistung bzw. HIlfe! (außer H4).

Wer kann mir bitte helfen bzw. Tips geben, was in solchen Fällen sinnvoll ist.

Dankeeeeee
tom

Hallo tom,

über drei und unter sechs stunden „arbeitsfähig“ = keine Nahtlosigkeit und damit Anspruch auf AlgI; erst mal abwarten, die ärztlichen Dienste wissen um die Nahtlosigkeitsregel und wollen da keinen ins Jobcenter schreiben, d. h. die werden a) entweder keine Leistungsfähigkeit für die Dauer von +6 Monaten feststellen = AlgI, oder eben i.R. >3 - 6 Stunden leistungsfähig = Alg I

Viel Glück

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

knuffel1958

Hallo Tom,

bezüglich der Nahtlosigkeit wird von der Agentur alles getan werden um so schnell wie möglich d.h. vor Eintritt der Aussteuerung ein ärztl. Gutachten hinzubekommen.

Ich empfehle keinesfalls bei der Begutachtung den „Tapferen“ an den Tag zu legen und Dinge zu tun,die man normalerweise nicht (alleine) kann. (Ich hab das im Bekanntenkreis erlebt, habe außerdem selbst Rheuma sprich RA). Gut wäre den Bericht der Reha mitzunehmen und sich die täglichen Beschwerden und Einschränkungen vorher zu notieren. Manchmal vergisst man in der Aufregung einfach was.

Nun zu der Frage,ob es Sinn macht sich evtl. dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stellen. Das würde ich nicht empfehlen, da das wiederum der DRV signalisiert, dass alles nicht so schlimm sein kann.

Sollte die eingeschränkte Leistungsfähigkeit vom Amtsarzt mit unter 6 Mon. beurteilt werden (was unwahrscheinlich ist) bliebe immer noch die Möglichkeit Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen. Dies sollte dann spät. am 1 Tag nach der Aussteuerung geschehen. Hierfür muss die Leistungsfähigkeit unter 3 Std. täglich betragen. Die Leistungshöhe wird annähernd Hartz4 entsprechen, jedoch sind meines Wissens nach die Anrechnungen, etc. nicht ganz so heftig.

Ansonsten kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen: Nicht mit Ablehnungen zufrieden geben, sondern immer Widerspruch einlegen. Bei guter Begründung (hier hilft auch der VDK, falls man möchte) ist dann doch plötzlich Vieles möglich. So erlebt bei Beantragung meines Schwerbehindertenusweises oder auch Rentenantrags.

So, dann wünsche ich alles Gute, viel Glück und wenig Schmerzen.

VG
Claudia