Probleme Handwerker

Handwerker sollten bestimmte Arbeiten machen, z.B. das Verlegen neuen Bodens, das Tapetzieren und Entfernen von Schimmel und das Auftragen von Mitteln gegen erneuten Schimmelbefall ect.

Kostenvoranschlag ist eingegangen und die Handwerker sollten diese erledigen. Die Übergabe fand 2 Wochen später statt, viele Teile der Arbeiten wurde unsauber, nicht korrekt oder gar nicht bearbeitet. Zu dem kommt das weder Material - noch Lohnkostet vermerkt waren, weder auf der Rechnung noch auf dem Kostenvoranschlag, sodass der letztentliche Rechnungsbetrag nicht nachvollziehbar war/ist.

Die Tapete löst sich mitlerweile wieder ab und es ist erneut zu starken Schimmelbefall gekommen (wobei dies eigentlich behoben sollte, durch die Handwerkerarbeiten, da bereits durch den Befall in der Vergangenheit starke gesundheitliche Schäden eintraten, welche irreversibel sind).

Die Rechnung ist teilweise bezahlt. Was sind die rechtlichen Schritte gegen die Handwerkerfirma?

Danke vielmals im Voraus!

MFG Hummelchen

P.S. Mir ist klar, das der Artikel keinen Anwalt oder eine Rechtsberatung ersetzt, dieser soll lediglich eine Idee geben.

Handwerker sollten bestimmte Arbeiten machen, z.B. das
Verlegen neuen Bodens, das Tapetzieren und Entfernen von
Schimmel und das Auftragen von Mitteln gegen erneuten
Schimmelbefall ect.

Spätestens hier hätte ein vernünftiger Handwerker erst mal einen Spezialisten dafür hinzugezogen. Schimmelbefall hat immer einen Grund, der wenig mit Tapeten zu tun hat und schon gar nicht mit ein paar Mittelchen gegen Schimmelbildung abgestellt werden kann.
Außenmauer? Altbau? Neubau? Wasserschäden?
Da sind so viele Fragen offen, daß man zum Rest kaum was sagen kann. Meine _Vermutung_ wäre, daß der/die Handwerker gar nicht den Auftrag hatten, die Ursache zu bekämpfen, sondern nur an den Symptomen rumgebastelt haben.

Im Vorfeld wurde mit einem Berater der Verbraucherzentrale gesprochen, welcher die Auskunft erteilte, dass die Küche fachgerecht saniert werden muss. Der Handwerksbetrieb als solches hat versichert, die Schäden beheben zu können.

Ja natürlich haben Recht, damit das versucht wurde nur die „Symptome“ zu bekämpfen.

Bei dem Haus handelt es sich um ein Haus was maximal in den zwanziger Jahren gebaut wurde.

Es gab keinen Wasserschaden und die Schimmelbildung kommt vermutlich davon das die Handwerker in der Vergangenheit Tapete verwendet haben, welche sehr isoliert und daraufhin konnte die Luft nicht mehr richtig zirkulieren, angestaute Feuchtigkeit konnte nicht mehr richtig weg und dadurch die Schimmelbildung.

Mangelndes Lüften ist nicht der Fall, da in der besagten Küche den ganzen Tag über das Fenster auf ist.

Bei nötigen Informationen, bitte ich Sie sich nochmals zu melden.

VIELEN DANK!!

hast du keinen bestimmten wunsch, wie nacherfüllung, mindern, rücktritt, schadensersatz, erstattung der kosten für selbstvornahme ?

zuerst einmal solltest/musst du jedenfalls nacherfüllung für das mangelhafte werk verlangen. darauf bauen sich dann die anderen ansprüche (s.o.) auf.

grüße