Unsere Siedlung besteht aus 43 Einfamilienreihenhäusern die aus einzelnen Reihen mit unterschiedlichen Häuseranzahl besteht. Rechtlich gelten die Häuser als Eigentumswohnungen und die einzelnen Hausreihen besitzen auch zum Teil unterschiedliche Verwalter. Eine Teilungserklärung betreffend des Sondernutzungsrechtes der Gartengrundstücke besteht.
Nun stellt sich folgendes Problem: Laut Teilungserklärung ist das Dach der gesamten Reihe (7 Häuser) und die Fassade (Edelkratzputz) Allgemeineigentum. Nun sind durch den Winter an der Fassade einige Schäden zu beklagen die dringend behoben werden sollen bzw. soll das Dach der gesamten Reihe neu gedeckt werden. Die Rücklagen von ca. 20000,-€ reichen bei weitem nicht aus. Die Kosten für die gesamten Arbeiten an Wand und Dach belaufen sich auf ca. 20000,- pro Haus.
Nun sind in unserer Reihe 2 Eigentümer nicht in der Lage die Kosten für die Reparaturen zu leisten und blockieren somit den kompletten Ablauf.
Meine Frage:
- Kann ein (zwei) Eigentümer gezwungen werden sich an den Kosten zu beteiligen??
- Was passiert wenn er dazu absolut nicht in der Lage ist??
- Besteht die Möglichkeit die Teilungserklärung derart zu modifizieren, so dass die Fassade und das Dach nicht mehr Allgemeineigentum sind und jeder Eigentümer selber verantwortlich für sein von ihm bewohntes Haus ist und dieses nach Finanzlage instand halten kann.
Vielen Dank für die Antworten.
Mfg Bernd
Hallo Bernd…
also das sind immer schwierige Fragen, wenn Eigentümer nicht dafür aufkommen wollen/können. Im Grunde werden die Sachen in der Eigentümerversammlung geklärt, wer was und für wie viel aufkommen muss/kann. Richtet sich je nach Größe des Eigentums.
Zur Frage 1.)
Ja, man kann die nicht zahlenden Eigentümer dazu zwingen. Auch wenn Sie nicht davon betroffen sind (vom Schaden) und es sich um Allgemeineigentum handelt, dazu noch Reparaturen die notwendig sind, müssen alle Parteien dafür aufkommen.
Zur Frage 2.)
Sollten schwerwiegende Reparaturen anfallen, dann ist man als Eigentümer gezwungen irgendwie das Geld aufzubringen – Sei es über eine Hypothek, Kredit o.ä. - den der Schaden muss ja behoben werden. Ein kleiner Nachteil bei Eigentum.
Zur Frage 3.)
Ja, eine Teilungserklärung wird unter den Eigentümern gemacht bzw. mit dem Immobilieninhaber, der diese Häuser verwaltet. D.h. sollten alle damit einverstanden sein, ist es kein Problem sie so zu formulieren, dass jeder für sein eigenes Haus aufkommt. Bei mehreren Parteien in einem Haus müssen sich diese auch untereinander einig sein, miteinander für Schäden solcher Art aufzukommen.
Diese Methode kenn ich jetzt nur so bei Reihenhäusern.
Für Frage 1.: Sollten die nicht zahlenden sich an einer Beteiligung weiterhin (in einem zweiten Gespräch) weigern, ist es sehr empfehlenswert sich vorher rechtlich ein paar Informationen zu holen. Da ich nicht 100%ig weiß wie das genau ablaufen würde!
Hoffe ich konnte dir damit etwas helfen zu mindestens etwas helfen.
Grüße Flo