Probleme KFZ-Versicherung BITTE UM HILFE

Also ich schildere hier mal mein Problem.
Im Dezember 2009 sind wir mit unseren zwei Autos zu einer neuen Versicherung gewechselt erst mit dem Erstwagen und haben hinterher gleich den Antrag für einen Zweitwagen gestellt . Ich habe dann bei der Versicherung angerufen und gesagt ob es reicht bei dem Zweitwagen einen Antrag über das Internet zu stellen da meinte die Dame ich solle zusätzlich noch eine E-mail mit Fallschilderung schicken das habe ich auch direkt gemacht.
Im Januar sind dann die Papiere für den Erstwagen gekommen aber für den Zweitwagen war nichts dabei ich habe dann gleich angerufen und die Dame meinte wäre wohl untergegangen sie würde sich direkt darum kümmern bis mitte Febraur war wieder nichts da und nach mehreren Telefonate meinte die Dame dann es wäre jetzt alles geklärt und sie buchen den Beitrag monatlich vom angegebenen Konto ab. Ein Tag sahen wir das der erste Beitrag abgebucht worden ist also dachtén wir alles hat seine Richtigkeit.SO nun sind wir umgezogen und da habe ich am Mittwoch bei der Versicherung angerufen und wollte wegen Umzug eine neue EVB Nummer da meinte die Dame das wir keinen Zweitwagen bei ihnen Versichert hätten sie könnte zwar die E-mails sehen die Im Februar hin und her gegangen sind aber mehr wäre nicht passiert und das Geld dás vom Konto abgegangen wäre nur für ein Auto gewesen.

Ich habe dann am Mittwoch eine E-mail geschickt und den Fall geschildert da kam eine zurücki und jetzt wollen die den Fahrzeugschein und alles haben um das Auto ein Jahr Rückwirkendzu Versichern wie verhalte ich mich jetzt muss ich jetzt ein Jahr Rückwirckend zahlen oder welche möglichkeit habe ich noch.

Bitte dringend um Hilfe

Hallo,
ich würde alle Emails raussuchen die du gesandt hast und Telefonnotizen. Dann kannst du dir überlegen ob du „streiten“ willst oder nicht. Grundsätzlich MUSST du versichert gewesen sein, denn sonst hätte dir das Landratsamt schon länst dein Nummernschild weggenommen. Die Versicherung hat wohl hier was verbockt. Grundsätzlich ist es aber auch so, dass man für Versicherungsschutz zahlen muss. Auch rückwirkend. Hm, ist jetzt eine Verhandlungssache. Hast du denn evtl. noch weitere Verträge dort? Welche Versicherung ist es denn? Du könntest Ihnen halt mit Kündigung etc. drohen. Probiers einfach aus und sei hartnäckig.
LG

Das hört sich an, wie der alltägliche Geschäftsverkehr zwischen einem VN und einer Direktversicherung.
Nun ja, bissel Strafe muss sein…

Lösungsvorschlag: Sachverhalt schriftlich formulieren und per Einschreiben an den Vorstand der Gesellschaft senden, max. 14 Tage Frist setzen.
Wenn das nix bringt: Ombudsmann anschreiben.

Wegen des Beitrags: natürlich muss ein Jahr rückwirkend bezahlt werden, wenn bislang nix bezahlt wurde. Direktversicherer behaupten ja viel, aber den kostenfreien Versicherungsschutz haben selbst die noch nicht im Angebot.

Für´s nächste Auto: jemanden fragen, der sich damit auskennt. Z. B. einen Versicherungsmakler.

VG, Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo Galaxy 2010,

in diesem Fall sollten Sie nochmals mit Ihrem Versicherer sprechen. Lassen Sie sich dazu aber bitte nicht im Kundenservice abwimmeln, sondern bleiben die Hartnäckig um an einen Mitarbeiter aus der Fachabteilung ranzukommen. Diese haben deutlich mehr Kompetenzen und können dies normalerweise auch sofort am Telefon entscheiden.

Zur Thematik im Allgemeinen. Auf Grund dessen, dass ihr Versicherer Ihnen eine eVB (ehemals Doppelkarte) erteilt hat, hat dieser Ihnen auch eine Haftung einräumt.

Hierzug geben meist die AKB (Allgemeine Kraftfahrbedingungen) eine Information.

Im Normalfall nimmt der Versicherer eine Nachberechnung vor. Allerdings sollte der Versicherer für den Zeitraum NUR die Haftpflichtversicherung in Anspruchstellen, d.h. weder Teilkasko-, noch Vollkasko-Versicherung.

Aber wie bereits oben erwähnt. Versuchen sie die Fachabteilung zu erreichen. Weisen Sie auch auf Ihren Kundenstamm hin, wenn Sie z.B. bei diesem Versicherer noch eine Privathaftpflicht-, Unfall-, Lebens-, Hausrat-, Rechtsschutz- oder Wohngebäudeversicherung haben. Desweiteren weisen Sie auch bitte die Fachabteilung darauf hin, dass sie sich mehrfach gemeldet haben, wie es im System auch ersichtlich ist.

Sollten alle Stricke reißen können Sie bei einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht eine Auskunft erhalten. Empfehlenswert ist hier allerdings eine Rechtsschutzversicherung, oder ein Verkehrsrechtsschutz vom ADAC.

Der Gesellschaft steht der Versicheru8ngsbeitrag zu, da diese ja auch im Schadensfall hätte regulieren müssen.

MfG

Stephan Brückner

Hallo,

kann hier leider nicht weiterhelfen

Gruß,
Micha

Was leider aus Deiner Schilderung nicht hervorgeht, ist, ob Du für den Zweitwagen bei Antragstellung eine eVB von dem „neuen“ Versicherer bekommen hast und ob ggf. der Zweitwagen vorher bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert war.

Wenn Du eine neue eVB bei Antragstellung bekommen hast, so bestand zumindest vorläufige Deckung zur K-Haftpflichtversicherung. Die Prämie wäre dann rückwirkend fällig.
Wenn ich noch helfen kann - melde Dich.

Beste Grüße