Situation (aus Sicht der Metzgerei):
Supermarkt mit Konzessionär (Selbständige Metzgerei)
Verkauf von Wurst und Fleischwaren über Bedienungstheke
Verkauf von Wurst, Fleisch und Geflügelwaren aus SB im Supermarktbereich
Bezahlung durch Kunden erfolgt zentral an der Hauptkasse des Supermarktes
Abrechnung der Einnahmen der Metzgerei am folgenden Tag durch Umsatzausweis von 2 Zahlen (1. Bedienungstheke 2. SB-Bereich)
Schilderung:
Durch Inventur wurde in der oben genannten Situation festgestellt, dass
Geld fehlt (ca. 400€-500€ wöchentl.).
Für den Bereich Bedienungstheke besteht ein Gesamt-Bon für jeden Tag und ist somit leicht zu überprüfen (hier ausschluss des Fehlbetrages)
Der SB-Bereich ist ausschließlich durch tägliche/wöchentliche Inventur zu kontrollieren - (Ergebnis 400€-500€ Differenz)
Der oben genannte Betrag entspricht nicht annähernd der durchschnittlichen Diebstahlt Quote durch Kunden von etwa 0,2 - 0,5% v. Umsatz.
Frage:
Was für möglichkeiten hätte ein Marktleiter zur Kassne-Manipulation?
Die Zuordnung der Scanner-Codes erfolgt an einem Computer…doch ist wohl alles durch Protokolle gesichert.
Ist es möglich die Protokolle zu umgehen oder eine Form von Umbuchungen
zu machen bzw. Abschöpfungen?
Welche möglichkeiten hat man, um dahinter zu kommen?
erste mögliche Ursache:
Produkte werden nicht richtig eingelesen an den Kassen.
Evtl erfolgt manuelle Korrektur, da der Strichcode nicht lesbar ist.
-fehlende oder falsche Zuordnung der manuellen Kasseneingaben.
zweite Möglichkeit:
Kassensystem arbeit mit Warengruppen oder Untergruppen
Warengruppe 1 = Aufschnitt
Warengruppe 2 = Rindfleisch
Auch hier kann eine Zuordnung fehlerhaft sein, bzw nicht existieren.
Grundsätzlich kann man sowas bewußt manipulieren oder auch aus
Fahrlässigkeit.
erste mögliche Ursache:
Produkte werden nicht richtig eingelesen an den Kassen.
Evtl erfolgt manuelle Korrektur, da der Strichcode nicht
lesbar ist.
-fehlende oder falsche Zuordnung der manuellen Kasseneingaben.
zweite Möglichkeit:
Kassensystem arbeit mit Warengruppen oder Untergruppen
Warengruppe 1 = Aufschnitt
Warengruppe 2 = Rindfleisch
Das war klar…aber auch hier, der Mangel es nachzuweisen…
Auch hier kann eine Zuordnung fehlerhaft sein, bzw nicht
existieren.
Grundsätzlich kann man sowas bewußt manipulieren oder auch aus
Fahrlässigkeit.
Wird diese Möglichkeit von Protokollen erfasst oder sind diese dadurch zu umgehen???
Wie sieht es mit Abschöpfungen bzw Umbuchungen (eventuell nach Ladenschluss) aus und wie kann man das ganze Aufdecken???
Also jede Um(buchung) wird durch Protokolle erfaßt…
nicht zuletzt gesetzliche Grundlagen.
Beispiel: Es wird nicht richtig zugeordnet…dann gibt es
sicherlich ein Fehlerprotokoll…dieses müßte man bearbeiten…
Wenn Du mir verraten kannst, welche Software/welche Warenwirtschaft
eingesetzt wird, bzw evlt SAP-Modul…kann ich Dir die Protokolle
sicherlich nennen.
Also grundsätzlich wäre man auf die Mithilfe des Marktleiters
angewiesen…wenn man den im Verdacht hast und es sich um eine Kette
handelt, müßte man sich an die Revision wenden…ich kenne kein
Unternehmen das keine hausinterne Revision hat.
Also einen Betrug durchzuführen ist das leichteste was es gibt.
Theoretisch braucht nur eine Person an der Kasse, während des
Kassiervorganges entsprechend manuell eingreifen, nach dem Motto—
Ist halt „Frischware“ Obst und Fleisch ist das gleiche…
Entweder wäre das Fahrlässigkeit, oder aber folgendes Beispiel:
Unternehmen hat auch kleine Konzession-shops mit eigenen Mitarbeiter
die auf Verkaufsprovisionsbasis arbeiten…
Nennen wir den Konzessionnehmer MUSTER
der Verkäufer versteht sich gut mit jemanden der an der Kasse sitzt…
um die Verkaufsprovision etwas zu pushen, wird aus Gefälligkeit
ebend mal die Ware „Fleisch“ darauf gebucht…
Hat auch den Vorteil, da es sicherlich keine Bestandsfortschreibung
gibt , wie bei Konserven etc, das es nicht sofot auffällt, sondern
erst bei der Inventur/Warenkontrolle.
Wie man feststellt gibt es etliche Möglichkeiten und Beweggründe wie und warum man manipulieren kann.
Aber jede Buchung wird dokumentiert, daher kann man es feststellen.
Anderes Beispiel:
Vielleicht kriegen die Verkäufer des Supermarktes Personalrabatt…
Der Konzessionnehmer kriegt nicht den Bruttopreis, sondern den
um den Rabatt verminderten Rechnungspreis.
-wäre Differenz
Bei einer Kooperation des Marktleiters wäre es ein leichtes dieses
rauszufinden.
Wenn er sich strickt weigert, könnte es durchaus sein, das da etwas
„nicht richtig“ läuft…
Schließlich sollen Konzessionnehmer und -geber PARTNER sein…
und Vertrauen ist ein Bestandteil.
Also man geht davon aus, dass der Betrug durch die Marktleitung geschieht, von daher auch nicht die Möglichkeit einsicht in die Computersysteme zu bekommen…Revision gibt es, ist ja auch ein Konzern…aber leider haben bis gestern die Gebietsleiter und Vorgesetzte
sämtliche Aussage des Konzessionärs bezüglich einer falschen Abrechnung zurück gewiesen…aber jetzt kommts…gestern fand dann ein Testkauf durch den Gebietsleiter statt…Ergebnis…die Produkte des Konzessionärs
auch von dem Konzessionär über den Konzern bezogen werden und dann auf Rechnung des Konzessionärs aus dem SB Bereich verkauft werden laufen nicht in dessen Umsatz…also ist definitiv zu hoffen…Frage ist nun wie lange ist das passiert und wie hoch ist die Summe…
Daraufhin ist der Gebietsleiter wohl in einen anderen Markt gefahren und hat dort das Gleiche gefunden…
Is doch echt der Hammer…
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang wäre:
Ist es möglich nicht nur einezeln gegen die Marktleitung vorzugehen, sondern auch als Sammelklage gegen den Konzern, dass dort nicht ohne Aufforderung der Konzessionäre reagiert wurde???
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang wäre:
Ist es möglich nicht nur einezeln gegen die Marktleitung
vorzugehen, sondern auch als Sammelklage gegen den Konzern,
dass dort nicht ohne Aufforderung der Konzessionäre reagiert
wurde???
Hallo,
man darf hier keine Rechtsberatung geben, aber auf Deine Frage bezogen…
Eine Sammelklage wäre möglich.
Denn meistens wird ein Konzessionsvertrag geschlossen,
zwischen Zentrale und Lieferant. Nicht auf Filialebene.
Ab nun wäre der Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Eine Sammelklage wäre möglich.
Denn meistens wird ein Konzessionsvertrag geschlossen,
zwischen Zentrale und Lieferant. Nicht auf Filialebene.
Moment, da muss man mal den Begriff der Sammelklage deutlich differenzieren. Eine Sammelklage im juristischen Sinn ist eine Klage einer Vielzahl von Klägern die aus jeweils individuellen Ansprüchen gegen den Beklagten gemeinsam vorgehen. Dies ist in Deutschland aber auf wenige Ausnahmefälle begrenzt und dürfte hier nicht möglich sein, wenn man die Konstellation annimmt, dass einen Konzern und zig selbständige Metzger gibt, die hier nach einem einheitlichen Muster um ihr Geld gebracht werden.
Geht man aber von der Konstellation aus, dass ein Unternehmen einen Metzger übers Ohr gehauen hat, der in zig Filialen im Rahmen eines einheitlichen Vertrages seine Shops betreibt, wäre dies keine Sammelklage sondern eine ganz einfache Klage eines Klägers gegen einen Beklagten und selbstverständlich möglich.
Ab nun wäre der Zeitpunkt einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
Dies kann man nur dringend empfehlen und ich würde dazu raten,
Einen Kollegen zu beauftragen, der auch forensisch arbeitet, also selbst Ermittungen anstellt, sich mit WaWi-Systemen auskennt, ggf. Spezialisten für verdeckte Ermittlungen an der Hand hat, … Ich habe selbst zu Studienzeiten 10 Jahre kaufmännische Software vertrieben und weiß, wieviel Knowhow man da benötigt. Die Zahl der Anwaltskollegen mit so einem Hintergrund dürfte gering sein, da heißt es sich vorher die Qualifikationen des Kollegen auf diesem Gebiet nachweisen zu lassen.
Einen Kollegen zu wählen, der nicht gleich mit der Tür ins Haus fällt und unnötiges Porzellan zerschlägt, sondern erst mal nach einer „ökonomisch vernüftigen“ Lösung sucht, also im Verhandlungswege außergerichtlich versucht die Sache zu klären.
Gerade mit Punkt 2. haben viele Kollegen leider ganz große Schwierigkeiten, weil es ja zum langläufigen Bild des Anwalts gehört, eiskalt und beinhart zu sein, da Mandanten glauben, nur so würden ihre Interessen richtig vertreten. Dies kann in einer solchen Situation aber böse nach hinten losgehen, denn ich tippe doch mal darauf, dass die Existenz des Betroffenen Metzgers vom Betrieb der Shops in den Läden des Gegners abhängt. Da wären eine pauschale und ggf. „großzügig nachgebende“ Regelung für die Vergangenheit und Garantien für die Zukunft sicher besser als ein 1A-Urteil für die Vergangenheit und die Kündigung der Shops zum nächstmöglichen Termin. Dies sollte ein in solchen Dingen erfahrener Kollege immer im Auge behalten.
Das ist mit Sicherheit zu berücksichtigen…doch will der Konzessionär nicht weiter in einem Shop bleiben, in dem man betrogen wurde, denn sowas mit diesen Abrechnungsmethoden funktionert ausschließlich auf Vertrauensbasis.
Zu dem Punkt mit der Sammelklage:
Es sind inzwischen der Konzessionär, dessen Fall hier geschildert wird und ein weiterer selbständiger Metzger…bin gespannt wie viele Metzger und Konzessionäre sich noch zu Wort melden werden!