Hallo,
ich habe hier ein riesen Problem mit meinem Ex-Arbeitgeber…hoffentlich kann mir da jemand von euch helfen !!
Folgendes Szenario:
PKV-Mitglied seit 01.03.2003
Am 01.04.06 Stellenwechsel zum AG A ; Mtl. Verdienst unter der BBG, jedoch mit Zielprämie über der jährl. BBG.
Nun hatte AG A gefordert, daß AN eine Bescheinigung vorlegt aus der hervorgeht, daß er bereits zum 31.12.2002 Mitglied einer PKV war. Dies war natürlich nicht möglich (siehe Eintrittsdatum).
AN wurde aber bei der PKV angemeldet und zahlte auch weiter hin die Beiträge an diese !
AN hatte dann zum 30.06.06 (innerhalb der Probezeit) gekündigt und wechselte zum 01.07.06 zu Arbeitgeber B ( der eigentlich nichts zur Saache beiträgt und nur informationshlber erwähnt wird) und da hier der mtl. Verdienst wieder über der BBG liegt bleibt er auch weiterhin Mitglied der PKV.
Nun bekommt er von AG A die Gehaltsabrechnung für den Monat Juni06 und muss mit erschrecken feststellen, daß hier 1500,- Euro zu wenig gezahlt wurden.
Auf Nachfrage erhält er die Auskunft, daß AG A ihn nachträglich bei der GKV pflichtversichert hätte und zwar nachträglich für die Monate der Beschäftigung ( also April + Mai + Juni ) und das bei der GKV bei der AN vor Eintritt in die PKV zuletzt versichert war !
AG A bezieht sich auf seine Plicht zur Prüfung der Versicherungspflicht und verteigt somit seine Handlung.
Nun stehe ich hier, da mein jetziger Anwalt wohl auch nicht den wahren Durchblick zu haben scheint, ziemlich im Regen.
Kann mir jemand von euch hier weiterhelfen ???
Wäre echt Klasse…
Vorab vielen Dank !!
Gruß
Der Schwede !
Hallo,
was Thoruf schreibt ist zwar stark verkürzt, stimmt aber !!!
Gruss
Czauderna
Hallo,
vielen Dank für die Informationen…
das heißt also daß in den drei Monaten zwei Krankenversicherungen bestanden haben ?? Verstehe ich das richtig ??
Auch werden ja seit 01.07.06 keine Beiträge mehr an die GKV gezahlt ! Da ich ja (auch in den 3 Monaten ) meine Beiträge trotzdem an die PKV entrichtet habe !
Also trotzdem Mitteilung an die GKV und nachträglich eine Anwartschaft an die PKV stellen ??
Sorry verstehe ich nicht ???
Meines Wissens nach ist doch auch so, daß eine nachträgliche Versicherung / Meldung in der GKV garnicht möglich ist !
Täusch ich mich da ??
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Hallo,
-
GKV mitteilen, dass Sie sich nicht freiwillig
weiterversichern und Bescheinigung über Versicherungspflicht
von bis anfordern.
-
PKV informieren und rückwirkend Anwartschaft vereinbaren,
wenn keine Leistungen aufgerufen wurden.
-
akzeptieren - das ist so!
Thorulf Müller
Hallo,
vielen Dank für die Informationen…
das heißt also daß in den drei Monaten zwei
Krankenversicherungen bestanden haben ?? Verstehe ich das
richtig ??
Bestanden haben, ja. Aber dies wird rückwirkend aufgelöst. Es bestand nun mal definitiv GKV-Pflicht! Daher muss die PKV für diese Zeit aufgelöst werden.
Also trotzdem Mitteilung an die GKV und nachträglich eine
Anwartschaft an die PKV stellen ??
Sorry verstehe ich nicht ???
D.h. Du teilst der GKV mit, dass du dich mit Beginn der Tätigkeit bei AG B nicht mehr freiwillig weiterversicherst und PKV versichert bist. Die GKV soll Dir für die 3 Monate, in den Vers.pflicht bestand eine Bescheinigung ausstellen, dass du pflichtig warst. Mit dieser gehst du zur PKV und beantragst rückwirkend eine anwartschaft, damit dein Vertrag „ruht“. Comprende!?
Meines Wissens nach ist doch auch so, daß eine nachträgliche
Versicherung / Meldung in der GKV garnicht möglich ist !
Täusch ich mich da ??
Jupp…
Frank Wilke
Ok soweit verstanden !!
Wenn nun aber in den drei Monaten Leisungen bei der PKV bezogen wurden ??
Ist es möglich mich nachträglich generell von der Versicherungspflicht befreien
zu lassen ?? ( Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit )
Auch wenn dann evtl. kein zurück in die GKV mehr möglich ist !?
Danke !
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Ok soweit verstanden !!
Wenn nun aber in den drei Monaten Leisungen bei der PKV
bezogen wurden ??
Das wird dann eher schwierig, weil du in einer Anwartschaft das nicht hättest tun können. Sind die Rechnungen hoch? Dann wäge ab, was teurer wäre: Dein Mehraufwand am Eigenanteil für 3-Monate-GKV im Vergleich zum PKV-Beitrag oder die Rechnungen. Bsp: 3 Monate GKV-Anteil ca.750€. Rechnungen 1.500€ --> Dann lass alles so. Sind die Rechnungen nur 300€, zahl sie selbst und wickel alles so ab wie oben beschrieben.
Ist es möglich mich nachträglich generell von der
Versicherungspflicht befreien
zu lassen ?? ( Grundsätzlich besteht ja die Möglichkeit )
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit erst nach 5 Jahren PKV!! @Günter Czauderma: du selber wirst es vielleicht auch erlebt haben: Es gibt extreme Enzelfälle, wo GKV-Kassen auch vor Ablauf dieser Frist Befreiungen erstellt haben, dann aber eher nach 4,5 Jahren - und nicht schon nach 3 wie bei dir. Das wird also denke ich nicht funktionieren - und ob das rückwirkend geht, weiß ich schon gar nicht!
Auch wenn dann evtl. kein zurück in die GKV mehr möglich ist
Dann gäbe es definitiv kein zurück mehr, oder Günter?
Frnak Wilke
Also wie das ganze aussieht hat AG A den AN nicht pflichtversichert sondern einfach nur die Beiträge einbehalten.
Also ist das ganze Szenario sozusagen hinfällig ! Da keine Versicherung innerhalb der 3 Monate bei der GKV bestand !!
Was passiert nun mit dem einbehaltenen Beiträgen…
Es steht ja nun die Frage im Raum ob AG A die Beiträge überhaupt irgendwann anbführt oder selbst behält =!?
Wer entscheidet das denn ???
Danke !
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Also wie das ganze aussieht hat AG A den AN nicht
pflichtversichert sondern einfach nur die Beiträge
einbehalten.
Ich weiß nicht wie Du darauf kommst. Du warst in den drei Monaten pflichtig und wurdest so gemeldet. Die Abführung der Beiträge ergeben sich aus den SV-Meldungen!
Also ist das ganze Szenario sozusagen hinfällig ! Da keine
Versicherung innerhalb der 3 Monate bei der GKV bestand !!
Bei der GKKV bestehen keine Versicherungen, sondern Mitgliedschaften - versicherungsfreie oder pflichtige!
Was passiert nun mit dem einbehaltenen Beiträgen…
Es steht ja nun die Frage im Raum ob AG A die Beiträge
überhaupt irgendwann anbführt oder selbst behält =!?
Wer entscheidet das denn ???
Frage die GKV ob Sie die Beiträge für Dich bekommen hat!
So lässt sich dieser Fall nicht klären. In meinem ersten Posting war alles gesagt! Dein AG hat Dich falsch gemeldet, dann hat er korrigiert. Basta!
Thorulf Müller
Also ich habe bei der zuletzt versicherten GKV eben nachgefragt und es wurden keine Beiträge entrichtet ! Auch liegt der GKV keine Medlungen oder sonstiges vor ! Darum ja auch die Bedenken !
Es steht halt die Frage im Raum ob das ganze mit Rechtsbeistand verfolgt werden soll oder nicht !?
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Die GKV soll sich bei deinem AG melden und die Sache klären, wenn die anrufen, hat das sicher einen anderen Stellenwert als wenn ein einzelner Ex-AN dort ankommt.
Grundsätzlich: Er KANN die Beiträge nicht einfach so behalten, totaler Irrsinn, wenn das so sein sollte.
Frank Wilke
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Also ich habe bei der zuletzt versicherten GKV eben
nachgefragt und es wurden keine Beiträge entrichtet ! Auch
liegt der GKV keine Medlungen oder sonstiges vor ! Darum ja
auch die Bedenken !
Es steht halt die Frage im Raum ob das ganze mit
Rechtsbeistand verfolgt werden soll oder nicht !?
Ja, Anwalt ist zu empfehlen. Hier wäre es, wenn es so ist, ein ganz besonders dreister Verstoß gegen geltendes Recht!