Probleme mit alten Chef

Hallo,
mitte Dezember hatte ich eine Zusage für einen neuen Arbeitsplatz, bei einem anderen Arbeitgeber bekommen. Dabei hatte ich mir mit seiner Assistentin und seiner Vertretung ausgemacht, dass ich Anfang Februar dort anfange, da das sehr gelegen kam, da dort der Arbeitsvertrag mit meinen alten Arbeitgeber auslief. Das hatte auch alles Wunderbar geklappt, bis mir mein neuer Arbeitgeber eine Email geschickt hatte, dass ich doch erst zum 1. März eingestellt werden soll (muss wohl der eigentliche Chef entschieden haben). Darauf hatte ich meinen alten Arbeitgeber gefragt, ob ich nicht noch den einen Monat länger bei ihm arbeiten könnte.
Jetzt empfinde ich das als Fehler, da mein alter Arbeitgeber ein ziemlich unsympathischer Geselle ist. Er meinte plötzlich, dass ich den Anteiligen Urlaub, den ich für den Februar bekommen hätte sollen, nicht bekomme, da er mir ja schon „sooo entgegen kam“. Ich weiß dass es nicht rechtsgültig ist oder zumindest hoffe ich das sehr stark, doch das ist nicht das eigentliche Fragen.
Meine Fragen an euch ist jetzt, was passiert, wenn er mir einen Arbeitsvertrag für den einen Monat vorlegt, den man ihn eigentlich gleich zurück ins Gesicht drücken müsste? Ich brauche den ja nicht im Nachhinein annehmen, doch kann es dann passieren, dass mein derzeitiges Arbeitsverhältnis dort eher so was wie eine Stumme Übernahme ist? Wenn ja, gelten dann auch die dort angegebenen Kündigungsfirsten und Strafen, bei zu später Kündigung?

Schon einmal Danke im Voraus.

Na, da hast du dich ja ordentlich reingeritten:smile: Der anteilige Urlaub steht dir zu. Ich habe da noch die Regel im Hinterkopf, weiß nicht, ob die überhaupt noch gilt, dass ein Urlaub arbeitgeberübergreifend bilanziert wird. D.h. wenn du jetzt beim alten AG schon deinen ganzen Jahresurlaub hattest, steht dir beim neuen AG keiner mehr zu, und umgekehrt.
Was nun den einen Monat angeht: dumm, dass das nicht vorher geregelt werden konnte. Es sollte ein auf den einen Monat befristeter Arbeitsvertrag sein.
Rechtlich gesehen liegt auch jetzt ein Arbeitsvertrag vor, der allerdings nur mündlich geschlossen wurde. Der Arbeitsvertrag bedarf nicht notwendigerweise der Schriftform. Insofern wichtig, was da besprochen wurde.

Sowas wie eine Stumme Übernahme kann ich mir gar nicht vorstellen. Es kann nur in der Tat passieren, dass ihr euch nicht einig werdet, und vor Gericht ziehen wirst du für die paar Tage nicht wollen - dann heißt es friss oder stirb.

Aber nochmal: der mündliche Vertrag ist bindend, und daran würde ich den Chef auch erinnern (falls er überhaupt mit einem schriftlichen Vertrag rüberkommt).

Hallo,
Wieso eigentlich „Arbeitsvertrag für einen Monat“?
So wie sich die Sache mir darstellt, ist es lediglich die Weiterbefristung des Arbeitsvertrages um einen Monat. (Wäre zu prüfen, ob das rechtlich machbar ist, allerdings bestand da ja wohl Einvernehmen.)
Somit sind natürlich die „alten“ Vertragsbedingungen gegeben.
Dazu gibt es das Bundesurlaubsgesetz, somit erledigt sich die Frage nach dem anteiligen Urlaub für Februar von selber.
Natürlich musst Du überlegen, ob Du wirklich wegen der paar Tage vor das Arbeitgsgericht ziehen willst.
LG Johannes

Hallo,

haben Sie einen Arbeitsvertrag bei dem anderen Arbeitgeber unterschrieben? Wenn, nein, dann haben Sie ein Problem.

Das er Sie einen Monat später einstellt, es ist auch eine Sache, weil er weiss, dass Sie 1 Monat ohne Geld leben müssen.

Bei der aktuelle Firma, haben Sie einen befristeten Arbeitvertrag und der kann nicht verlänger werden und auch keinen neuen Arbeitvertrag bekommen, weil das bedeutet de Facto eine unbefristete Arbeitvertag. Un für einen Monat geht sowieso nicht, was in Frage kommen kann ist ein Minijob bis 450 EUR für einen Monat, aber es ist eine Verhandlunssache. Dafür brauchen Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag.

Oder gehen Sie zum Arbeitsamt und melden Sie sich arbeitslos und dann fangen Sie bei der neuen Firma an, das wäre am besten Weg, nach meiner Meinung.

Gruß
Marinel

das ist ja das problem… wir haben nichts genaues festgelegt gehabt, ich hatte gefragt ob ich noch einen Monat länger machen kann, er meinte ja und jetzt fängt er an zu Zicken, mit dem Urlaub und einen schriftlichen Vertrag, den er nicht raus rücken will. Laut seiner Assistentin sei das Ding schon lange fertig, doch als ich den Gestern haben wollte, hatte er sich dumm gestellt und heute ging er mir aus den Weg, damit ich nicht weiter nachfragen kann (er scheint zu denken, ich würde dann gleich Krank machen, bzw. kann ich mir keinen anderen Grund vorstellen, wieso er den Vertrag nicht raus geben will)

Und ob du es glaubst oder nicht, ich habe schon einige Male darüber nachgedacht, mit ihm vor das Arbeitsgericht zu gehen, weil dort in der Firma etliche Sachen sind, die eigentlich nicht sein dürften. Von Farbresten, die einfach hinter einer Halle gekippt werden, zu Maschienen, die permanent Öl verlieren, zu Maschinen, deren Feinstaubabzüge mitten in der Halle enden, wenn sie denn überhaupt so ein Abzug angebaut haben (da wird auch ziemlich viel Kühlschmierstoff verdampft, was glaube ich schlimmer ist, als der zusätzliche Feinstaub/ich habe ständig chronischen Husten, der sich über Monate hinzieht, ist jedoch noch kein Asthma, das wurde schon überprüft) bis hin zu fragwürdigen Leistungsverträgen, wo kein Mensch weiß, wie er diese Leistung berechnet. Ich bekam gesagt, ich kann mir die „Schichtvorgaben“ selbst ausrechnen, trotzdem bekam da noch nie eine Person 100% dieser Leistung bekam. Die wiederum braucht da jeder, da der Grundlohn gerade einmal bei durchschnittlich 1000€ Brutto liegt. Andere Mitarbeiter bekommen jedoch noch weniger von dieser Leistung und sind da auch schon über Monate hinter dem her gerannt, weil sie wissen wollten, wieso sie so viel bekamen, wie sie bekamen. Vergeblich nebenbei bemerkt, da er immer irgendwie eine Beschäftigung hatte oder gar nicht erst auf die Personen reagiert hatte.

Entschuldige wegen den Letzten Teil, doch regt mich diese Firma einfach nur noch auf, weil ich und die anderen Lehrlinge da auf’s übelste im Stich gelassen wurden, damit er uns dann noch vorwerfen kann, dass wir nichts könnten oder keinen Lernwillen hätten… und ich war einer der, die Prüfungen mit 81 oder 82 Punkten bestand, bzw in der Schule einen gesamt Durchschnitt von 2,0 bekam. Also kann der mir wohl kaum so was vorwerfen… doch nochmal, entschuldige den Ausbruch, doch ist das dort nur noch Frustrierend.

Hallo,
ich habe schon den neuen Arbeitsvertrag (beim neuen Arbeitgeber) unterschrieben, von daher besteht da kein Problem.

Nun ja, er hat mich ja nicht einen Monat später eingestellt. Nur wäre mein alter Arbeitsvertrag aus gelaufen und jetzt wollte ich mir den Papierkrieg mit dem Arbeitsamt sparen, weil ich ja keine 3 Monate vorher angegeben hatte, dass ich da Arbeitslos bin und hatte meinen alten Arbeitgeber gefragt ob ich noch einen zusätzlichen Monat dort arbeiten kann. Erst ging ich ja davon aus, er würde die vorherigen Konditionen beibehalten, doch vor ein bis zwei Tagen fing er mit den Urlaub und einem schriftlichen Arbeitsvertrag an.

Und ist es denn nicht jetzt schon ein wenig zu spät für Arbeitslos machen? Ich meine, diese Verlängerung galt ja für diesen Februar, sprich ich bin schon mitten im verlängerten Arbeitsverhältnis.

Hoi
naja, davon ging ich ja zunächst auch aus, doch wie schon gesagt, fing mein alter Arbeitgeber plötzlich mit einem schriftlichen Arbeitsvertrag an usw. an. Ich hatte da ja jetzt eigentlich gehofft, ihr könntet mir da jetzt sagen, ob ich mit irgendwelchen Folgen zu rechnen habe, wenn ich diesen Vertrag nicht unterschreiben will oder ob ich dann im recht sei.

Und zum Thema Arbeitsgericht, habe ich mich ja schon geäußert.

Hallo,

dann ist nicht mehr zu machen, aber auf keinen Fall werde ich mit dem alten Chef einen Arbeitsvertrag abschließen (Sie haben schön einen unterschrieben beim dem neuen Chef.)

Sie müssen durch bis März.

Gruß
Marinel

Hallo,

der Urlaub steht Ihnen auf jeden Fall zu. Falls Sie ihn nicht nehmen können, muss der Arbeitgeber diesen in Geld ausbezahlen. Sie müssen ihn nur schriftlich dazu auffordern. Halten Sie sich erst einmal bedeckt.

Was den Arbeitsvertrag angeht, so arbeiten Sie bereits im Februar. Rein rechtlich ist damit ein unbefristeter Vertrag zustande gekommen. Aber, ich denke darüber müssen Sie sich keine großen Sorgen machen.

Strafen gibt es in dieser Gehaltsklasse im Grunde nicht da dies eine unzumutbare Benachteiligug des Arbeitnehmers darstellen würde.

Grüße
gorbes

Danke erstmal… an alle Anderen, die das hier vllt (kenn mich hier noch nicht so aus) lesen können und auch schon geantwortet haben, auch danke.

Doch nur um es nochmal festzuhalten: Sprich, er kann mich dann nicht, wie im meinen alten Arbeitsvertrag stand eine Strafe von einem Monatsgehalt aufbrummen, weil ich ja die schriftliche Kündigung nicht gebracht hatte, sondern nur eine Mündliche. Die hatte ja beim auslaufen des alten Vertrages gereicht und ich dachte auch nicht, dass er mir jetzt so blöd kommt.

Hallo,

ein befristeter Vertrag muss nicht gekündigt werden. Dieser läuft automatisch am Ende der Befristung aus. Ohne schriftliche Kündigung.

Das andere , was sicherlich im Vertrag steht, ist die Möglichkeit währedn der Laufzeit des Vertrages, das Arbeitwverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Dann ist die schriftliche Form notwendig.

Gruss
gorbes

Hallo,

ein befristeter Vertrag muss nicht gekündigt werden. Dieser läuft automatisch am Ende der Befristung aus. Ohne schriftliche Kündigung.

Das andere , was sicherlich im Vertrag steht, ist die Möglichkeit während der Laufzeit des Vertrages, das Arbeitwverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Dann ist die schriftliche Form notwendig.

Gruss
gorbes

Hallo,
so ganz verstehe ich das Problem nicht. Tut mir leid. wir haben doch schon Februar. Haben Sie schon für Februar einen Vertrag bei dem bisherigen Arbeitgeber unterschrieben? Dann ist doch alles in Butter. Urlaubsanspruch für 2 Monate vom Jahresurlaub.

Oder haben Sie noch keinen Vertrag ab 01.02.2013 neu unterschrieben und arbeiten trotzdem? Dann ist das jetzt ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit entsprechenden Kündigungsfristen. Da hilft nur ein Auflösungsvertrag um rechtzeitig ab 01.März bei der neuen Firma anzufangen.
Viel Glück.
iris

Es war schwierig ein Antwort auf ihre Frage zu finden, die sie rein rechtlich vor irgentwelchen Regressansprüchen frei stellt.
Man muss Tatscächlich alle Arbeitsverhältnis seperat betrachten. Die mit ihrem alten AG die mit der Kündigung als Beendet betrachtet werden muss.
Die mit dem neuen AG. die am 01.03.2012 erst beginnt.
Und das kurzfristige Abreitsverhältnis mit dem alten AG von 01.02.2012 - 28.02.2012. Eigentlich ist es nicht üblich für dieses sehr kurze Arbeitsverhältnis Probezeiten noch Kündigungsfristen einzurichten. Dieses Arbeitsverhältnis hat auch keinerlei Auswirkungen auf das schon gekündigte Arbeitsverhältnis. Urlaubsansprüche, Lohn, - Gehaltsansprüche usw. müssen seperat abgerechnet werden.