Man nehme an, die Mutter einer Person X liegt im Sterben und Person X möchte sie auf dem Sterbeweg begleiten und für sie da sein.
Der Arbeitgeber von Person X jedoch kann und möchte keinen bezahlten Urlaub geben und weigert sich außerdem eine Krankschreibung für Person X anzuerkennen (Person X ist psychisch und körperlich überlastet).
Was kann Person X tun, um nicht den Urlaub für 2008 aufzubrauchen und nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu kommen durch unbezahlten Urlaub?
Danke für Antworten.
Hallo (Begrüßung, ist hier so üblich)
Man nehme an, die Mutter einer Person X liegt im Sterben und
Person X möchte sie auf dem Sterbeweg begleiten und für sie da
sein.
Der Arbeitgeber von Person X jedoch kann und möchte keinen
bezahlten Urlaub geben
Wieso nicht ? Hat der AG Gründe angegeben? Kennt der AG § 7 Abs. 1 BUrlG:
http://bundesrecht.juris.de/burlg/__7.html
und weigert sich außerdem eine
Krankschreibung für Person X anzuerkennen (Person X ist
psychisch und körperlich überlastet).
Wenn die AU-Bescheinigung ordnungsgemäß ausgestellt wurde und dem AG rechtzeitig zugeht, hat er erstmal zu bezahlen, solange er keine Gründe nach § 7 EntgFG geltend machen kann. Andere Verweigerungsgründe kennt das Gesetz nicht:
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__7.html
Hat der AG Zweifel an der Berechtigung der AU-Bescheinigung, kann er lediglich diese Zweifel der KK mitteilen. Diese entscheidet dann, ob die Zweifel stichhaltig sind und kann ggfs. eine Überprüfung veranlassen.
Was kann Person X tun, um nicht den Urlaub für 2008
aufzubrauchen und nicht in finanzielle Schwierigkeiten zu
kommen durch unbezahlten Urlaub?
Danke für Antworten.
&Tschüß
Wolfgang (Verabschiedung, ist hier auch so üblich)