Probleme mit Arztrechnung

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt würde mich interessieren:

Jemand, nennen wir ihn Mr. X, muss wg. akuter Beschweren, zum Arzt. Er ruft in der Praxis an, und die Sprechstundenhilfe ringt sich, da die Sprechstunde bald endet, nur zögernd dazu durch, die Behandlung noch zuzusagen. Mr. X merkt an, dass er er der fairness halber sagen muss, seit ca. 2 Monaten nicht mehr privat, sondern gesetzlich versichert zu sein. Die Sprechstundenhilfe sagt trotzdem, er solle vorbei kommen. In der Praxis wird Mr. X nicht nach seineer Krankenkassenkarte gefragt, noch wird ihm ergend ein Wisch zum Ausfüllen gegeben, etc. Mr. X war vor ca. 10 Jahren, damals war er ca. 18 Jahre alt und privat familienversichert. Mr. X vergisst leider auch seinerseits, die Karte vorzulegen, da er wie gesagt erst seit kurzem zu den bemitleidenswerten gesetzlich versicherten gehört.

Einige Wochen später kam dann die Rechnung; oh wunder: es war ein Privatrechnung. Als Mr. X den Irrtum telefonischaufklärt, sagt man ihm, die Rechnung sei nicht mehr zu ändern (irgendeine fadenscheinige Erklärung, dass das Quartal abgelaufen und abgerechnet sei), und er die Rechnung selber bezahlen müsse.

Mr. X kann das nicht glauben, da er nicht soo viel falsch gemacht hat. Hat er Recht mit seiner Meinung?

alt und privat familienversichert. Mr. X vergisst leider auch
seinerseits, die Karte vorzulegen, da er wie gesagt erst seit
kurzem zu den bemitleidenswerten gesetzlich versicherten
gehört.

Da hat Mr. X ganz schön Mist gebaut.

Einige Wochen später kam dann die Rechnung; oh wunder: es war
ein Privatrechnung.

Wieso oh Wunder ? Woher soll der Arzt bzw. die Person, die die Abrechnung macht wissen, dass Herr X jetzt Kassenmitglied ist, wenn er es ihnen nicht sagt.

(irgendeine fadenscheinige Erklärung, dass das Quartal

Ich glaube nicht, dass die Erklärung fadenscheinig ist. Für Kassenpatienten gelten bestimmte Regeln, für Privatpatienten andere, sowohl für die Behandlung, als auch für die Abrechnung.

Mr. X kann das nicht glauben, da er nicht soo viel falsch
gemacht hat.

Ein Detail reicht, nämlich seine Kassenmitgliedschaft zu verschweigen.

Hat er Recht mit seiner Meinung?

Ich finde nein.

OK, grundsätzlich richtig, aber:

  1. Mr. X hat zumindest am Telefon auf seinen geänderten Krankenkasenstatus aufmerksam gemacht und

  2. hat Mr. X die wage Information, dass der Arzt darüber aufklären muss, unter welchem Status er den Patienten behandelt. Deshalb muss man schließlich permanent als Privatpatient irgendwelche Dinge unterschreiben (sorry, ist recht wage).

Hi,

  1. Mr. X hat zumindest am Telefon auf seinen geänderten
    Krankenkasenstatus aufmerksam gemacht und

hat er Zeugen?
Zudem kann der Arzt meines Wissens nur dann mit den Kassen abrechnen, wenn er bestimmte Informationen hat, die auf der Karte stehen.

  1. hat Mr. X die wage Information, dass der Arzt darüber
    aufklären muss, unter welchem Status er den Patienten
    behandelt. Deshalb muss man schließlich permanent als
    Privatpatient irgendwelche Dinge unterschreiben (sorry, ist
    recht wage).

Das wäre mir neu.
Ich bin privat versichert und wurde vom Arzt noch nie irgendwie aufgeklärt, daß er mich jetzt anders behandelt als gesetzlich Versicherte. Da ich lange Jahre gesetzlich versichert war, habe ich beide ‚Varianten‘ kennen gelernt.

Gandalf

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Die Infos kann er gerne bekommen. Übrigens hätte die jetztige Krankenkasse von Mr. X kein Prblem damit, eine Rechnung zu egleichen. Diese üsste natürlich anders aussehen und könnte ach nicht so hoch sein. Deshalb die Weigerung des Arztes, eine gesetzlich abrechenbare Rechnung zu schreiben.

Die Infos kann er gerne bekommen. Übrigens hätte die jetztige
Krankenkasse von Mr. X kein Prblem damit, eine Rechnung zu
egleichen. Diese üsste natürlich anders aussehen und könnte
ach nicht so hoch sein. Deshalb die Weigerung des Arztes, eine
gesetzlich abrechenbare Rechnung zu schreiben.

Hallo,
woher weiss Mr. X, dass die Kasse damit kein Problem hätte.
Wenn es tatsächlich so wäre, dann nimmt sie auch die Privatrechnung
von Mr. X und erstattet ihm die Kosten, die bei einer Vertragsbehandlung
auch angefallen wären. Jedenfalls ist der Arzt im Recht, zumal
Mr. X durch Unterschrift offensichtlich der Privatbehandlung
zugestimmt hat.
Mr. X ist übrigens nicht bedauernswert weil er jetzt gesetzlich
krankenversichert ist, sondern weil er etwas unterschrieben hat,
ohne sich zu vergewissern was es ist oder war.
Gruss
Czauderna

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  1. Mr. X hat zumindest am Telefon auf seinen geänderten
    Krankenkasenstatus aufmerksam gemacht und

Ich hätte mich vergewissert, ob das in meiner Karteikarte angekommen ist.

  1. hat Mr. X die wage Information, dass der Arzt darüber
    aufklären muss, unter welchem Status er den Patienten
    behandelt.

Wie soll das denn gehen? In der Karteikarte steht drin „Privat“ oder „xxxkasse“. Wenn meine Ärzte mir bei jedem Besuch sagen würde, dass sie mich als Privatpatient behandeln, würde ich sie fragen, ob sie Alzheimer haben. Wenn der Arzt nicht erfährt, dass sich der Status des Patienten geändert hat, kann man ihm das wohl kaum zum Vorwurf machen.

Nun, der Fall war so konstruiert :smile: , dass Mr. X nichts unterschrieben hat. Das ist ja einer der Knackpunkte. Gehen wir weiterhin davon aus, dass er sich bei seiner jetzigen (gesetzlichen) Krankenkasse erkundigt hätte und die ihm sagte, dass sie eine Rechnung, die gemäß den Sätzen der gesetzl. KV erstellt wurde, übernehmen würde.

Dann sehe ich das so: Mr. X hat verpennt, die Karte zu zeigen, die Praxis hat faktisch gepennt, da

  1. nach ca. 10 Jahren wohl nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich am KV-Status nichts geändert hat (zumal, wenn man fqamilienversichert war und langsam aus diesem Alter raus sein MUSS)
  2. sehr wohl, allerdings nur am Telefon, der geänderte Status angezeigt wurde.

Aber mal angesehen von der Schuldfrage: fakt sei, dass auch bei Vorlage der KV-Karte keine andere Behandlung erfolgt wäre. Da die gesetzl. KV eine Rechnung übernehmen würde, entstet der Praxis kein Nachteil gegenüber dieser Situation.

Die Praxis versucht sich also quasi an den Versäumnissen der Beteiligten zu „bereichern“ (nicht im juristischen Sinne), da sie, wenn alles normal gelaufen wäre, nur das Geld bekommen würde, dass sie jetzt auch bekäme, wenn sie eine gesetzl. KV abrechnungsfähiger Rechnung schreiben würde.

So, jetzt reite ich aber nicht mehr auf diesem fiktiven Fall rum und danke allen für bisherige und kommende Anregungen.

Hallo Enrique,

Einige Wochen später kam dann die Rechnung; oh wunder: es war
ein Privatrechnung.

Warum „oh wunder“?
Ist dem Patienten denn nicht aufgefallen, dass er keine 10 Euro „Eintrittsgebühr“ entrichten musste - wie jeder Kassenpatient eben?

Grüße von
Tinchen

Nun, der Fall war so konstruiert :smile: , dass Mr. X nichts
unterschrieben hat. Das ist ja einer der Knackpunkte. Gehen
wir weiterhin davon aus, dass er sich bei seiner jetzigen
(gesetzlichen) Krankenkasse erkundigt hätte und die ihm sagte,
dass sie eine Rechnung, die gemäß den Sätzen der gesetzl. KV
erstellt wurde, übernehmen würde.

Da muss aber ein Hörfehler vorliegen - die Kasse kann und darf
nur gesagt haben, wenn der Arzt eine Direktabrechnung mit der Kasse
unter Verwendung der Krankenversichertenkarte vornimmt, übrnimmt
auch die Kasse den gesamten Behandlungsbetrag.

Dann sehe ich das so: Mr. X hat verpennt, die Karte zu zeigen,
die Praxis hat faktisch gepennt, da

  1. nach ca. 10 Jahren wohl nicht davon ausgegangen werden
    kann, dass sich am KV-Status nichts geändert hat (zumal, wenn
    man fqamilienversichert war und langsam aus diesem Alter raus
    sein MUSS)
  2. sehr wohl, allerdings nur am Telefon, der geänderte Status
    angezeigt wurde.

Das reicht aber leider nicht - nur durch Vorlage einer Krankenversichertenkarte wird der Arzt in die Lage versetzt auch direkt mit der Kasse bzw. mit dern Kassenärztlichen Vereinigung
abzurechnen.

Aber mal angesehen von der Schuldfrage: fakt sei, dass auch
bei Vorlage der KV-Karte keine andere Behandlung erfolgt wäre.

Das kann, muss aber nicht sein - bei einer Privatbehandlung ist der
Arzt nicht an bestimmte vertragliche Regelungen gebunden wie bei
einer Kassenbehandlung.

Da die gesetzl. KV eine Rechnung übernehmen würde, entstet der
Praxis kein Nachteil gegenüber dieser Situation.

Oh doch - der Arzt erhät für eine Privatbehandlung mehr Geld als für
eine Kassenbehandlung und er „schont“ sein Budget, das er von der
Kassenärztlichen Vereinigung erhalten hat und beachten muss.

Die Praxis versucht sich also quasi an den Versäumnissen der
Beteiligten zu „bereichern“ (nicht im juristischen Sinne), da
sie, wenn alles normal gelaufen wäre, nur das Geld bekommen
würde, dass sie jetzt auch bekäme, wenn sie eine gesetzl. KV
abrechnungsfähiger Rechnung schreiben würde.

siehe oben - stimmt so nicht.

So, jetzt reite ich aber nicht mehr auf diesem fiktiven Fall
rum und danke allen für bisherige und kommende Anregungen.

Mr. X hat in diesem Fall die schlechteren Karten und muss wohl zahlen.
Gruss
Czauderna

Da muss aber ein Hörfehler vorliegen - die Kasse kann und darf
nur gesagt haben, wenn der Arzt eine Direktabrechnung mit der
Kasse
unter Verwendung der Krankenversichertenkarte vornimmt,
übrnimmt
auch die Kasse den gesamten Behandlungsbetrag.

Wieso sollte da ein Hörfehler vorliegen? Mr.X war zum Beandlungszeitpunkt regulär krankenversichert, also müsste die KV auch die Behandlung - auch im Nachhinein - übernehmen können. Nehmen wir mal an, dass dies wirklich gegeben sei.

Das kann, muss aber nicht sein - bei einer Privatbehandlung
ist der
Arzt nicht an bestimmte vertragliche Regelungen gebunden wie
bei
einer Kassenbehandlung.

Nehmen wir mal an, es handelte sich um eine Verletzung, die nur eine Behandlung zulässt, unabhängig von der KV.

Da die gesetzl. KV eine Rechnung übernehmen würde, entstet der
Praxis kein Nachteil gegenüber dieser Situation.

Oh doch - der Arzt erhät für eine Privatbehandlung mehr Geld
als für
eine Kassenbehandlung und er „schont“ sein Budget, das er von
der
Kassenärztlichen Vereinigung erhalten hat und beachten muss.

Da haben wir unterschiedliche Sichtweisen. Der Arzt hätte, wenn diese komischen bürokratischen Wege exakt genommen worden wären, nur den Anspruch auf Abrechnung mit der gesetzl. KV. Also „bereichert“ er sich an dem vermeintlichen Missgeschick des X.

Aber seis drum. Ein möglicher gangbarer Weg ist wohl, die Behandlung über die gesetzl. KV abzurechnen, so dass X nur noch den Differenzbetrag den Arzt schuldet.

Hallo,

Aber seis drum. Ein möglicher gangbarer Weg ist wohl, die
Behandlung über die gesetzl. KV abzurechnen, so dass X nur
noch den Differenzbetrag den Arzt schuldet.

imho bekommt der Arzt gar nichts von der Krankenkasse. Es ist vielmehr so, dass die Kassen ein festes Budget an die Kassenärztliche Vereinigung zahlen. Die verteilen den Kuchen dann an die Praxen in Form eines Maximalbudgets und Punkten für die einzelne Behandlung. Wenn das Budget vom Arzt überschritten wird, behandelt er den Rest des Jahres kostenlos. Da das meist der Fall ist, spielen die Punktwerte (sowohl ihre Anzahl als auch der erst nachträglich festgelegte Geldwert eines Punktes) eigentlich nur eine untergeordnete Rolle.
Privatpatienten werden nicht von der Kassenärztlichen Vereinigung berücksichtigt und fallen deshalb nicht ins Budget, sondern kommen oben drauf. Je mehr Privatpatienten, desto besser also.
Wenn der Arzt nachträglich Deine Rechnung der Kassenärztlichen Vereinigung vorlegt (ich weiß nicht, ob das überhaupt möglich ist, wenn dei Abrechnung gelaufen ist), muss er faktisch damit rechnen, dass er eigentlich gar nichts für die Behandlung bekommt. Wenn Du jetzt von Bereicherung redest, finde ich das nicht in Ordnung.
Gruß
loderunner