Probleme mit Autoversicherung SF -Klasse

Hallo,
möchte hier mal kurz mein Problem schildern und vielleicht kann mir da ja jemand mal helfen.weiß da nicht mehr weiter.
Habe seit 2007 mein Auto bei der Allianz versichert, hatte die SF 1/2 ( 70 %)
nach einen kleinen Auffahrfehler 2011( eigendlich nicht der Rede wert, aber ok, wurde aufgenommen ) und 2012 ein Reifenplatzer auf der Autobahn, dabei gingen 2 Leitplanken kaputt und mein Auto (Totalschaden).
Wurde natürlich hochgestuft, das ist ja auch ok.
SF Klasse M ( 120 %) bei der Allianz, da es mir jetzt zu teuer wurde, habe ich bzw wollte ich wechseln. Bin zur DEVK per online ein Versicherungsantrag gestellt, wurde genehmigt. Dazu muß ich sagen ich habe da die 120 % prozent angegeben. Alle Unterlagen erhalten und es war für mich ok. Nach 6 Wochen kam dann ein Nachtrag und es standen da dann 190 % prozent, womit ich nicht einverstanden war und telefonisch Rücksprache hielt.Schickte dann meine Unterlagen von der Allianz zur DEVK wie besprochen und man hatte mir gesagt, ich könne widerrufen,wenn es dabei bleibt.
Gestern erhielt ich dann ein Anruf von der DEVK, da wurde mir dann gesagt das ich SF M habe und bei der DEVK bedeutet das 245 % prozent und wurde als Lügner dargestellt, das ich verkehrte Angaben gemacht habe unsw. Wollte dann natürlich alles Widerrufen,wie telefonisch vereinbart, da es mir ja noch teurer kommen würde, als wenn ich bei der Allianz geblieben wäre und hätte da noch mehr Konditionen gehabt als nur die Haftpflicht. Die nette Dame ( Umgangston läßt sehr zu wünschen übrig )von der DEVK sagte dann ich könne nicht widerrufen, sie könne das, aber weil ich mich aufgeregt habe ( denke verständlich, wenn man als Lügner dargestellt wird)macht sie es nicht.

Nun meine Frage : Kann ich Widerrufen und warum gibt es solche Unterschiede bei den Versicherungen? SF KLasse M heißt bei der Allianz im meinen Fall 120 % und bei der DEVK 245 % ???
Werde jetzt eingestuft als ob ich Fahranfänger wäre, habe keine Punkte oder ähnliches
Was kann ich tun, außer Auto abschaffen ? Bin ja angewiesen darauf, aber das ist einfach zu teuer für mich.
würde mich freuen, wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.

Hallo,

warum es Unterschiede bei den Prozenten zu einer bestimmten SF-Klasse gibt, ist in der Sache egal.
Es gibt sie.
Und wieviel % ein Versicherer hinter einer bestimmten SF-Klasse (z. B. „M“) hat, ist seine Sache.
Deswegen muss man bei Versicherungsanträgen auch nicht die Prozente, sondern die SF-Klasse angeben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die DEVK im Antrag nach Prozent fragte. Schon allein deshalb, weil ich u. a. auch die DEVK selbst vermittle. Auch DEVK fragt stets nach der SF-Klasse.

Als Fahranfänger wirst du nicht eingestuft, weil du ja einen SFR hast; wenn auch einen ungünstigen.

Ein Widerruf ist nur innerhalb der 14-tägigen Frist lt. VVG möglich.

Wenn künftig mal eine (Kfz-)Versicherung gewünscht wird, bei der kompetente und unabhängige Beratung & Betreuung im Interesse des VN vor und während der Vertragslaufzeit und insbesondere im Schadenfall bereits inklusive ist, stehe ich gern im Direktkontakt (Kontaktdaten im Impressum meiner wwwebsite) zur Verfügung.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Also …

Die wichtigste Frage ist, ob beim Vertragsabschluss tatsächlich die richtige Einstufung angegeben wurde. Sollte dies der Fall sein, würde eine Vertragskündigung von Seiten des Fahrzeughalters durchaus möglich sein. Auch gegen den Willen des Versicherungsgesellschaft.

Meine Empfehlung:

Auf der folgenden Webseite können Sie sich kostenlos und unverbindlich Angebote ALLER KFZ Versicherungen in Deutschland erstellen lassen.

Wählen Sie die für Sie günstigste Versicherung und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot per E-Mail zusenden.

Wichtig: Eine gültige Telefonnummer angeben!!! Ein Berater der auf KFZ Versicherungen spezialisiert sind wird sich dann mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen und Sie können das Problem mit der DEVK mit ihm besprechen. Sollte die rechtliche Möglichkeit für einen Wechsel bestehen, wird er Ihnen auch bei der Kündigung des DEVK Vertrags behilflich sein.

* http://www.nordpower.org

Mit internetten Grüßen,

A. Schmidt

Hallo,

grundsätzlich hat die DEVK -leider- Recht.

Alle Kunden mit Schadenklasse ( S, M ) sind in einer zentralen Malsdatei erfasst und im Antrag wird nach einer Vorversicherung gefragt. Neben der Schadenklasse M könnte sogar eine Vertragsstrafe berechtigt sein.

Andererseits sind Versicherungen an Kunden mit „M“ nicht interessiert und geben den Vertrag gern wieder frei - aber nicht rückwirkend.

Widerrufsrecht besteht nur nach Abschluss / Policenerhalt, nicht nach mehreren Monaten.

M ist bei Allianz 120%, bei DEVK und anderen 245%.

Lösung:

Fahrzeug auf Lebenspartner/in ummelden ? Vielleicht hat der/die bessere Prozente ?

Fahrzeug auf Verwandte/n ummelden bis 30.6., der versichert es als Zweitwagen SF1/2 oder Sf2 bis 1.1.13, dann übernimmst Du von ihm diese Prozente ( Rabattübertragung nach TB 28 ) wieder mit SF1. Du solltest als Mitfahrer drinstehen.
SF1 ist bei Alianz 60%

Noch Fragen ? —>

www.allianz-roscher.de

Danke für deine Antwort lg

danke für die Antwort

nochmal zu den Prozenten — ich habe ja zum ersten mal gewechselt und ich wußte nicht, das es da Unterschiede bei den Versicherungen gibt. Wenn ich das gewußt hätte und verglichen hätte, hätte ich ja dann nicht gewechselt, warum auch. Ist ja billiger als wenn ich wechsle und gelogen habe ich dann auch nicht unerfahren naja

danke nochmal und ein schönen Abend
lg

Du hast kein Problem mit einer Autoversicherung, Du hast ein Problem damit über das Internet Dinge abzuschließen, die Du nicht überblickst.

Von KFZ-Versicherung zu KFZ-Versicherung werden keine Prozente übertragen sondern Schadenfreiheitsklassen, respektive Anzahl schadenfreier Jahre und Anzahl Schäden.

Die „neue“ Versicherung ermittelt dann aus den Angaben der „alten“ Ihre eigene Einstufung nach den Versicherungsbedingungen.

Fragt halt jemanden der sich damit auskennt (einen Versicherungsvertreter) und schließt über den ab und nicht über das Internet, dann gibt es auch keine Probleme.

Gruß Dirk

Danke , da gebe ich Dir recht wie gesagt halt einfach unerfahren
Das Problem ist jetzt auch gelöst mit der DEVK, nun eine andee suchen

schönen Abend noch

Andreas

mein Eindruck ist das eine höhere Einstufung (ohne Begründung) ein Kündigungsgrund ist. Wenn die Versicherung aber beim Abschluss nachweisen kann, dass Sie nicht die richtige Angaben gemacht haben, dann weiss ich nicht.