Probleme mit Baulärm, Baugerüst und Vermieter

Gute Tag,
ich hätte da mal eine Frage:Muss ein Vermieter über Baumaßnahmen in und am (Miets)Haus die Mieter benachrichtigen? Würde der Vermieter über mehrere solcher Baumaßnahmen (zum Beispiel teilweiser Abriss und Neurenovierung der Nebenwohnung/Renovieren der Hausfassade mit großen Baugerüst) weder mit Anhangzettel im Treppenhaus noch Rundbrief o.ä. Bescheid geben - kann man sich als Mieter dagegen „wehren“?Auch wenn das angesprochene Baugerüst (welches über zwei Hauswände geht) so zusammengebaut wurde, dass es so unpassend vor der Hauseingangstüre steht, dass man nurnoch beschwerlich eintreten kann und beispielsweise Menschen im Rollstuhl/mit Krücken überhaupt nicht mehr ins Haus kommen (geschweige denn, dass man große Möbelstücke oder auch nur Großeinkäufe hineintragen kann) - könnte man sich hier beschweren? Und wo? Vielen Dank im Voraus für die Antwort und mit freundlichen Grüßen

Hallo,

Generell sollte ein Vermieter die Mieter über solche Baumaßnahmen unterrichten.

Beschweren kann man sich, aber es wird im vorliegenden Fall wenig nützen, da der Hausbesitzer seinen eigentlichen Informationspflichten schon nicht nachkommt.
Hier zeigt sich ja schon, daß ihn die Mieter nicht interessieren.

Ankündigen muß ein Vermieter die Baumaßnahmen, wenn eine Beeinträchtigung der Mieter in der „Nutzung der Mietsache“ zu erwarten ist.
Hier wird auch getrennt zwischen Renovierungsarbeiten und Baumaßnahmen anderer Art. Das ist wohl letztlich Auslegungsart.

http://www.123recht.net/Modernisierung-und-Instandha…

Eine Mietminderung ist möglich, wenn das Gerüst nicht wegen energetischen Modernisierungsmaßnahmen aufgestellt wird.

http://www.mietminderung.org/mietminderung-bei-einru…

Der Eingang darf nicht verstellt werden (Behinderung, Fluchtweg). Da könnte vielleicht das Ordnungsamt, Bauamt zuständig sein. Da sollte man nachhaken.

Gruß Heinz

Arbeiten die nicht in der Wohnung stattfinden oder die Wohnung direkt beeinträchtigen müssen nicht angemeldet werden.
Ist durch das Gerüst die Wohnung direkt betroffen? Fenster, Balkon?
Arbeiten in Nachbarwohnungen müssen nicht angezeigt werden. Mietminderung ist allerdings möglich. Dazu sollte allerdings ein Fachmann hinzugezogen werden (Anwalt, Mieterverein)
5 Tage Arbeit, 2 h/Tag lärmintensive Arbeit/ Dauer der Arbeiten 14 Tage/Warmmiete 500€
500€/30Tage*5Tagewoche*2Wochen/24h*2h= satte 13,89 € (Das reicht schon für einen Döner mit Cola)
Gerüst: Wie bitte steht das Gerüst, dass der Eingang so gar nicht nutzbar sein soll? Gerüstbaufirmen achten normalerweise aus Eigeninteresse (höhere Kosten für den Bauherrn) darauf, dass Eingänge frei bleiben.

vnA