Probleme mit dem Ausbilder

Hallo

Angenommen ein 19 Jähriger macht seit dem 1.September 2004 eine Ausbildung zum Koch .
Nach vier Wochen gab es schon die ersten Probleme :

Geld wurde nicht überwiesen , bis heute keine Pünktliche Bezahlung ( am 23.12 hat er sich etwas Geld geben lassen ,damit er über Weihnachten nicht auf Pump leben musste , Restzahlung erfolgte am 09.01.2005 )
Lohnabrechnungen hat es auch noch keine ( seien nicht wichtig , sagt der Chef )
Er weis nicht ob sein Chef ihm z.B. ein Messergeld bezahlt .

Arbeitet Täglich meistens mehr als 8 Std. Pausen werden kaum eingehalten.
Hat an allen Feiertagen gearbeitet . 1.Weihnachtstag 8 Std. , am 2. Weihnachtstag 12,5 Std. ,
Silvester 10 Std.

Überstunden werden nicht bezahlt oder mit Freizeit abgegolten .

Freie Tage nach Gutdünken , zugesagt ist der Donnersteg ,aber selten eingehalten ,wenn überhaupt 14 Tage an einem Stück keine Seltenheit , Dienstplan nicht vorhanden
Übergangszeiten werden nicht eingehalten

Arbeitskleidung wird nicht gestellt
Seiner Verpflichtung zur Reinigung der Kleidung kommt er auch nicht nach.

Der Ausbilder ist auch nicht immer Anwesend
( meisten nur am Wochenende oder bei Veranstaltungen )

Bis heut hat ihn noch keiner angehalten einen Mondsbericht zu schreiben .

Am besten wäre es sich einen anderen Ausbildungsplatz zu suchen , aber ich denke das dass nicht die Lösung der Probleme ist . Denn der Ausbilder ist ein spitzen Koch , und vor Probleme läuft man nicht fort.
Gespräche seitens Des Azubi mit dem Chef hat es schon einige gegeben , aber die sind nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
Ich persönlich möchte mich da nicht reinhängen , sondern dem Azubi nur unterstützen. Daher unsere Frage :
Wo kann man sich genau Informieren was seine Rechte und Pflichten sind , Hauptsächlich Arbeitszeit , Ruhezeit , Feiertagsarbeit.
Vielleicht hat auch einer ein paar Lösungsvorschläge .

Mit freundlichen Gruß
Hexe

Bitte, bitte
Hi Hexe,

bei aller Emotionen, bitte bitte verfasse doch Deine Anfrage in ein gutes Deutsch. Das macht das Lesen Deines Artikels einfacher.

z.B.

Lohnabrechnungen hat es auch noch keine ( seien nicht wichtig
, sagt der Chef )

??? gegeben???

Freie Tage nach Gutdünken , zugesagt ist der Donnersteg ,aber
selten eingehalten ,wenn überhaupt 14 Tage an einem Stück
keine Seltenheit , Dienstplan nicht vorhanden
Übergangszeiten werden nicht eingehalten

??? 14 Tage an einem Stück was? Urlaub? Arbeiten? Freie Tage?

Bis heut hat ihn noch keiner angehalten einen Mondsbericht zu
schreiben .

??? Mondsbericht?

Danke

Gruß

Christian

Hallo,

Wo kann man sich genau Informieren was seine Rechte und
Pflichten sind , Hauptsächlich Arbeitszeit , Ruhezeit ,
Feiertagsarbeit.
Vielleicht hat auch einer ein paar Lösungsvorschläge .

Ich bin mir nicht 100%ig sicher, aber ich denke die zuständige IHK ist hier der richtige Ansprechpartner. Sowohl in Fragen Ausbildungsordnung, als auch als Vermittler zwischen Azubi und Ausbilder/Chef.

Neben den täglichen Problemen (Arbeitszeit, Lohn, usw…) kann es bei einer „schlampigen“ Ausbildung (hier seitens des ausbildenden Betriebes!, z.B. kein Monatsbericht) auch Probleme bei der Anerkennung der Ausbildung geben. Der Azubi sollte sich hier bei der IHK beraten lassen, um nicht am Ende der Ausbildung ohne Anerkennung der Ausbildung dazustehen.

Gerhard

Mondsbericht / Messergeld - was ist das
kann nciht helfen, würd aber trotzdem gern wissen, was ein Mondbericht und ein Messergeld ist.

micha

Hallo,

messerscharf geschlossen würde ich sagen, daß es sich bei dem ominösen „Mondsbericht“ um den „Monatsbericht“ handelt, den jeder Auszubildende in einem anerkannten Ausbildungsberuf wie der Name sagt monatlich verfassen muß, um der zuständigen Kammer am Schluß seiner Ausbildung den ordnungsgemäßen (also gemäß der zugrunde liegenen Ausbildungsordnung) Ablauf seiner Ausbildung nachweisen kann.

Das sogenannte „Messergeld“ ist wahrscheinlich ein Zuschuß des Arbeitgebers, damit der Auszubildende sich eigene Messer (oder allgemein ein eigenes Handwerkszeug) zulegen kann. Üblicherweise muß das benötigte Werkzeug vom Arbeitgeber gestellt werden, evtl. ist es aber im Gastronomiebereich üblich, eigene Messer (die dann pfleglicher behandelt werden) anzuschaffen, der Arbeitgeber beteiligt sich dann an den anfallenden Kosten.

Siehe dazu:

http://www.ngg-frankfurt.de/infazubi.doc


Messergeld:

Wenn Ihr eine Ausbildung als Koch/Köchin macht und Ihr Eure Messer selber kaufen müsst, muss Euch der Ausbildungsbetrieb ein Messergeld in Höhe von 10,23 € monatlich bzw. 122,71 € jährlich zahlen. Dieser Betrag ist auf der Entgeltabrechnung gesondert auszuweisen.

Gerhard

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Nachtrag
Hallo,

eine mögliche Anlaufstelle wäre auch die entsprechende Gewerkschaft NGG:

http://www.ngg.net/

Gerhard

Hallo Hexe,

  1. im Ausbildungsvertrag nachsehen, ob dieser bei der IHK oder der
    Handwerkskammer registriert ist.
  2. Bei der entsprechenden Kammer recherchieren (Internet, Telefon), wer der zuständige Ausbildungsberater ist.
  3. Persönlichen Termin mit dem Ausbildungsberater vereinbaren. (Zur Vorbereitung die wesentlichen Fakten schriftlich zusammenstellen; dient eher als Gedankenstütze für den Azubi und nicht als „Anklage“)
  4. Fähige Ausbildungsberater kennen ihre „schwarzen“ Schafe. Daher kann es sein, dass der Betrieb bereits einschlägig „bekannt“ ist. Nicht nur in diesem Fall wird der Ausbildungsberater helfen(dazu ist er kraft - ich glaube - Berufsbildungsgesetz verpflichtet).
  5. Lösungsmöglichkeiten: a) Besuch des Ausbildungsberaters im Betrieb (Verbesserungen werden sich - zumindest gemessen an Deinem Bericht - sehr wahrscheinlich nicht einstellen) b) der Wechsel des Ausbildungsbetriebes (!!)

Grüsse aus Lüneburg
Heiner Gierling

Huhu!

deine rechte findest du unter anderem im jugendschutzgesetz,

Bitte WO?!

der ausbildungsordnung oder auch im ausbildngsrahmenplan.

Naja

aber eines kann ich dir ganz sicher sagen, nämlich dass gerade azubis unter einem besondern schutz stehen, und wenn du deine pflichten erfüllst, hast du natürlich auch rechte und die stehen dir gesetzlich zu!

Dann solltest Du aber mit dem Berufsbildungsgesetz und dem Jugend arbeits schutzgesetz die richtigen Gesetze nennen!

Nix für ungut!

LG
Guido

Hallo

Bis heut hat ihn noch keiner angehalten einen Mondsbericht zu
schreiben .

??? Mondsbericht?

Ist doch ganz einfach. Es ist der Mordsbericht! Der AG ist längst an die Kunden verfüttert und der Azubi fragt sich, ob er das ins Berichtsheft schreiben muß!

Gruß,
LeoLo

hi…

Dann solltest Du aber mit dem Berufsbildungsgesetz und dem
Jugend arbeits schutzgesetz die richtigen Gesetze nennen!

ja, hast recht…
meinte auch eigentlich das jugendarbeitsschutzgesetz, aber hab die „arbeit“ dabei wohl ganz vegessen:smile:

das kann man aber auch ´n bißchen freundlicher schreiben,oder?

trotzdem danke für den hinweis, war keine absicht-sorry!!!

anke138

Hi!

das kann man aber auch ´n bißchen freundlicher schreiben,oder?

Kann man - muss man aber nicht! Da von den RECHTEN im arbeitsrechtlichen Sinne der Frage nichts (aber auch so gar nichts) im der Aubildungsordnung oder im -rahmenplan steht, strotzte Deine Antwort eigentlich nur so von Falschheiten!

Und darauf reagiere ich ein klein wenig allergisch!

trotzdem danke für den hinweis, war keine absicht-sorry!!!

Ok, bin zwar ein Arschloch, aber nicht nachtragend :wink:

LG
Guido