Probleme mit dem Hausverkauf wegen Mietern

Hallo,
Mal angenommen jemand hat ein Problem mit dem Hausverkauf.
Zur Hypothetischen Situation:
Es ist ein 2 Familien Haus, im Erdgeschoss wohnen seit etwas mehr als einem Jahr Mieter drin, vorher hat der Verkauft/Vermieter da selbst drin gewohnt. Die Obere Wohnung ist noch vermietet, wird aber in Kürze frei.
Jetzt soll das Haus verkauft werden.
Wegen den Mietern im EG gestaltet sich der Verkauf schwierig .
Es ist sagen wir ein Rentnerehepaar, kein schwerbehinderten Ausweis.
Die Mieter erzählen jedem potentiellen Käufer, dass sie nicht ausziehen und nur mit den Füßen nach vorn das Haus verlassen (wenn sie sterben). Und das mit einer Vehemenz, dass schon einige Interessenten abgeschreckt wurden. Sowohl Private, als auch Investoren. Egal ob die Privaten nur die Obere Wohnung bewohnen wollen oder nicht, jeder wird ausgiebig mit der Schallplatte beschallt. Natürlich gewinnen die Interessenten dadurch den Eindruck, dass sie es mit Nervensägen zu tun haben.
Außerdem stellen sich die Mieter bei den Besichtigungsterminen mehr und mehr quer, weil sie es nicht für zumutbar halten, dass da fremde Leute durch die Wohnung geführt werden.
Der Verkäufer und auch der Makler weisen jeden Interessenten darauf hin, dass die Mieter im EG gern drinnen wohnen bleiben würden.

Meine Fragen sind jetzt, bevor der Verkäufer zum Anwalt rennt:

  1. Kann er die Äußerungen der Mieter unterbinden, per Einstweiligerverfügung, Abmahnung oder ähnlichem?
  2. Gibt es eine Möglichkeit evtl. eine Verwertungskündigung auszusprechen, da der Verkäufer durch das Verhalten der Mieter von der Verwertung abgehalten wird?
  3. Gibt es sonst was, was er tun kann?

Hallo!

Ja, der Vermieter könnte die nervenschonendste und wohl auch zuverlässigste und preisgünstigste Methode wählen, indem er den Mietern den Auszug finanziell versüßt. Dabei nicht geizig sein, Albernheiten im dreistelligen Bereich gar nicht erst in Erwägung ziehen, statt dessen ein Angebot machen, das die Mieter nicht werden in den Wind schlagen wollen. Die Kosten sind über den Mehrerlös für das leergezogene Haus und gesparte Advokatenhonorare schnell wieder drin.

Gruß
Wolfgang

Hi,

mal angenommen, in dem Haus gibt es insgesamt nicht mehr als zwei Wohnungen und der Vermieter (egal ob Verkäufer oder später der Käufer) würde in die zweite Wohnung einziehen, sobald diese frei geworden ist: Gäbe es da nicht die Möglichkeit einer erleichterten Kündigung, ohne dass es eines berechtigten Interesses bedarf?

Just asking …

Gruß
SeaNote

prinzipiell hast du recht:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573a.html

aber wenn der vermieter einzieht um leichter kündigen zu können ist das aber rechtsmisbrauch und wird ihm (da er leicht nachweisbar vorher einen verkauf versucht hat) sowas von auf die füsse knallen…

abgesehen von den umzugskosten etc. denn ohne wirklich einzuziehen, sich umzumelden und auch dort zu wohnen wird das natürlich erst recht nichts.