ich schildere erstmal meine Situation.
Ich habe 2005 eine Zeitlang Arbeitslosengeld bezogen, ich habe damals in einer WG gewohnt und deshalb immer die hälfte der Miete erhalten.
Seit 2006 habe ich meinen Lebensunterhalt dann selbst verdient.
2008 wurde ich dann in einer Firma unbefristet eingestellt. Im Februar 2010 habe ich einen Sohn bekommen, habe ein Jahr lang Elterngeld bekommen und danach war ich 2 Jahre lang in Erziehungsurlaub und habe in diese 2 Jahren wieder Arbeitslosengeld 2 bezogen. Da ich alleierziehend bin, war es mir nicht möglich nach meinem Erziehungsurlaub, wieder an meinen alten Arbeitsplatz zu gehen weil es ersten zu weit von mir enfernt liegt und ich dort nur eine Stelle in 3 Schichten haben kann. Also habe ich dort gekündigt und mir in Absprache mit meiner Arbeitsvermittlerin, beim Jobcenter in Wilhelmsburg, eine Umschulung zur Gesundheits und Pflegeassistentin gesucht. Die ich dann auch am 02.04.2013 begonnen habe.
Bis hierhin ist alles gut gelaufen!
Aber im Februar 2013 fing es dann an das meine Sachbearbeiterin, die ich zuvor nie gesehen oder gesprochen habe,
per Brief Sachen von mir vorderte wie ein Scheidungsurteil, das ich nicht habe weil ich nie Verheiratet war oder einen Unterhaltstitel der aber schon in meiner Akte sein muß. Sie wollte auch eine Abrechnung von der alten Firma bei der ich ja aber schon gekündigt hatte und auch mit der Jobvermittlerin so besprochen war. Ich hatte sie noch gefragt ob ich bei meinem nächsten Weiterbewilligungsantrag änderungen angeben muß, was sie verneinte. Dann kam ein Brief in dem ich angeben sollte ob jemannd außer meinem Sohn und mir in der Wohnung lebt.
Ich habe dann einen Brief an die Sachbearbeiterin geschrieben und eine erklärung abgegeben zusammen mit einer Kopie von der Eigliederungsvereinbarung und Schulungsvertrag der Umschulung.
Dann habe ich eine Einladund erhalten in der stand
" zur Klärung leistungsrechtlicher Fragen nach dem SGBII bitte ich sie, am 30.04.2013 um 9.00 Uhr ins Jobcenter Wilhelmsburg zu einem persönlichen Gespräch zu erscheien.
Bitte bringen sie ca. 1 Stunde Zeit mit. Dies ist notwendig, um ihre Leistungen weiter zu bewilligen."
Ich dachte jetzt würde sich endlich alles klären!
Aber als ich da war wurde ich dann darüber aufgeklärt das die Dame vom Außendienst war und sie wohl zusammen mit ihrem Kollegen schon 2 mal vor meiner Tür standen und meine Wohnung sehen. Bei einem mal wurde die Tür auch geöffnet und ein bekannter, nicht deutscher Abstammung, der gerade auf meinen Sohn aufpasste hat sich erschrocken und lieber erstmal so getan als würde er kaum deutsch sprechen und hat die beiden wieder weg geschickt.
Also hat die Dame mich dann gefragt wer das denn war ein Mann in meiner Wohnung der ja noch nicht einmal deutsch spricht. Ich habe ihr dann erklärt das es ein bekannter ist.
Dann hat sie gefragt ob wir denn jetzt zu meiner Wohnung fahren wollen und sie und ihr Kollege sich die Wohnung anschauen. Und sagte mir auch gleich dazu das ich dies auch ablehnen könnte. Aber das es Folgen habe könnte hat sie nicht gesagt.
Ich habe es dann auch abgelehnt mit der Begründund das ich erstmal den Grund für einen Hausbesuch erfahren möchte. Sie hat mir dann nur gesagt das, dass ok sei und meine Sachbearbeiterin sich dann wieder bei mir melden würde.
Ich habe dann für den Monat Mai keine Leistung mehr erhalten. Am 06.05.2013 habe ich dann 2 Briefe bekommen in dem einen stand " das ich die Kündigung der alten Firma einreichen soll" und der andere Brief war ein Aufhebungsbescheid mit der Begründung " Sie haben einen Hausbesuch durch den Aussendienst verweigert. Ihre Leistung werden aufgrund mangelnder Verfügbarkeit aufgehoben."
Ich habe dann einen Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid geschrieben und das Kündigunsschreiben eingereicht.
Ich habe dann wieder eine Einladung zum 11.06 bekommen.
Und bei diesem Termin hat die Sachbearbeiterin mir gesagt das im Computer immer noch der WG mitbewohner von 2005 gespeichter wäre und desahlb auch seit 2 Jahren nur 2/3 meiner Miete an mich gezahlt würden was ich nicht bemerkt habe.
Ich habe zu ihr gesagt das es doch nicht meine Schuld ist, schließlich war das damals doch eine ganz andere Wohnung und ich war ja zwischen durch auch Jahre lang nicht Leistungsempfänger.Und als ich mich 2011 wieder beim Jobcenter vorgestellt habe, hab ich ja auch nur meinen Sohn und mich angegeben. Da hat das Jobcenter doch definitiv einen Fehler gemacht.
Die Sachbearbeiterin hat mir dann aber nur launisch gesagt ein Hausbesuch wäre jetzt dringend notwendig sonst könnte ich keine weiteren Leistung vom Jobcenter erwarten.
Wie soll ich mich verhalten , was kann ich tun, ich möchte eigentlich keinen Hausbesuch nicht weil ich etwas zu verbergen habe aber wenn die einen Fehler machen können die doch nicht mich bestrafen.
Ich brauche dringend Hilfe wie kann ich mich währen?
die haben dich als stichprobe ausgesucht, so wie es aussieht klar können die mal einen hausbesuch machen in der regel wenn du haushaltsgeräte oder möbel beantragst wegen bedarfsleistung oder wie das heißt.Tip von mir gehe zu einem guten anwalt beantrage prozesskostenhilfe bei amtsgericht wir die anwaltskosten und gerichskosten abgedeckt aber erkundige dich nach einem guten anwalt mit verwaltungsrecht erfahrung kostet dich nichts und der klärt das alles und die sachbearbeiterin bekommt bestimmt einen auf den deckel.