Probleme mit dem Jobcenter

Hallo www Gemeinde,

Ich hätte da mal eine Frage und zwar.

Eine Person A bekommt derzeit Bafög und besucht ein Kolleg zwecks Abitur nachholen. Genannte Person A bekommt Bafög und hat eine eigene Wohnung. Das Bafög nicht ausreichte, beantragte Person A beim Jobcenter einen Zuschuss (KdU). Person A wurde dazu sogar von einem Mitarbeiter des Jobcenters dazu geraten.

Person A beantragte demnach nach §27 abs.3 SGB2 den besagten Zuschuss und dieser wurde Person A auch gewährt. Es gab dann 225 Euro zusätzlich zum BAfög, soweit alle ok.

Im Jahre 2012 war ein Weiterbewilligungsantrag fällig, da noch keine aktuelle Bafög Bescheinung vorlag wurde der Zuschuss von April 12 bis Juli 12 bewährt. Nach Zusendung der aktuellen Bafögbescheinigung und einem Weiterbewilligungsantrag, wurde die Zahlung eingestellt, mit dem Hinweis, dass jemand der Bafög bekommt, keinen Anspruch auf zusätzliche Gelder hat.

Person A ist nun sehr verdutzt darüber, weil von 2010 bis Juli 2012 ein Zuschuss bewährt wurde und nun auf einmal nicht mehr.

Ein weiterer Antrag wurde bisher noch nicht beantwortet und einen persönlich Termin bekam Person A auch nicht, um die Angelegenheit zu klären.

Das Internet hat Person A bisher nicht großartig weiter geholfen und hofft nun hier einen Ratschlag zu bekommen.

Vielen Dank schonmal.

Hallo

Nach Zusendung der aktuellen Bafögbescheinigung und einem Weiterbewilligungsantrag, wurde die Zahlung eingestellt, mit dem Hinweis, usw.

War das ein offizieller Bescheid mit Rechtsbelehrung? Wenn ja, wann wurde der zugestellt? Mehr als einen Monat her? Kann man noch Widerspruch einlegen?

dass jemand der Bafög bekommt, keinen Anspruch auf zusätzliche Gelder hat.

So kenne ich das auch, aber ich bin Laie und kannte bis dato diesen §27 abs.3 SGB2 überhaupt nicht. Es wäre aber nicht ungewöhnlich, wenn einzelne Mitarbeiter eines Jobcenters nicht mehr Ahnung von der Materie haben als ein interessierter Laie.

Interessant wäre also erst mal, ob es einen Bescheid gegeben hat, und ob noch Widerspruch eingelegt werden kann.

Viele Grüße

Hallo

Wg. ALG2-/ KdU-Zuschuss für Azubis siehe
http://hartz.info/index.php?topic=2621.0

Nach Zusendung der aktuellen Bafögbescheinigung und einem Weiterbewilligungsantrag, wurde die Zahlung eingestellt, mit dem Hinweis, dass jemand der Bafög bekommt, keinen Anspruch auf zusätzliche Gelder hat.

Eine schriftliche Mitteilung mit einem „Hinweis“ ? Oder ein (Ablehnungs-) Bescheid , der die Rechtsgrundlage für die Entscheidung enthalten sollte und auch einen Hinweis auf Widerspruchsrecht etc. ? Falls nachweislich ein Weiterbewilligungsantrag gestellt wurde, hat man Anspruch auf einen entsprechenden Bescheid. -
Liegt ein Bescheid vor… und wenn ja, auf welcher konkreten Grundlage wurde abgelehnt ? Hat sich seit dem letzten Bewilligungsbescheid irgendwas an den persönlichen Umständen geändert ?

(Falls die Widerspruchsfrist abgelaufen sein sollte -> Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X http://hartz.info/index.php?topic=23.0 )