Probleme mit dem Käufer - Was ist nun zu tun?

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten.
Was ist nun zu tun? Der Verkäufer hat trotz letzter Frist nicht bezahlt. Es geht zwar nur um 15 Euro, aber ich würde dem Käufer doch gerne signalisieren, dass es sich gehört zu bezahlen, wenn man ersteigert. Was kann ich nun tun? Gerichtlicher Mahnbescheid? Einfach im Bürobedarf kaufen, ausfüllen und dann?
Wie teuer wird der Vorgang nun? Für mich? Für ihn?
Was ist, wenn der Käufer auch dann nicht zahlt?

Es tut mir sehr Leid solche (primitiven) Fragen stellen zu müssen, aber soweit musste ich (zum Glück) noch nie gehen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

BombardeoNo8

Hallo,

nehmen wir folgenden Fall an. Ein Verkäufer V hat einen Artikel und stellt den Artikel bei eBlöd ein und er endet mit einem Gebot. V muss jedoch kurzfristig in Urlaub und sendet Käufer K den Artikel bereits vor Eingang der Zahlung. K erhält den Artikel und zahlt nicht, er schickt V eine eMail, er sei in Geldnot geraten und die Zahlung verzögert sich. V setzt eine Frist, kein Geld kommt. V hat eBlöd informiert. Streitfall wird akzeptiert, Auktionsgebühr zurück. V droht K mit einer Abmahnung. K reagiert nicht, welche Möglichkeiten hat V überhaupt noch?? V hat über 700 pos. Bewertungen, aber solch einen Fall noch nicht erlebt. Hier ist nichts mehr zu machen, oder? K hat auch keine Festnetznummer um mal persönlich nachzufragen.

Ich weiß, V ist der Eigentümer, K nur der mittelbare Besitzer, aber das bringt ja nichts. Es handelt sich lediglich um einen betrag von etwa 20 Euro.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße BombardeoNo8

Zur Information:
Es handelt sich um einen anderen Fall, wie der eben gefragte.

Vielen Dank.

hallo,

Ich weiß, V ist der Eigentümer, K nur der mittelbare Besitzer,

ist das so??? wenn v die ware an k sendet, um den über eb geschlossenen vertrag zu erfüllen, dann dürfte es ihm kaum an einer übereignungsabsicht fehlen.

aber das bringt ja nichts. Es handelt sich lediglich um einen
betrag von etwa 20 Euro.

jemand, der in geldnot geraten ist, wird auch aufgrund gerichtlicher schritte, die zunächst vorfinanziert werden müssen, nicht die wunderbare brotvermehrung erfahren. sinnvoller dürfte sein, den k zu fragen, _wann_ er zu zahlen gedenkt oder die ware zurück zu schicken.

lg dev

Hallo,

mein persönliches Vorgehen bei Nichtzahlern

nach 2 Wochen E-Mail Erinnerung mit erneuter Übersendung der Bankdaten
nach 3 Wochen ebay Unstimmigkeit
nach 4 Wochen Beantragung der Erstattung der ebay Verkaufsprovision (Käufer kriegt ebay Verwarnung), E-Mail an Käufer letzte Zahlungsnachfrist (mit Datum) und Kündigung falls die Nachfrist fruchtlos ohne Zahlung verstreicht.

Wiedereinstellen des Artikels (oder bei Auktion evtl. Angebot an unterlegenen Bieter).
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Die alternative dazu: besagte Mahnbescheide und viel Streß, es sei denn man hat das automatisiert.

Stephanie