ich versuche seit 2 jahren einen führerschein antrag zu stellen der mir jedes mal wieder abgelehnt wird vom staßenverkehrsamt weil ich nur eine duldung besitzte also keinen richtigen aufenthalts genemigung habe . obwohl ich hier in deutschland geboren bin und zur schule gegangen bin . wer kann mir dabei helfen oder wenigstens ein paar tipps geben , denn das ist sehr doof für mich ich werde bald 20 jahre alt und habe noch immer kein führerschein . bei antworten oder weiteren fragen zu meinem problem einfach anrufen ; 015776432689 danke !!! euch für eure aufmerksamkeit.
Trotz Duldung kann man einen Führerschein in Deutschland machen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass man in Deutschland seinen ordentlichen Wohnsitz hat, was sicherlich der Fall ist.
Allerdings muss für den Führerschein die Identität zweifelsfrei geklärt sein, was bei Duldungsinhabern nicht immer so ist.
Auch muss u.U. eine Ausnahmegenehmigung der Ausländerbehörde eingeholt werden, da durch die Überlandfahrten möglicherweise das Gebiet verlassen werden muss, für das die Duldung gilt.
Setz dich mit einer Fahrschule sowie deiner zuständigen Ausländerbehöre in Verbindung! Diese werden die einzelnen notwendigen Schritte sicher schildern können.
das tut mir aufrichtig leid, da kann ich ihnen auch nicht weiter helfen.
ich würde mich in ihrem fall an eine kostenlose gerichtshilfe wenden. die findet man in der kreisstadt in ihrer nähe auf dem amtsgericht.
für besondere rechtsprobleme gäbe es auch die möglichkeit, die EU dirrekt anzuschreiben. da wendet man sich an den Ombutsman. aber gleich mit vorgangsdaten der verkehrsbehörde anschreiben, da man sonst keine antwort bekommt. ich wünsche ihnen viel glück
Hey
Leider kenne ich mich in dieser Form der Bürokratie nicht wirklich aus aber schau doch mal hier:
http://www.fahrtipps.de/fuehrerschein/wohnsitz.php
LG und viel Glück
Hallo!
Wie lautet die genaue Begründung des Amtes? Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich das Amt?
Gruß
Beim schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist der Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt zu führen. Hierfür genügt der Personalausweis, der Reisepass mit Aufenthaltsbestätigung oder ein Internationaler Reiseausweis. Entscheidend ist, dass sich aus den Unterlagen die Identität des Bewerbers zweifelsfrei ergibt. Dies kann bei Ausländern, insbesondere bei Asylbewerbern, Schwierigkeiten bereiten, wenn sie keine Personalunterlagen besitzen. Dokumente über die Aufenthaltsgestattung, Grenzübertritts- oder einfache Duldungsbescheinigungen reichen dafür nicht aus, weil diese meist nur auf den Angaben des Asylbewerbers bei der Einreise beruhen. Die Aufenthaltsgestattung bescheinigt lediglich, dass ein Asylverfahren anhängig ist, nach dessen rechtskräftigem Abschluss eine Ausreiseverpflichtung besteht. Für die Ausreise wird eine Grenzübertrittsbescheinigung ausgestellt, die beim Grenzübertritt zur Dokumentation der Ausreise abzugeben ist. Kann eine Ausreiseverpflichtung infolge besonderer politischer Verhältnisse des Herkunftsstaates nicht durchgesetzt werden, wird eine Duldungsbescheinigung ausgestellt, die lediglich die Aussetzung der Abschiebung dokumentiert, nicht aber die Identität des Betroffenen bestätigt. In Zweifelsfällen muss deshalb die Führerscheinbehörde mit Hilfe der Ausländerbehörde die Identität klären, z.B. wenn eine Duldungsbescheinigung oder ein Reiseausweis mit Funktion als Ausweisersatz auf Grund eines eingezogenen ausländischen Reisepasses ausgestellt wurde. Ist die Identität des Führerscheinbewerbers auch von der Ausländerbehörde nicht feststellbar, muss der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis allein schon deshalb abgelehnt werden, weil die Angaben auf dem Führerschein innerhalb der Europäischen Union eine Identität bescheinigen und der Führerschein dort umgetauscht werden kann.
Hallo,
meines Wissens ist es wirklich so, dass du mit einer Duldung den Führerschein nicht machen kannst.
Leider kenne ich mich aber in der Rechtslage diesbezüglich nicht aus.
Vielleicht solltest du mal einen Anwalt befragen.
Grüße an dich und viel Glück.
Hallo leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Ich würde dir empfehlen, einen Anwalt mit für Straßenverkehrsrecht damit zu beauftragen. Falls du noch keine Rechtschutzversicherung hast, würde ich diese zunächst abschließen. In der Regel hast du dann eine Wartezeit von 6 Monaten um eventuell den Fall bearbeiten zu lassen. Aber vorsicht, da das Problem bereits besteht, kann die Versicherung die Übernahme der Kosten eventuell ablehnen, dass solltest du vorher auf jeden Fall klären.
Viel Erfolg
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Hallo!
Wie lautet die genaue Begründung des Amtes? Auf welche
Rechtsgrundlage stützt sich das Amt?Gruß
das amt lehnt es ab aus dem grund das meine identität nicht geklärt ist . geklärt kann es nicht werden da ich hier in deutschland geboren bin und meine eltern keine dokumente aus dem heimatland haben . ich werde mitlerweile 20 und weiss nicht was ich tun soll ,manchmal denk ich wozu lebe ich noch wen ich hier nix machen darf.
wenn die identität nicht geklärt ist, dann müssten sie also auch kein offizielles ausweisdokument haben? sondern „nur“ ein duldungspapier? sehe ich das richtig?
das wäre dann aber eher ein problem aus dem ausländerrecht, nicht dem strassenverkehrsrecht. hm schwierig
trotzdem danke .
Hallo
Dazu wäre wichtig zu wissen welche Staatsbürgerschaft du hast und ob du vorbestraft bist! Wie kommts dazu das du nur eine Duldung hast wenn du in Deutschland geboren bist, leider schreibst du dazu nichts, das wäre aber wichtig zu wissen sonst kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Vielleicht meldest du dich einfach nochmal bei mir?!
Liebe Grüße
Mona