Hallo,
die Zeiten hat das Gericht vorgeschlagen! Er muß sich daran halten. Er bringt Ihn jetzt auch pünktlich nach Hause. Bei Gericht war die Richterin voll auf meiner Seite. Er hat sich da sehr schlecht benommen und wollte auf nichts eingehen. Die Richterin hat Ihm gesagt, was er zu tun und zu lassen hat. War alles sehr positiv für mich! Der Antrag bei Gericht hat bis zum Termin ca. 5 Wochen gedauert. Der Termin selbst ca. 1,5 Stunden. Nach Antragstellung wurde ich von einer Anwältin besucht, die das Gericht bestellt hat, um die Interssen meines Sohnes zu vertreten. Die war sehr nett und hat sich auch lange mit dem Kleinen unterhalten. Bin da sehr zufrieden mit. Ihm geht es meißtens gut wenn er nach Hause kommt! Gruß Silke
hallo silke,
klingt alles so einfach. fast zu einfach.
ich fürchte nur, dass selbst das gericht auf den typen reinfällt. bisher hat er die leute vom jugendamt (bezügl. seines nicht gezahlten kindesunterhalt) sowie das jobcenter total blenden können. ist dort der totale schauspieler und kommt damit durch.
mal sehen. morgen werde ich hoffentlich einen schritt weiter sein.
Schwierige Situation… wahrscheinlich geht es nur über die Gerichte und Urteile… und ggf. wenn diese Urteile dann nicht „eingehalten“ werden von der Gegenseite… über die Einschaltung der Polizei…
wobei dies natürlich auch immer das Verhältnis zu den Kindern belastet…
es ist natürlich auch der Aspekt zu überdenken, weshalb die Partnerin Ihres Ex mit 33 Jahren in psychologischer Behandlung ist und ob dies und wenn ja welche Folgen für Ihre Kinder haben kann…
evtl. mal von der Seite - über Ihren Anwalt - was probieren…
wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg…
Hallo,
hier am besten den schon eingeschalteten Anwalt fragen, wie es weiter geht.
Kindesunterhalt kann nicht gegeneinander verrechnet werden.
Gruß
hi nancy,
habe ja versprochen mich zurück zu melden. der besuch beim jugendamt hat mir wiedermal gezeigt, wie auswegslos meine situation ist. man hat mir eigentlich von allem abgeraten und meint, dass ich da eh keinen einfluss drauf haben werde. da nützt ein gerichtsurteil nicht viel, wenn meine tochter da unbedingt hin will. verbieten kann ich und will ich ihr das ja auch nicht. die machen ihr das natürlich schmackhaft, ist ja klar.
jugendamt ist in meinem fall keine hilfe, völlig unwillig und total unterbesetzt.
bin leider mit meiner kraft am ende und gebe auf
lg
guten morgen ,
mit dieser reaktion vom jugendamt habe ich nicht gerechnet ,anscheinend sehen die den ernst der lage nicht und sehen auch nicht das die kinder als spielball benutzt werden …dann muss es halt ohne jugendamt gehen …
tu mir bitte einen gefallen und schmeiss die flinte nicht ins korn …auch wenn das jetzt ein rückschlag war ,ist deine situation nicht auswegslos …und du musst zum wohle deiner kinder handeln …den der zusatnd deiner tochter kann sich rapide zum schlechten hin verändern ,den schon allein die magenprobleme kommen nicht von ungefair!
und das die angelegenheit nicht einfach wird habe ich dir ja bereits geschrieben !
nun solltest du mit deiner tochter zum arzt gehen und von ihm bescheinigen lassen das die magenprobleme aufgrund psychischer belastungen kommen und keine krankheitsbedingte ursache haben …
dann holst du dir einen termin bei deinem anwalt und sagts ihm das du die besuchkontakte vorerst unterbinden willst ,da deine tochter unter dem psychoterror leidet ,da das kind extrem unter druck gesetzt wird von deinem ex und dessen freundin und das schon an kindeswohlgefährdung grenzt ,
dein anwalt wird dann ein schreiben aufsetzen und deinen ex darüber informieren !damit hast du erstmal zeit gewonnen …
da das jugendamt dir nicht helfen möchte ,kannst du dir einen termin bei der familienberatungs-stelle machen ( awo oder caritas zb.) da bekommst du recht schnell einen termin und die unterstützen dich …und kosten tut es auch nichts …und du hast etwas in der hand ,denn wenn es vor gericht geht kannst du sagen „herr richter ,meine tochter leidet unter dem umgang so sehr das sie unter magenproblemen leidet und ich mit ihr in einer familienberatungsstelle bin !“""
Hallo aus Hamburg!
Entschuldige die verspätete Antwort, ich habe sehr viele Anfragen, denn Scheidung, Sorge und Umgangsrecht sind aktuell wie nie zuvor.
Zunächst möchte ich dich beruhigen, denn deine Sorgen sind ganz normal. Das Verhalten des Vaters auch, weil die meisten Männer sich ziemlich bescheuert und unzuverlässig zeigen, wenn es um Unterhalt und die Disziplin hinsichtlich Umgangsregelung geht.
Das heißt aber nicht, dass ihnen am Umgang nichts gelegen ist, sondern dass man beide Dinge nicht vermischen sollte.
Grundsätzlich ist es ungeheuer wichtig, dass der Umgang mit dem Kindesvater weiterhin stattfindet und auf keinen Fall von deiner Seite unterlaufen wird. Deine Kinder haben ein Recht darauf (nicht der Vater allein, sondern vor allem die Kinder!!!), egal was er für ein A…loch ist. Sollen die Kinder das doch selbst herausfinden und später die Sache mit ihm direkt ausmachen. Kinder können das sehr gut und ich halte es für falsch, wenn du die Kinder vor ihm schützen willst. Die Kinder sind nicht doof und werden es selbst herausfinden.
Auf dummes Geschwätz würde ich nichts geben und cool bleiben. Immerhin kannst du später den Kindern sagen:
Ich habe den Umgang gefördert und euch nicht daran gehindert. Die Vater-Kind Beziehung hat grundsätzlich nichts mit deinem gestörten Verhältnis zu deinem EX zu tun, oder?
Wenn er das Soirgerecht für die Kinder hätte, würdest du auch Wert auf regelmäßigen Umgang legen, nehme ich an.
Ärgere dich nicht über die „Neue“, die Frau geht dich nichts an. Schließlich hat er doch den Spaß mit ihr (und du vielleicht auch Spaß mit einem neuen Partner ?).
Das goldene Prinzip sollte sein:
Beziehungsstreit aus der Ebene mit den Kindern heraushalten, sonst hätte eine Scheidung ja wohl nicht stattgefunden.
Leider wird dir etwas Ärger hin und wieder nicht erspart bleiben, und zwar bis zum Ende deines (oder seines)Lebens.
Für deine Kinder solltes du die Nerven bewahren und die Sache von oben betrachten, versuche es wenigstens.
Wenn Du weitere Fragen hast, kannst Du mir gern direkt schreiben:
Beantrage über einen guten Anwalt Gerichtskostenbeihilfe und lass es dann den Anwalt regeln. Das Jugendamt war bei mir eine Frau, ca 32 Jahre alt, blond und absulut das Beuteschema von meinem Ex. Von der Dame hatte ich nichts zu erwarten.Die Richterin dagegen war taff und hat sich von meinem Ex ( auch ein Schauspieler )) nicht blenden lassen. Im Gegenteil!
Gruß Silke
Hallo,
aufgrund technischer PRobelem konnte ich nicht auf ihre Anfrage antworten. Ich hoffe aber, Sie haben die gewünschten Informationen bereits erhalten.
Mfg
pitt120899