Probleme mit dem Untermieter, Zahlungsverzug

Hallo,

ich habe eine Frage zu meinem o.g. Thema.

Mal angenommen Partei A lebt mit einem Untermieter (Partei B) zusammen der seine Schulden bei Partei A nicht bezahlen will.
In einer 3 Zimmer Wohnung hat Partei A die Miete für 2 Zimmer ersteinmal übernommen, weil Partei B zu diesem Zeitpunkt kein Geld abheben konnte.
Die Absprache wurde mündlich getroffen, dass Partei A die Kosten für 2 Zimmer übernimmt, und Partei B nur für sein Zimmer.
Nun möchte Partei B aber die Hälfte der Miete für das 3te Zimmer nicht bezahlen, obwohl Partei B an Geld kommt.

Partei A stellt daraufhin ein Ultimatum an Partei B, dass Partei B 1. Woche Zeit hat Partei A seine Hälfte der Miete zurück zu zahlen, anderenfalls müsse Partei B auf eine Rückerstattung seiner 2 Monatsmieten + Kaution verzichten und zum nächstmöglichen Termin ausziehen.

Das Problem ist nun, dass Partei B einfach nicht aus dem Apt. ausziehen will, solange Partei B seine 2 Monatsmieten + Kaution zurückbekommen hat.

Den Mietvertrag hat aber nur Partei A unterschrieben.

Was kann Partei A machen? Was kann Partei B machen? Kann Partei B Partei A mit Erfolg verklagen?

Danke für die Antworten im voraus.

Hallo moveguru,

leider habe ich keine guten Nachrichten für dich. Partei A hat aller Warscheinlichkeit nach keine Zeugen für die mündliche Absprache. Da Partei B nicht mit im Mietvertrag steht, hat Partei B nur Verpflichtungen ggü. Partei A. Hat Partei A mit Partei B keinen Untermietvertrag abgeschlossen, gibt es keinerlei Handhabe gegenüber Partei B Tut mir wirklich Leid!

Hallo moveguru,

mit den zur Verfügung gestellten Informationen ist mir eine Beantwortung Ihrer Anfrage leider nicht möglich.

Wurde der Vermieter über die Untervermietung in Kenntnis gesetzt? Hat er der Untervermietung zugestimmt?

Wurde ein (teil-)möbliertes Zimmer vermietet?

Wie lange besteht das Untermietverhältnis bereits?

Ferner erschließt sich mir nicht, warum Partei B einen Anspruch auf zwei Monatsmieten und die Kaution haben sollte, wenn doch der Mietvertrag für die Wohnung zwischen dem Vermieter und Partei A geschlossen wurde.

Sollten Sie weitere Informationen nachliefern, ist eine Beantwortung Ihrer Frage(n) sicher einfacher :smile:

Lieben Gruß
DoAusDo

Hallo DoAusDo,

erstmal vielen Dank f+r die Beatwortung.
Ja der Vermieter wurde in Kenntnis gesetzt. Der Vermieter weiß auch, dass es noch eine Person später einziehen sollte.

Einmöbiliertes Zimmer wurde vermietet.

Das erschließt sich mir auch nicht. Allein schon aus dem grund, dass Partei B immer noch Partei A Geld schuldet.

Gruß
moveguru

Oh je, da bin ich wohl sehr spät dran, habe eben erst gesehen, dass da ja noch was offen war. Inzwischen wahrscheinlich uninteressant, aber trotzdem: Entschuldigung :smile: