Probleme mit dem Verkäufer

Ich habe ein Auto von jemandem gekauft, dessen Auto noch finanziert war. Ich hatte zuerst auch Bedenken, einfach Geld an seine Bank zu überweisen, bevor ich den Fahrzeugbrief habe. Dann haben wir einen Vertrag aufgesetzt und festgehalten, dass ich das Geld an seine Bank überweise.das Auto ist auf mein name zugelassen aber der Brief ist bei der Bank.und der Finanzierung läuft auf der Verkäufer.
nun nach 2Monate will der verkäufer das Auto zurück haben.

was soll ich tun?kann mir jemand helfen?
danke

Hallo bingamiil, ist das Auto nun auf Deinen Namen zugelassen oder nicht? Das geht aus der Frage nicht ganz eindeutig hervor. Warum will denn der Verkäufer das Auto wiederhaben, aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Warum willst Du es denn zurückgeben? Behalte es doch einfach. Grundsätzlich denke ich, dass du bei weiteren Komplikationen einen Rechtsanwalt aufsuchen solltest. Alles gute … a.

Ich habe ein Auto von jemandem gekauft, dessen Auto noch finanziert war. Ich hatte zuerst auch Bedenken, einfach Geld an seine Bank zu überweisen, bevor ich den Fahrzeugbrief habe. Dann haben wir einen Vertrag aufgesetzt und festgehalten, dass ich das Geld an seine Bank überweise. das Auto ist auf mein name zugelassen aber der Brief ist bei der Bank und der Finanzierung läuft auf der Verkäufer. nun nach 2Monate will der verkäufer das Auto zurück haben. was soll ich tun? kann mir jemand helfen? danke

Was ist das denn für ein Quatsch?
Auto auf dich zugelassen-
somit im Brief, der hinterlegt ist als Eigentümer eingetragen?
Der Verkäufer ist Darlehnsnehmer der Bank und haftet
der Bank für die ordnungsgemäße Erfüllung des Darlehnsvertrag!
Vielleicht sollten mal die Darlehnsraten deinerseits bezahlt werden.(Vermutung meinerseits)warum sollte der Verkäufer denn sonst sein Auto zurück verlangen.
Wenn Du den Teil der schriftl. Vereinbarung ordnungsgemäß erfüllst kannst Du das Auto weiter nutzen und hoffen das die Bank nachdem der Vertrag erfüllt ist, den Brief an dich heraus gibt,da muß doch seitens der Bank mit Dir zur Umschreibung des Briefes auf Dich auch einen Vereinbarung getroffen sein?
Ich denke da steckt noch mehr dahinter als das, was du im Thread angegeben hast.

->wenn der Brief bei der Bank ist und der Kredit auf den „Verkäufer“ läuft ist somit der Verkäufer immer noch Besitzer des Fahrzeuges bzw. die Bank, der es als Sicherheit gibt. Ich nehme mal an, eine Sicherungsübereignung etc. wurde nicht gemacht usw.
Kurz gesagt -> ab zum Rechtsanwalt.

Gruß
Martin
http://www.der-banker.de

Das verstehe ich noch nicht.
Du hast an die Bank vom Verkäufer Geld gezahlt? Das Auto ist auf Deinen Namen zugelassen?
Und den Fahrzeugbrief hat die Bank?
Wieso hat die Bank den Brief noch wenn Du das Geld bezahlt hast?
Um welche Summe geht es denn genau?
Gruß

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo bingamiil,

das sehe ich auf einen Prozess hinauslaufen. Der Brief geht nach Ablösung der Finanzierungssumme dem Käufer/Eigentümer zu. Das dürfte hier auch der Fall sein. Heißt, wahrscheinlich hat der Verkäufer den Brief bekommen und will nun sein Auto zurück. Da er im Brief als Eigentümer steht und diesen nicht herausrückt, hoffe ich, dass der Vertrag, den Sie geschlossen haben, „wasserdicht“ ist. Das muss jedoch geprüft werden von fachkundiger Seite. Bitte suchen Sie einen Anwalt auf. Viel Glück wünscht

S. Melle-Rönn

Sorry, bei diesem Problem kann und darf ich dir leider nicht weiterhelfen. Hier mußt du dich am Besten an einen Rechtsanwalt wenden. Dieser kann und darf dir weiterhelfen. Mein Fachgebiet ist der Bereich Finanzierung und Anlageberatung.

Mfg. Norbert Bayer (Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK)
www.immofinanzbayer.de

Hallo bingamiil,
so wie ich das sehe sollte hier ein Anwalt gefragt werden, der dann auch den Vertrag zwischen euch beiden genauer anschauen sollte. Der Verkäufer hat eigentlich etwas verkauft, das ihm gar nicht gehört, da der Brief ja bei der Bank liegt.
Mfg
J. Wolf

… kann leider nur bei Unternehmnesfinanzierungen helfen

Beste Grüsse
Jo

warum will der Käufer jetzt sein Auto zurück?

Scheint mir eher ein Fall für einen Rechtsanwalt zu sein.

lg vom Chiemsee

Tja - da hilft im Zweifelsfall nur noch ein Anwalt!

Wer den KfZ-Brief hat, ist der Eigeentümer des Autos. Aber geben würde ich ihm das fahrzeug an Deiner Stelle nicht! Mit dem Vertrag und Deinen Zahlungen an ihn hast Du ja entrsprechende Beweise für den Kauf. Fordere mit Fristsetzung von ihm den KfZ-Brief.

Aber auf jeden Fall hole Dir anwaltliche Unterstützung!!

Das hört sich kompliziert an - die Bank muss dich ja als Eigentümer kennen, denn sie haben Dir den Breif zugesandt, um Dich einzutragen - wieso läuft dann noch eine finanzierung auf den Verkäufer? Hab ich nicht verstanden - wenn da noch etwas zu finanzieren wäre, müsste das dann auf Deinen Namen laufen…

Egal - entweder Rechtsanwalt nehmen oder wenn du einen vernünftigen vertrag hast und mit sicherheit im Fahrzeugbrief eingetragen bist, dann soll der Verkäufer doch klagen - bin kein Jurist, aber der Brief dokumentiert in den allermeisten fällen die Eigentümerposition

Hallo,

gehen Sie zu einem versierten Juristen.

Gruss Existenzgründer Helfer