Probleme mit dem Vermieter nach dem Auszug

Hallo zusammen!
Hier mal meine Story von Anfang an:

Am 24.09.2009 habenmeine Mitbewohnerin und ich meinem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen, in dem wir unser Mietverhältnis zum vertraglich festgelegten Termin kündigten (WG-Auflösung). Da die Kündigungszeit ja drei Monate beträgt, wäre somit das späteste Auszugsdatum der 31.12.2009.
(Hauptmieterin der Wohnung war laut Vertrag ich, da meine aktuelle Mitbewohnerin erst zu mir gezogen war, nachdem ich schon ca. ein Jahr in dieser Wohnung gelebt hatte und der Vermieter gerne nur einen Ansprechpartner wollte.)
Nun bat mich jedoch der Vermieter, ob wir nicht früher ausziehen könnten, da er über Weihnachten verreisen musste und die Sache daher gerne noch davor abklären wollte. Sein Angebot für unsere Bemühung lautete Mieterlass, für die Tage, die wir früher ausziehen sollten.
Da ich erst ab Anfang Dezember in meine neue Wohnung konnte, war es mir erst zum 13.12.2009 möglich, die Wohnung zu räumen. Meine Mitbewohnerin hat ihren neuen Wohnungsschlüssel sogar erst Mitte Dezember erhalten, daher fand ihr Umzug ein Wochenende drauf (19.12.2009) statt.

Bis dahin ist alles noch recht positiv verlaufen. Meine Mitbewohnerin und ich hatten den Umzug in Rekordzeit über die Bühne gebracht und es fehlte eigentlich nur noch die Übergabe. Daher habe ich mit meinem Vermieter für den Sonntag (20.12.2009) um 14:30 Uhr einen Übergabetermin vereinbart. Meinen Wunsch, diesen Termin uhrzeitlich noch etwas vorzuverlegen konnte der Vermieter nicht nachkommen, mit der Begründung, er habe vorher keine Zeit.
Nun kamen mein Vater und ich jedoch bereits 1,5 h vor diesem Termin zu der Wohnung, da wir prüfen wollten, ob sie in Ordnung sei oder ob eventuell, bedingt durch den Auszug meiner Mitbewohnerin, noch einmal irgendwo geweißelt oder geputzt werden muss.
Und wenn treffe ich in meiner Wohnung? Meinen Vermieter, wie er gerade die Küche zerlegt und seine Frau, die die Teppichleisten abmontiert um den Teppich rauszureißen! In dem Zimmer, welches ich bewohnt habe, stapelte sich Laminat, das er dort vorübergehend gelagert hatte.
Ich muss hinzufügen, mir war bekannt, dass der Vermieter einige Renovierungsarbeiten an der Wohnung vornehmen wollte (neuer Boden). Jedoch wusste ich nicht, dass er dies noch vor der Wohnungsübergabe machen wollte! Er hatte es nicht für nötig gehalten, mir das mitzuteilen. Und auch erst später erfuhr ich von meiner Mitbewohnerin, dass sie von ihm vergangenen Freitag (18.12.2009) angerufen worden ist und er ihr bei diesem Gespräch mitgeteilt hat, sie solle doch schauen, dass sie alles bis zum Samstag aus der Wohnung geräumt hat, da er gerne den Teppichboden aus ihrem Zimmer rausreißen möchte und ihre Möbel ihn dabei noch hindern.
Zurück zum Thema: Ich teilte dem Vermieter mit, dass ich es nicht in Ordnung fand, dass er
a) ohne mein Wissen in der Wohnung war (Hausfriedensbruch!)
b) Veränderungen daran vornahm, ohne das die Wohnungsübergabe stattgefunden hatte (zur Wohnungseinrichtung gehört z. B. eine Vitrine, was wenn diese während den Umbauarbeiten des Vermieters zu Bruch gegangen wäre?) und
c) mich schlicht und ergreifend belogen hatte, da ich mit ihm ja eine früher Uhrzeit für diesen Tag aushandeln wollte und er mir mitgeteilt hatte, er habe da keine Zeit!
Der Vermieter, scheinbar wütend darüber, dass ich ihn bei den Arbeiten ertappt hatte (so früh hatte er wahrscheinlich nicht mit mir gerechnet), reagierte sehr wütend.
Er packte seine Sachen und schrie mich an, seine Frau im Schlepptau. Er warf mir Sachen an den Kopf wie: „Der Wohnungsübergabetermin ist geplatzt“ und „ In dem Zustand, in dem sich die Wohnung befindet, nehme ich sie Ihnen sowieso nicht ab“ und „Ich ziehe ihnen den Ausfall der Techniker und Handwerker von Ihrer Kaution ab, die nun erst ab dem 01.01.2010 in die Wohnung können“ und noch viel mehr…
Da ich eben Angst um meine Kaution hatte, versuchte ich den Vermieter zu beschwichtigen, was mir letztendlich auch nach längerer Bemühung irgendwie gelang!
Die Mängel, die der Vermieter mir bei der Wohnungsübergabe mitteilte: Im Bad wären die Fließen verkalkt (meine Mitbewohnerin hat das Bad noch am Samstag komplett geputzt gehabt und es war auch kein Kalk feststellbar, jedoch bestand der Vermieter darauf, dass dieses im Übergabeprotokoll festgehalten wurde) und die Fenster wären auch nicht geputzt. Hierzu muss ich sagen, es stimmt, dass ich diese Fenster nie geputzt habe. Da es sich hier um eine Mansarden-Wohnung handelte, hätte man zum Fensterputzen auf das Dach klettern müssen. Was mir zu gefährlich war! Hinzu kommt, dass durch den plötzlichen Wintereinbruch Schnee auf den Scheiben lag, so dass es nicht möglich war, diese zu reinigen. Auch sollten die Heizkörper von unten gesaugt werden. Jedoch besitze ich keinen Staubsauger, denn ich vom Boden aus in den Zwischenraum der Heizung hätte schieben können. Ansonsten waren die Heizungen steht’s mit einem nassen Lappen abgewischt worden. Auf der Fläche, die man sah, befand sich somit auch kein Staub!
Das waren also die Mängel: Verkalkte Badfließen, nicht geputzte Dachschrägenfenster und nicht gesaugte Heizkörper…
Hier möchte ich noch erwähnen, im Mietervertrag wurde nie festgehalten, dass ich diese Zwischenräume bei den Heizkörpern hätte reinigen müssen! Auch wurde bei der Wohnungsübergabe (beim Einzug) weder der Kalk an den Badwänden noch die Sauberkeit der Fenster geprüft oder festgehalten. Beim Auszug jedoch war mein Vermieter hier wirklich gründlich und hat jede Stelle genauestens untersucht!
Da die Wohnung also seiner Meinung nach „in verdrecktem Zustand“ übergeben wurde, weigerte er sich, meiner Mitbewohnerin und mir die Miete für die restlichen Tage diesen Monats zu erstatten.
Nach längerer Verhandlung, einigten wir uns darauf, dass er eine Pauschale von € 50,- einbehält, um die Wohnung von seiner Frau putzen zu lassen (sie wollte hierfür eine Aufwandsentschädigung).
Dieses Übergabeschreiben habe ich dann letztendlich auch so unterzeichnet.

Nun, heute jedoch (der nächste Höhepunkt!), erhielt ich von meinem Vermieter die Info, dass ich nochmals zur Wohnung kommen muss, um meinen Müll mitzunehmen!
Er hatte gestern scheinbar noch in der Mülltonne, die ich mir mit einem Nachbarn geteilt hatte und für die ich bereits das komplette Jahr gezahlt habe, gewühlt und Sachen rausgefischt, die seiner Meinung nach dort nicht hinein gehörten. Es handelte sich dabei aber nicht um Sondermüll sondern normalen Hausmüll!
Doch auch hier drohte er mir mit Kautionkürzung, wenn ich diesen Müll nicht entsorge…

Soweit zu dem ganzen Vorgang…
Ich hatte nie größere Probleme mit dem Vermieter (einziger Streitpunkt: wir mussten einen Wasserhahn erneuern lassen, das dieser bereits aus der Wand kam, was kein verschulden unsererseits war; die Kosten dafür musste jedoch wir tragen, da der Vermieter sich weigerte, dafür etwas zu zahlen) und bis zu diesem Wochenende auch ein recht gutes Verhältnis!
Meine Mitbewohnerin und ich sind vor allem deswegen früher ausgezogen, um auch dem Vermieter hier einen Gefallen zu tun und dann werden wir hier so verarscht…
Meine Fragen nun:
Gibt es noch irgendeine Möglichkeit mich zu wehren oder sogar etwas einzufordern?
Muss ich mich auch weiterhin noch so von ihm herumstoßen lassen, wie mit der Müllsache heute?
Wenn ihr irgendwelche guten Tipps und Ratschläge habt, ich wäre euch echt dankbar! Ich weiß halt einfach nicht mehr weiter… Das war meine erste Wohnung und eine ziemlich miese Erfahrung, die mich noch dazu sehr ärgert.
Vielen Dank für eure postest schonmal im Voraus! :smile:

Hallo,
nach der Wohnungsübergabe hat der Vermieter pech gehabt, er kann seinen Müll selber entsorgen.

Ansonsten ist Fenster putzen, oder Heizungsen aussaugen keine Bestandteil eines Mietvertrages.

Nach aktueller Rechtslage muss die Wohnung sauber übergeben werden, hierfür habt ihr gesorgt. Die Sache mit dem Mieterlass werdet Ihr wohl verkraften müssen. Aber die Kaution muss er Euch auszahlen incl. der Zinsen. Außer er kann aufgrund von Belegen nachweisen, dass Ihr Kosten verursacht habt. Und ein Verzug in Reparaturen ist nicht möglich, weil Ihr eh bis Ende des Jahres gemietet habt, und somit könnte er eh nicht vorher mit Handwerkern anrücken.

Wünsche Euch noch viel Glück
Markus

Hallo Any,
bedauerlich, dass Sie derartige Erfahrungen machen müssen - Sie haben sich korrekt und richtig verhalten. Der Vermieter hat eigentlich in allen Punkten unrecht und er hätte Ihre Wohnung vor der Übergabe nicht ohne Ihre Zustimmung betreten dürfen. Auch hätte er keinen Schlüssel behalten dürfen oder wußten Sie davon und haben es geduldet?
An Ihrer Stelle würde ich - wie folgt - vorgehen:
(1) Schriftliche Forderung (Einschreiben!) an den Vermieter, die Restmiete und die Kaution (abzgl. der 50,-- Euro, zu dem Sie bereits zugestimmt haben (wäre nicht nötig gewesen)) innerhalb einer Frist von 2 (evtl.3) Wochen zurückzuzahlen,
(2) Falls er nicht überweist, eine Nachfrist setzen und gleichzeitig einen gerichtlichen Mahnbescheid androhen, falls er auch die Nachfrist nicht einhält und Mahnbescheid beim zuständigen Amstgericht einreichen und
(3) falls dies auch nicht hilft, einen gerichtlichen Vollstreckungsbefehl beim Amtsgericht erwirken.
Der Vermieter kann bei diesem Verfahren nur zahlen oder dagegen klagen; das wird er wohl nicht tun, denn bei Gericht hätte er kaum eine Chance.
Das o.g. vereinfachte gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsverfahren gibt es leider nicht in allen Bundesländern und nicht bei allen Amtsgerichten (in NRW ist z.B. Euskirchen zuständig).
Hinweis: Für die noch fällige Nebenkosten-Abrechnung könnte er zur Absicherung einer evtl. Nachzahlung noch einen Teil der Kaution einbehalten.
Mfg, walser

Hallo Any,
zusätzlich zu den vorangegangenen Informationen, hier noch einen Link zum gerichtlichen Mahnverfahren in NRW;
http://www.justiz.nrw.de/Online_verfahren_projekte/p…
Mfg.

Hallo verehrte/r User/in,
Vorbemerkung: Jegliche Kommunikation bei allen Rechtsgeschäften immer nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen ! Niemals mündlich verbindliche Erklärungen abgeben ! –
Sie sollten auch mal „googeln“ unter folgenden Links:

  • Urteils-Datenbanken -
    http://bundesrecht.juris.de/index.html
    www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/zoff-m… - utm_source=sternde-newsletter&utm_medium
    Meine Stellungnahme:
    FAQs zum Mietrecht
    Frage:
    Der Vermieter will die Kaution teilweise kürzen oder sogar komplett in Höhe von XXX Euro zurückbehalten. Die Wohnung wurde bereits in einwandfreiem und renoviertem Zustand übergeben. Hierüber existiert auch ein Übergabe-Protokoll.
    Wie lange und in welcher Höhe darf der Vermieter die Kaution kürzen bzw. zurückbehalten ?
    Antwort:
    Der Vermieter muß nach dem geltenden Mietrecht die Mietkaution nach spätestens sechs Monaten in voller Höhe an den Mieter zurückzahlen / überweisen ! Der Vermieter darf nur dann einen Anteil von der Mietkaution einbehalten, wenn noch Reparaturen nach dem Auszug des Mieters notwendig waren (Rechnungsbetrag !). Allerdings auch nur dann, wenn die fraglichen Schäden tatsächlich vom Mieter verursacht worden sind und bisher
    kein finanzieller Ausgleich stattgefunden hatte.
    Unter normalen Voraussetzungen darf der Vermieter nichts von der Kaution einbehalten ! Dies wäre seitens des Vermieters schlicht rechtswidrig !
    Man sollte den Vermieter anschreiben und ihn zur sofortigen Rückzahlung der Mietkaution in voller Höhe auffordern mit einer Fristsetzung von 30 Tagen (genau nach dem Kalender datiert - z.B.: XX.XX.2010). Weisen Sie den Vermieter außerdem daraufhin, daß Sie bei Fristüberschreitung sofort eine „Zahlungsklage“ gegen ihn einreichen werden !
    Ein „Mahnbescheid“ ist nicht zweckmäßig, da dies nur Zeitverlust bedeutet.
    ******************************************************
    Frage:
    Was passiert, wenn nachträglich Mängel gefunden werden (z.B. bei Besichtigungsterminen mit neuen Mietern) und dies dem ehemaligen Mieter angelastet werden soll ?
    Antwort:
    Wenn man ein von allen Beteiligten unterzeichnetes Übergabe/Übernahme-Protokoll besitzt, dürfen dem ehemaligen Mieter nachträglich keine weitere „Schäden“ angelastet werden !
    „Besichtigungstermine“ von Nachmietern etc. brauchen den ehemaligen Mieter in diesem Fall nicht zu interessieren !
    Hinweis:
    Für die Abrechnung der Nebenkosten / Betriebskosten / Heizkosten gelten generell die betr. Rechts-Verordnungen. Der Vermieter muß spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode eine korrekte und vollständige Nebenkosten-Jahresabrechnung (Standard: März 2009 - März 2010) ausstellen.

Beachten Sie bitte, daß jegliche Stellungnahmen von mir bzw. meine Hinweise nur auf meinen persönlichen Erfahrungen und Kenntnissen beruhen und in keinem Falle eine sogenannte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes darstellen.
Salvo errore et omissione…
Eine Gewähr oder Haftung für die Richtigkeit meiner Ausführungen wird nicht übernommen.
Beste Grüße USKO

Hallo Walser,

vielen Dank für die Rückmeldung und die Tipps!

Von dem Schlüssel, den der Vermieter noch besaß, habe ich mal nebenbei erfahren. Jedoch war mir nicht bekannt, dass er diesen gar nicht hätte behalten dürfen! Er hatte mir hier klar gemacht, dass er als Eigentümer ja ein Recht auf diesen Schlüssel hatte.
Im Mietvertrag wurde dieser Schlüssel jedoch nirgends erwähnt.

Ihren Vorschlag mit Schritt 1 habe ich im übrigen heute eingeleitet. Morgen wir der Brief dann zur Post gebracht (Einschreiben).
Mal schauen, was der Vermieter darauf antwortet.
Als Frist habe ich ihm nun bis zum 11.01. zeit gegeben (zwecks der Feiertage).
Hoffentlich muss es erst gar nicht zu Schritt 2 kommen… :frowning:

Im übrigen komme ich aus Bayern. Gibt es hierzu auch eine gesonderte Regelung?

Schöne Grüße und noch ein frohes Fest! :smile:
Any

Hallo USKO,

vielen Dank auch für Ihre Rückmeldung! :smile:

Eine Frage meiner Mitbewohnerin hätte ich noch:
Und zwar ist ihr diesen Sommer der Wasserhahn, an dem ihre Waschmaschine angeschlossen war, entgegen gekommen (also laut meiner Mitbewohnerin ist der Wasserhahn während die Maschine lief, aus der Wand gebrochen; ich war zu dieser Zeit nicht zu Hause).
Der Vermieter wurde sofort über diesen Schaden informiert, reagierte ihres erachtens jedoch nicht schnell genug (-> nach drei Tagen hatte er immer noch nichts in die Wege geleitet), weshalb sie selbst sich um den Technikertermin gekümmert hat. Der Techniker hat für diese Reparatur ca. € 80,- verlangt.

Nun weigerte sich der Vermieter diese Kosten zu übernehmen, da im Mietvertrag folgender Punkt vermerkt war, der uns jedoch seltsam vorkommt: „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen von Rolläden, Jalousien und Markisen, von Fenster- und Türverschlüssen sowie der Installationsgegenstände für Strom, Gas und Wasser, Heiz-, Koch-, Kühl- und Wascheinrichtung zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 100,- und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 8% der jährlichen Nettomiete nicht übersteigt. Die Übernahme dieser Verpflichtung wurde bei der Gestaltung des Mietzinses berücksichtigt.“

Ist so ein Punkt im Mietvertrag rechtlich in Ordnung?

Schöne Grüße und noch ein Frohes Fest! :wink:
Any

Nach dem geltenden Mietrecht ist normalerweise der *Vermieter* allein verpflichtet, die Kosten der Reparaturen von Rolläden, Jalousien und Markisen, von Fenster- und Türverschlüssen sowie der Installationsgegenstände für Strom, Gas und Wasser, Heiz-, Koch-, Kühl- und Wascheinrichtung zu tragen, da dies zu seinen *Instandhaltungspflichten an der Mietsache* gehört.
Wenn Sie oder Ihre Mitbewohnerin allerdings den Mietvertrag mit der erwähnten Klausel unterschrieben haben (was natürlich falsch war), dann sind Sie im Rahmen der Vertragspflicht auch zur Zahlung verpflichtet.
MfG USKO

Hallo,
das was du mit deinem Vermieter abgesprochen hast, das Letzte!, ist vereinbart und gilt.
Dass er die Wohnung betreten hat, er also auch noch einen Schlüssel hatte, ist verboten und eigentlich strafrechtlich relevant als Einbruch. Wie die Wohnung zu übergeben ist, regelt der Mietvertrag bzw. die mündliche Absprache.
Die Heizkörper zu reinigen gehört zu den Pflichten des Mieters.
Nur wenn nachweislich die Wohnung über ein übliches Maß hinaus abgewohnt oder schmutzig ist, wäre er brechtigt, ggf. etwas von der Kaution einzubehalten, muss aber den Grund beweisen, also auf nichts verzichten! Eine Wohnung wird im normal abgewohnten Zustand wieder zurückgegeben, Endrenovierung o.ä. können nicht gefordert werden.
Gruß suver
Die Miete für die Zeit, die er eher in die Wohnung eingedrungen ist, kannst du verlangen.

Aufgrund meines Jahresurlaubes hier etwas verspätet die Antwort:

Na das ist ja ein starkes Stück und beweist, dass man -leider- den Vermietern
und den Verwaltungsgesellschaften grundsätzlich sehr skeptisch gegenüber
stehen und sich alles schriftlich geben lassen muss.

Aber zum Fall:
Sofern Ihre Mitbewohnerin nicht als Mitmieterin in den Mietvertrag eingetreten ist
(so habe ich Sie verstanden), sind Sie in der Tat Vertragspartnerin.
Ich habe den Fall weiter so verstanden, dass für die mängelfreie Übergabe der
Wohnung von Ihnen ein Betrag in Höhe von 50,00 € gezahlt wurde. Alle bis dato
festgestellten Mängel sollten also durch die Zahlung des Geldbetrages abgegolten
werden. Hier muss man sich genau die Formulierungen des Schriftstücks, dass Sie
hoffentlich noch vorliegen haben, angucken.

Im Übrigen hätte man aus juristischer Sicht durchaus mit sehr guten Argumenten
vertreten können, dass in den begonnenen Umbauarbeiten des Vermieters eine
stillschweigende Abnahme der mängelfreien Wohnung gelegen habe. Warum sollte
er sonst mit den Arbeiten begonnen haben? Wegen der Vereinbarung, die Sie
später geschlossen haben, kann man nun aber nicht mehr diesen Standpunkt
vertreten.

Die Aufforderung Ihres Vermieters zur Müllentsorgung kann ich so nicht
nachvollziehen. Hier kommt wohl keine Kautionskürzung in Betracht.

Für eine Kautionskürzung kommt demnach nur noch eine etwaige Nachzahlung
hinsichtlich der Betriebs- und Heizkosten in Betracht.

Ich würde daher den Vermieter zur Abrechnung der Betriebskosten für 2009,
zugleich zur Auskehr der Mietkaution auffordern. Der Vermieter hat dann lediglich
ein Zurückbehaltungsrecht, welches das Dreifache der ggf zu erwartenden
Rückzahlung beträgt.

Zu beachten ist ferner, dass der Vermieter gesetzlich verpflichtet ist, die
Kautionssumme zinsgewinnbringend anzulegen.

Für eine detaillierte Beratung oder eine Klage stehe ich gerne zur Verfügung.

MfG
MG

Hallo any,

dass ist ein sehr komplexer Vorgang.

Ich würde zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen. Nur der kann dir in diesem Fall wirklich weiterhelfen.

Meiner Meinung nach, sind für die von dir beschriebenen Mängel keinerlei Abzüge an der Kaution möglich.

Wie wäre es denn mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch? Durch sein vorzeitiges Eindringen in eure Wohnung kann auch er sämtliche Mängel verursacht haben.

Nach gültiger Rechtslage darf der Vermieter keine Schlüssel zur Wohnung behalten. Allein der Besitz berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung.

Schönen Gruß

Lendzy

P.S. Nicht alle Vermieter sind so…

Hallo Any,

zunächst noch alles Gute für 2010 mit einem hoffentlich positiven Ergebnis für Ihr Vermieter-Problem.
Hier noch ein die Web-site mit Informationen für ein gerichtliches Mahnverfahren in Bayern:

http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/co-zema/

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen

Walser

Hallo BerlinAnwalt31,

vielen Dank für die Antwort :smile:

Soweit hat bis jetzt mit der Wohnungsübergabe alles geklappt. Mein Vermieter hat mir noch einen kleinen Teil der Restmiete ausgezahlt (abzüglich der „Putzkosten“) und auch sonst hat er mir keine weiteren Steine in den Weg gelegt.

Einziges Problem, dass ich jetzt noch habe:
Ich habe bis heute meine Kaution noch nicht zurück erhalten! Und ich bin ja bereits seit 15.12. ausgezogen…
Ich wüsste nicht, mit welchem Recht er mein Geld zurückhält. Nebenkosten können es nicht sein, da ich im Jahr zuvor hier sogar noch etwas rausbekommen habe und die Nebenkosten nicht angepasst worden sind.

Können Sie mir vielleicht einen Tipp geben, wie ich hier weiter vorgehen soll?

Schöne Grüße
Any