Probleme mit den Mieter und kaution / Kundigung

Hallo,
ich moechte euch neues Thema hier bringen …

Person A = Vermieter
Person B und C = Mieter (Paar)

Ab 01-03-10 hat Person A vermietet auf Person B und C, beides hat die Vertrag unterschrieben.

Person B, sag das Kaution in hoehe von 2010 euros nach den Umzug gibt (ca 15 tage), als Sie beide von Nuernberg nach Erdign umgezogen sind.

Nach 20 tages, keine Reaktion ueber Kaution. Person B send sms dass er in Krankenhaus ist, und bis 30st April in Krankenhaus ist …

Ab 4-May bekomme Person A kundigung von Person C, mit unterschreibung von Person B und C. In Kundigung steht, „bitte schiken sie uns bestaetigung …“

So, Person A (Mieter) hat Wohnung in Internet insertier, und bekommt interesiert Leute fuer besichtigung …

Person A bekommt keine Kontakte auf Telefon, aber stimmt auf sms … immer mit Person B … (er erzahlte Gute Geschichte zum schlafen … und er verspricht ohnen ende)

Person B ist nicht mehr mit Person C …

Muss ich die Kundigung bestaetigen, wenn sie zum Person A noch nicht die Kaution gegeben hat (die ist unterschreiben in Mietvertrag)?

Wie muss Person A reagiert, oder wass soll er machen.

Ich hoffe ist einen Interesantes Thema fuer euch …

MfG, Johann.

Ich meine, das Persona B und C nicht mehr zusammen sind (beziehung gebrochen)

MfG, Johann.

Guten Tag,

Ich meine, das Persona B und C nicht mehr zusammen sind
(beziehung gebrochen)

MfG, Johann.

Hallo, Johann,

Deine Geschicht ist nicht leicht verständlich. Aber die Kündigung muss nicht bestätigt werden.

Besten Gruß!

Hallo

Deine Geschicht ist nicht leicht verständlich. Aber die
Kündigung muss nicht bestätigt werden.

Bestätigt muss sie nicht werden. Allerdings ist sie wirksam, ob oder ob nicht bestätig.