Folgendes:
Ich habe zurzeit leichte Schwierigkeiten mit den hier niedergelassenen Stadtwerken. Aufgrund von einer Sachbeschädigung von einem Bekannten und mir stehe ich bei denen in der Schuld. Wir wurden auch gemeinschaftlich und dafür Verurteilt. Irgendwann kam die Forderung von denen über 100% was ich natürlich nicht ganz einsehe. Daraufhin habe ich denen auch geantwortet, dass ich doch 50% Zahlen würde aber es nicht einsehe für die 100% zu zahlen. Auf mein Schreiben reagierten sie leider überhaupt nicht. Dann kam heute noch ein Brief von den Stadtwerken. Wenn ich nicht binnen 5 Tagen bei denen im Büro den Schaden begleiche, wollen die die Belieferung von Energie und Wasser einstellen. Das spannende daran ist das dieser Vertrag den die einstellen wollen, gar nicht von mir bestellt wurde. Ich wohne noch im Haus meiner Eltern und habe keine gesonderte Wasser- oder Energieeinspeisung.
Dürfen die die Wasser/Stromzufuhr meiner Eltern abstellen wenn ich nicht Vertragsnehmer bin sondern nur hier wohne? Ich denke da sie sonst keine andere Möglichkeit sehen außer über meine Eltern an ihr Geld zu kommen.
Sie nannten auch Paragraphen was angeblich hierfür eine Grundlage sein soll. (§ 19 StromGVV/GasGVV, § 24 NAV/NDAV, § 33 Abs. 2 AVBWasserV.)
Ich hoffe auf schnelle Antwort.
Hallo, da müßte man schon wissen, was das für eine Sachbeschädigung war ??? Wenn Du Minderjährig bist, stehen Deine Eltern schlecht da. Die können euch gut Wasser/Strom abdrehen.
Ich würde freundlich bezahlenund so einen Scheiß nicht mehr machen
Hallo,
also das ist ziemlich komisch alles. Gehe zum Anwalt mit den ganzen Papieren man kann doch nicht die Eltern dafür praktisch zahlrn lassen. Ich weiß nicht wie alt du bist und wo der Schaden verursacht wurde aber das geht so eigentlich nicht. Und du bist ja nicht alleine verurteilt worden oder hast du schon so viele Mahnkosten bekommen das der Betrag so hoch geworden ist??
Ein Anwalt soll das am besten prüfen alles das ist das Beste. Erst mal ein Beratungsgespräch und dann kann man ja weitersehen was zu tun ist. Wenn noch keine Mahnkosten gekommen sind ist es klar das die Kosten geteilt werden müssen. Das ergibt keinen Sinn so.
Also am besten so schnell wie möglich dort hin(auch eine Kopie von deinem Brief mitnehmen und alle anderen Papiere das erspart Rennerei).
wenn die Eltern Vertragspartner sind, dann können sie nicht einfach abstellen. Wenn sie Geld wollen müssen sie zuerst einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken und wenn das nicht fruchtet, können sie einen gerichtlichen Titel erwirken bzw. eine Lohnpfändung vornehmen.
Irgendwie habe ich mit dieser Freage Probleme, weil so ganz der Sachverhalt nicht stimmen kann.
Also, bei Schulden, die mehrere Personen zusammen gegenüber einem Dritten haben, kann der Dritte sich aussuchen ob er beide Schuldner zu 50% oder einen Schuldner alleine heranzieht. Wenn der Gläubiger sich an einen Schuldner hält (z.B. weil der andere zahlungsunfähig ist), müssen die Schulnder sich dann hinterher untereinander einigen.
Insofern ist das Handeln der Stadtwerke hier rechtlich möglich.
Was kaum möglich ist, dass Stadtwerke wegen Schulden aus einer Sachbeschädigung jemanden den Strom abstellen wollen. Das dürfte kaum möglich sein, denn rechtlich hegt das nur, wenn man seine Verpflichtungen aus dem Stromvertrag nicht erfüllt (also z.B. nicht die Rechnungen bezahlt).
Aber wenn Du gar keinen Vertrag mit denen hast, können auf keinen Fall deine Eltern quasi an deiner Stelle herangezogen werden.
Da Stadtwerke das ziemlich genau wissen und dort Juristen arbeiten, denke ich, dass du da etwas missverstanden hast.
Setz dich mit den Stadtwerken in Verbindung und klär das…
Sind Sie volljährig? Was steht in dem Gerichtsurteil?
Wenn ich davon ausgehe das Sie über 18 Jahre sind, und das Gericht festgelegt hat das Sie
zu 50% verurteilt wurden den Schaden zu begleichen, sind ihre Eltern aussen vor.
Leistungsnehmer gegenüber der Stromfirma sind ihre Eltern und dort darf die Firma kein Strom, Wasser oder sonst was abschalten. Ich kann nur raten, das Sie der Strom Firma wie im Urteil gesprochen nachkommen (Ratenzahlung) und der Stromfirma von ihren Eltern einen Brief zukommen lassen, das sie nichts mit dem entstandenen Schaden zu tun haben. Dann den Anwalt einschalten, wenn hier was abgeschaltet werden sollte.
Habe die GVV durchgearbeitet, aber hier ist nur von dem Leistungsnehmer bzw. Anbieter die Sprache und nicht von Angehörigen die einen Schaden verursacht haben.
Also nochmals Brief schreiben und am besten über den Anwalt der Sie betreten hat. Nur wenn Sie persönlich nicht zahlen, dann haben Sie das Problem der Pfändung irgendwann.
Mehr kann ich leider hierzu nicht beitragen. Halten Sie doch kurz mit Ihrem Anwalt telefonische Rücksprache
Die Drohung den Strom abzustellen kann nur ein Missverständnis sein, oder die Stadtwerke sind etwas übers Ziel hinausgeschossen. Zu diesem Punkt würde ich anstelle Deiner Eltern als Vertragspartner selber schriftlich nachfragen.
Dass sich die Stadtwerke von einem Schuldner 100% holen wollen, wäre schon eher vorstellbar. Oder sind das vielleicht nur 100% von Deinem „Schuldanteil“?
Hallo,
die Schilderung ist zu verworren, als das man darauf antworten könnte. Lieber bitte gleich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
MfG KKl
Folgendes:
Ich habe zurzeit leichte Schwierigkeiten mit den hier
niedergelassenen Stadtwerken. Aufgrund von einer
Sachbeschädigung von einem Bekannten und mir stehe ich bei
denen in der Schuld. Wir wurden auch gemeinschaftlich und
dafür Verurteilt. Die Forderung von denen über
100% was ich natürlich nicht ganz einsehe. Daraufhin habe ich
denen auch geantwortet, dass ich doch 50% Zahlen würde aber es
nicht einsehe für die 100% zu zahlen. Darauf keine Reaktion, aber Wenn ich nicht binnen 5 Tagen bei
denen im Büro den Schaden begleiche, wollen die die
Belieferung von Energie und Wasser einstellen. Das spannende
daran ist das dieser Vertrag den die einstellen wollen, gar
nicht von mir bestellt wurde. Ich wohne im Haus meiner
Eltern und habe keine gesonderte Wasser- oder
Energieeinspeisung.
Dürfen die die Wasser/Stromzufuhr meiner Eltern abstellen wenn
ich nicht Vertragsnehmer bin sondern nur hier wohne?
Sie nannten auch Paragraphen was angeblich hierfür eine
Grundlage sein soll. (§ 19 StromGVV/GasGVV, § 24 NAV/NDAV, §
33 Abs. 2 AVBWasserV.)
Ich hoffe auf schnelle Antwort.