Hallo,
ist man gesetzlich verpflichtet, seinen Zweitwohnsitz abzumelden wenn man diesen aufgegeben hat?
Kann man das bei der Gemeinde tun, bei der man seinen Erstwohnsitz hat, oder muss man das der Gemeinde mitteilen, wo sich der Zeitwohnsitz befand?
Bitte um genaue Gesetzesangaben.
Danke für Verständnis und schöne Grüße mki