Probleme mit der Abmeldung des Zweitwohnsitzes

Hallo,

ist man gesetzlich verpflichtet, seinen Zweitwohnsitz abzumelden wenn man diesen aufgegeben hat?

Kann man das bei der Gemeinde tun, bei der man seinen Erstwohnsitz hat, oder muss man das der Gemeinde mitteilen, wo sich der Zeitwohnsitz befand?

Bitte um genaue Gesetzesangaben.

Danke für Verständnis und schöne Grüße mki

Hallo,

ja, man muss sich abmelden, wenn eine Wohnung nicht mehr regelmaessig bewohnt wird.\

So ungefaehr steht es im Meldegesetz deines Bundeslandes.

Abmelden kannst du dich an beiden Gemeinden. Egal ob Haupt oder Neben(Zweit)-Wohnsitz

Gruesse

Eckhardt