Probleme mit der Bahn

Hallo,

ich habe ein problem, oder eine Frage,
und zwar bin ich in Schicht eingestellt und fahre jeden tag 2 Stunden Bahn, in dieser zeit, schlafe ich fast immer und ich finde es störend, wenn mich die Schafner immer wecken und die Schafner selber finden das auch nicht so toll.
Von meinem betrieb habe ich ein Jobticket, umhengen wollte ich mir das original nicht!
Da, es einem Kollegen von mir dabei schon eimal gestolen wurde.
Daher habe ich es kopiert und dann an meine Jacke gehängt.
Das ging dann 2 tage gut und am 3 Tag, erwischte ich einen schlechtgelaunten Schafner, der mich wegen Dokumentenfälschung und Betrug, an die Bundespolizei weiterleiten will.
und ein schwarzfahrer wäre ich auch noch.
Der hat mich da im Wagon zusammengeschissen, das ist ein tolles gefühl.
Persönlich, habe ich immer das original dabei und zeigte Ihm das auch.
Plus meinen Denstauswei?.
das Jobtiket an sich ist keine Gültige fahrkarte nur mit Dienstausweiß.
Ich persönlich wollte mir und den Schafner das leben erleichtern, jetzt werde ich aber probleme bekommen.

Daher meine Frage, darf der das?
Und mache ich mich strafbar, wenn ich mein Eigentum, kopiere und das original aber immer dabei habe, man beachte das das Jobticket an sich keine gültige fahrkarte ist?

Das ist ja wahrer Schwachfug höchster Güte, wie der Schaffner Dich behandelt hat. Eine Fharkarte zu kopieren ist doch keine Dokumentenfälschung.

Die Bahn hat für jede Region einen regionalen Ansprechpartner, der sich um Kundenprobleme kümmert. Entweder Du rufst den mal an, oder wenn Du größeres Geschütz auffahren wilolst, besser Stern TV / Günther Jauch. Das sind ganz besondere Freunde der Deutschen Bahn, und sammeln regelmäßig skurille Fälle von angeblicher Schwarzfahrerei, um die dann den Bahn-Verantwortlichen aufs Brot zu schmieren.

Also mal zum Grundsatz: jede Fahrkarte ist Eigentum des Verkehrsbetriebs. Du bist nur Besitzer, quasi zur Benutzung berechtigt. Anders würde es in dem Rechtsstaat nicht zulässig sein, dass Fahrkarten auf Verlangen vorgezeigt werden müssen und im Streitfall eingezogen werden können.

Mit der Kopie hast Du wirklich eine Straftat begangen, da nur eine Kopie noch lange nicht sagt, dass Du wirklich die originale Fahrkarte im Moment der Kontrolle dabei hast. Man kann, muss aber nicht davon ausgehen, dass Du die Kopie nur gemacht hast um das Original vor Diebstahl zu schützen. Ob jetzt die Fahrkarte nur mit Ausweis gültig ist (also personenbezogen) oder nicht spielt keine Rolle, denn diese Regelung ist allgemein für jede Fahrkarte gleichermaßen. Ob der Schaffner den Ausweis dazu sehen will oder nicht ist ja seine Entscheidung. Prinzipiell kann man also auch ersteinmal von Misbrauch und Urkundenfälschung ausgehen, das muss jetzt der Verkehrsbetrieb ersteinmal nachweisen.

Besser ist es dann wirklich, die originale Fahrkarte sichtbar an Dir zu befestigen. Normaler Weise wird man ja wach, wenn dann einer versucht sie zu stehlen.

Im dem Fall versuchst Du am Besten Schadensbegrenzung zu betreiben. Normalerweise lässt die Deutsche Bahn mit sich reden. Du hast ja einen langen Zettel bekommen (Fahrpreisnacherhebung) mit deiner FN-Nr. und einer Adresse an die Du dich wenden kannst. Dahin scheibst Du deine Gründe für die Anfertigung der Kopie, schreibst auch das du die originale (personenbezogene) Fahrkarte auch dabei hattest und vorgezeigt hast und fügst hinzu, dass Du zukünftig immer das Original vorzeigst und keine weiteren Kopien anfertigst. So hast Du Beste Chancen, dass die Deutsche Bahn entgegen kommt.

Aber so würde ich es machen, wie die Deutsche Bahn dann reagiert kann ich Dir nicht versprechen. Kontra würde ich nicht geben, das kann alles nur schlimmer machen und die Deutsche Bahn hat gute Beziehungen zu Anwälten und Inkasso-Büros :wink: Schlimmstenfalls darfst Du nicht nur kräftig bezahlen, sondern in Zukunft mit dem Auto zur Arbeit fahren.

Lieber amesbond

immer wenn es um rechtliche themen geht, so ist der beginn einer rechtsauskunft „es kommt darauf an“. So wie du es beschreibst, bist du da an einen recht ätzenden zeitgenossen geraten. vermutlich hat dieser mensch schon ziemlich viele märchen von ziemlich kreativen bahnfahrern erzählt bekommen - dies ist eine erklärung aber keine entschuldigung. Sofern du noch den namen der person hast würde ich mich an deiner stelle über ihn beschweren. leider bring dies höchstens genugtuung aber dich an dieser stelle nicht viel weiter.
sobald deine kopie wie eine schlechte fälschung aussieht, kann dir ein kreativer mensch grundsätzlich einen betrugsversuch unterstellen. sobald du im gleichen augenblick das original vorweisen kannst wird dies allerdings ziemlich lächerlich. im ernstfall steht dann vermutlich wort gegen wort. bis dahin gibt es viel papierkrieg. zukünftig würde ich wohl Ticket und Ausweis schwarz-weiss kopieren und noch in rot „kopie - auf Wunsch wird original vorgezeigt, dafür bitte wecken“ an die kopie dranschreiben.
Ist dämlich, aber du bist auf der sicheren seite - auch solchen besserwissern gegenüber.
sofern du sicher bist, dass der blöde schaffner jetzt stress machen wird, empfehle ich dir, dich mit pro-bahn in verbindung zu setzen. sie kümmern sich um fahrgastrechte und sind - vermute ich - besser in der lage als ich zu beurteilen, was man in deinem fall jetzt am besten tun kann. auf alle fälle werden sie wissen an wen man sich in deinem fall am besten wenden kann. Kontakt: http://www.pro-bahn.de/mail.htm
Beschreibe ihnen den fall so wie du es mir beschrieben hast und mach am besten klare angaben über datum uhrzeit und strecke weil so der diensthabende schaffner ermittelt werden kann, wenn jemand dies möchte.

gutes gelingen. es interessiert mich, wie der fall ausgeht - vielleicht magst du mich über das ergebnis informieren? Danke & Gruss.

hallo,
ja der schaffner ist im recht. man sieht sowas als betrugsversuch. und muss es ahnden. und genau genommen:

es heißt in den beförderungsbedingungen sie mussen beider kontrolle ihre karte „unaufgefordert“ zeigen. sonst ist es da schon ein verstoß und wird mit EVO 12(4) oder EVO 12(2) geahndet.

ein schaffner ist nicht verpflichtet sie zu erkennen dass sie neu eingestiegen sind, sondern sie sind in der pflicht, sich zu melden. ganz gleich welche karte sie haben.

mein vorschlag, wenn sie einsteigen, schauen sie wo sich der kontrolleur aufhält und gehen sie zu ihm, zeigen ihm die karte setzen sich dann zum schlafen.

selbst das original um den hals schützt sie nicht vor dem wecken.

schönen abend

Überzogen ist das Verhalten des Zugbegleiters mit Sicherheit. Ob es rechtlich O.K. ist, kann ich Ihnen nicht sagen…

Guten Morgen.

es ist natürlich ärgerlich, was Du da schilderst, aber nicht zu ändern. Ja, es ist verboten, Fahrkarten zu kopieren. Dies kann tatsächlich als Dokumentenfälschung ausgelegt werden. Ich denke zwar, dass in Deinem Fall - sollte es zur Anzeige kommen - das Verfahren eingestellt werden wird, allerdings solltest Du so etwas auch nicht mehr machen.

LG Melanie Bauer