Vielen herzlichen Dank für diese vielen Tips und Aufklärungen…ich werde es mal versuchen…!! Grüße Stephan
- Bei Kreditgespräch wurde uns ein BSV über 50.000,- gemacht
mit
einer mtl. Abbuchung von 80,-
Hier hat eine klassische Fehlberatung stattgefunden. Ein Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von 50.000,- sollte mit 250,- monatlich bespart werden. Für Deine 80,- Euro monatlich hätte eine Bausparsumme von 16.000,- gereicht. Wenn Ihr 1% Abschlussgebühr zahlen musstet, dann habt Ihr nun 340,- Euro zuviel gezahlt.
- Zusätzlich mussten wir eine LV nehmen mit Deckung 40.000,-
beide, für 35,- mtl
Wir haben bzw. hatten aber eine LV mit 70.000,- beide für 20,-
schon seit Jahren
Die bisherige Lebensversicherung hätte vollkommen ausgereicht. Als Sicherheit steht der Bank ja in erster Linie die Immobilie zur Verfügung. Mit der LV soll weiteres Risiko abgesichert werden. M. E. wäre ein neuer Abschluss nicht nötig gewesen.
- Gibt es die Möglichkeit BSV zu kündigen und die
Bearbeitungsgebühr wieder zu bekommen ?
Eine Kündigung ist jederzeit möglich. Die Abschlussgebühr wird aber nicht zurückgezahlt. Sprecht mit Eurem Berater und erklärt ihm, dass ihr falsch beraten wurdet und bittet um eine kostenfreie Stornierung.
- Sollen wir uns an einen Ombudsmann wenden ?
Wenn die Bank auf Eure Reklamation nicht eingeht, ist die Einschaltung des Ombudsmanns ein sinnvoller Weg. Seine Entscheidung ist für Euch nicht bindend. Wenn Euch also sein Vorschlag nicht gefällt, könnt Ihr immer noch Klage einreichen. Wichtig ist jedoch, dass der Ombudsmann nur arbeiten darf, solange noch keine Klage von Euch eingereicht wurde. Also vorerst Finger weg vom Anwalt.
Hallo,
Ich war natürlich bei dem Gespräch nicht dabei, aber ein so hoher Bausparvertrag mit 80 Euro Besparung, kommt ganz gut hin mit den 25 Jahren bis zur Zuteilung. Aber ich schätze, das entspricht der Laufzeit eurer neuen Lebensversicherungen? Wobei man bei einer höheren monatlichen Besparung natürlich das Darlehen eher ablösen könnte und dadurch eventuell Zinsen spart, je nachdem ob Vorschusszinsen anfallen und in welcher Höhe. Das liegt an eurer Sollzinsbindung.
Den Bausparvertrag kündigen und die bereits bezahlte Abschlussgebühr wiederbekommen geht in der Regel nur während der 2-wöchigen Widerrufsfrist.
Die Lebensversicherungen sind als Tilgungsersatzprodukt hinterlegt, oder?
Die Vorgehensweise mit der Lebensversicherung verwundert mich etwas, früher, als die Zinsen noch höher waren, hat man das gerne gemacht, aber da hat sich das noch gelohnt, weil die Überschüsse noch wesentlich höher waren. Wieso die alte LV nicht reicht, kann ich auch nicht sagen, vielleicht steht was in den Bedingungen, das man die nicht hinterlegen darf oder so? Oder ihr habt da keine Kapitallebensversicherung sondern eine Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt?
Habt ihr im Beratungsgespräch geprüft, ob ihr euch die monatliche Rate aus dem Bauspardarlehen leisten könntet? Die ist da ja schon immer ziemlich hoch.
Ich nehme mal an, irgendwas hat sich eure Bank dabei gedacht, nur was, ist mir auch nicht so ganz klar. Am besten da bei der Bank nachfragen. Den Ombudsmann kann man natürlich einschalten, ich würde allerdings empfehlen, erstmal das Gespräch mit der Bank zu suchen. Danach kann man immernoch zum Ombudsmann gehen, wenn man denkt, falsch beraten worden zu sein.
Ich hoffe, ich konnte zumindest ein wenig helfen? Wenn ihr weitere Fragen habt, immer gerne, werde natürlich weiter versuchen zu helfen.
LG jojo747
Hallo,
Ich war natürlich bei dem Gespräch nicht dabei, aber ein so hoher Bausparvertrag mit 80 Euro Besparung, kommt ganz gut hin mit den 25 Jahren bis zur Zuteilung. Aber ich schätze, das entspricht der Laufzeit eurer neuen Lebensversicherungen? Wobei man bei einer höheren monatlichen Besparung natürlich das Darlehen eher ablösen könnte und dadurch eventuell Zinsen spart, je nachdem ob Vorschusszinsen anfallen und in welcher Höhe. Das liegt an eurer Sollzinsbindung.
Den Bausparvertrag kündigen und die bereits bezahlte Abschlussgebühr wiederbekommen geht in der Regel nur während der 2-wöchigen Widerrufsfrist.
Die Lebensversicherungen sind als Tilgungsersatzprodukt hinterlegt, oder?
Die Vorgehensweise mit der Lebensversicherung verwundert mich etwas, früher, als die Zinsen noch höher waren, hat man das gerne gemacht, aber da hat sich das noch gelohnt, weil die Überschüsse noch wesentlich höher waren. Wieso die alte LV nicht reicht, kann ich auch nicht sagen, vielleicht steht was in den Bedingungen, das man die nicht hinterlegen darf oder so? Oder ihr habt da keine Kapitallebensversicherung sondern eine Risikolebensversicherung, die nur im Todesfall zahlt?
Habt ihr im Beratungsgespräch geprüft, ob ihr euch die monatliche Rate aus dem Bauspardarlehen leisten könntet? Die ist da ja schon immer ziemlich hoch.
Ich nehme mal an, irgendwas hat sich eure Bank dabei gedacht, nur was, ist mir auch nicht so ganz klar. Am besten da bei der Bank nachfragen. Den Ombudsmann kann man natürlich einschalten, ich würde allerdings empfehlen, erstmal das Gespräch mit der Bank zu suchen. Danach kann man immernoch zum Ombudsmann gehen, wenn man denkt, falsch beraten worden zu sein.
Ich hoffe, ich konnte zumindest ein wenig helfen? Wenn ihr weitere Fragen habt, immer gerne, werde natürlich weiter versuchen zu helfen.
LG jojo747.
Hallo!
Erst einmal möchte ich mich für die verspätete Antwort entschuldigen.
Eine Wertung des Falles kann man nur vornehmen, wenn man die genaueren Hintergründe beleuchtet, die im Beratungsgespräch besprochen wurden.
Eine Absicherung ist grundsätzlich nicht verkehrt. Ebenso würde ich einen Bausparvertrag nicht verdammen, wenn ich mir damit das Zinsänderungsrisiko absichere.
Bevor ich den Ombudsmann einschalte, würde ich das Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen. Aus den Angaben heraus, sehe ich auch im ersten Moment kein Fehlverhalten der Bank, was die Einbindung des Ombudsmanns rechtfertigt.
Viele Grüße
Stephan Tenhaken
Nunja, eigentlich dient schonmal die Grundschuld als Sicherheit. Dann noch die LV mit 70.000,00 sollte eigentlich als Sicherheit genügen. Den BSV kann man nachträglich bestimmt ändern, sprich die Summe runtersetzen, wodurch er früher zuteilungsreif wird.
Wenn man der Bank ein wenig Druck macht, dass das so nicht gewollt war und nicht zum Kundenwunsch passt (Schlagwort: Fehlberatung), dann wird die Bank da sicherlich entgegenkommen.
Die LV’s waren Provisionsverkäufe für den Berater. Die waren nicht nötig. Sie können aber als Altersvorsorge dienen.
Entschuldigung nochmals für die späte Rückmeldung! Ich hatte sehr viel zu tun. Ich hoffe ich konnte soweit thematisch weiterhelfen.