Probleme mit der Familienkasse

Hallo,
habe seit ca 2 Jahren Probleme mit der Familienkasse. Ich bin 19 Jahre alt und seit 10 Monaten Mutter/Hausfrau. Es fing Anfang letzten Jahres an, dass ich der Famillienkasse nachweisen sollte, dass ich einen Ausbildungsplatz für April 2010 habe(was ich auch hatte). Ich habe mir insgesamt 4 mal einen Nachweis über den Ausbildungsbegin bei der Ausbildungsstätte geholt und diesen per Einschreiben an die Familienkasse geschickt. Einmal habe ich diesen sogar persönlich abgegeben. Jedes mal hieß es, dass keine Unterlagen eingegangen sind. Im September 2009 wurde es nach langem hin und her entlich wieder bewilligt. Im März 2010 habe ich dann bekannt gegeben dass ich die Ausbildung nicht antreten kann da ich keine Kinderbetreuung für meinen Sohn hatte. Die Familienkasse zahlte das Geld jedoch weiter da sie meinten, wenn ich mich bei Der Agentur für Arbeit Ausbildungssuchen melde habe ich weiterhin Anspruch. Dies habe ich gemacht und habe bis einschließlich Mai Kindergeld bekommen. Daraufhin wurde die Zahlung eingestellt mit der Begründung Dass der Anspruch auf Kindergeld nachgewiesen werden müsste. nach zahlreichen Nachweisen kam dann die Rückforderung. Dies wurde damit begründet dass keine Nachweise dort angekommen wären. Ich habe mich dann an die Geschäftsstelle in Nürnberg gewendet woraufhin ich persönlich mit meinem Sachbearbeiter sprechen konnte. dieser versicherte mir dass alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind und er nurnoch eine Kopie vom Elterngeldbescheid bräuchte um dass Kindergeld weiter zu bewilligen. die habe ich ihm persönlich am 15.07.10 abgegeben. Jetzt kam gestern ein Ablehnungsbescheid inklusive Rückforderung. Ich weiß echt nicht mehr weiter. Hab ich nun Anspruch oder nicht? Wer kennt sich da aus oder hat einen Rat für mich?

Danke im voraus!

Hallo ,ich glaub das Du genervt bist ,aber ich meine das Du kein Anspruch auf Kindergeld hast da Du ja auch nicht für die Arge vermittlungsfähig bist ,besorge Dir unbedingt ein Kitaplatz .Übrigends wenn Du einen Ausbildungsplatz hattes hätte Dir ein Kitaplatz zugestanden .
MfG

Hallo,

nein, wenn sie ein Kind haben und keine Ausbildung begonnen haben, also zu hause sind und dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehen, erhalten sie KEIN Kindergeld, nur für ihren Sohn.
Sie hätten leider wissen müssen, dass Ihnen, wenn sie nicht mehr in der Ausbildung sind, bzw diese nicht mehr antreten, kein Kindergeld zusteht. Sie hätten es unangetastet beiseite legen müssen.
Die Rückforderung ist nun rechtens.

Selbst wenn sie Hartz IV bekommen und Ausbildungsuchend gemeldet sind, steht Ihnen kein Kindergeld zu.
Bei meinem Sohn damals war es ähnlich.
Sobald sie aber eine betreuung für Ihren Sohn gefunden haben, und eine Ausbildung beginnen, steht Ihnen wieder Kindergeld zu.
Konnte ich ihnen helfen?

Mit freundlichen Grüßen, S.Kirscht

Danke erstmal…Die Familienkasse wusste es ja schon vorher dass ich ein baby habe. Davon abgesehen hat die Familienkasse mir gesagt dass wenn ich mich Ausbildungssuchen melde, ich weiterhin anspruch habe. deswegen habe ich dass geld auch nicht zur seite gelegt. zudem stehe ich dem arbeitsmarkt trotzdem zur verfügung. ich bin ja nicht arbeitssuchend sondern ausbildungssuchend gemeldet, also könnte ich frühestens august 2011 etwas beginnen. warum dann meinen sohn mit 10 monaten jetzt schon in ne kita stecken!? ich bewerbe mich ja und gebe diese bewerbungen, wie besprochen als eigeninitiative, in kopie auch bei der familienkasse ab.
habe ich trotzdessen immernoch keinen anspruch?

Lg

Mein Junge hatte in der Zeit wo er Ausbildungssuchend war auch kein Kindergeld erhalten. Erst ab Beginn seiner Ausbildung wieder.
Es gibt aber eine Rechtsprechung dass auch volljährige ausbildungsuchende Kinder Kindergeld erhalten. Allerdings muss man sich alle 3 Monate ausbildungssuchend melden und evtl Nachweise vorlegen, dass man sich ernsthaft um eine Ausbildung bemüht hat.

Schau mal bitte hier rein, villeicht hilft dir das weiter:

http://www.rechtsportal.de/familienrecht/aktuelles/r…

LG und viel Erfolg! S. Kirscht

LG S. Kirscht

Hallo,
ich kann dir leider nicht helfen, da man ich so einem Fall nur was sagen könnte, wenn man in die Akte sehen kann. Alles andere wäre nur Allgemein und hilft dir nicht.
Ich kann dir nur raten nochmal persönlich in der Antragsannahme vorzusprechen. Sofern dir der Mitarbeiter nicht helfen kann, dann bitte um ein Gespräch mit einem Fachassistenten oder dem Sachbearbeiter. Und als allerersten Einspruch gegen den Rückfrderungsbescheid einlegen, bevor es zu spät ist.

Gruß und alles Gute
juliatimlea