Hallo, vielleicht haben Sie einen Rat.
Jemand ist Vermieter einer Wohnung, welche aufgrund von Sanierungsarbeiten von November 2015 - Ende Juni 2016 nicht vermietet war.
Die Heizkörper waren in der gesamten Zeit nicht aufgedreht (einer sogar abgebaut), somit lag der Verbrauch bei Null.
Nun ergab es sich, dass im Mai 2016 von den Verdunstungsröhrchen auf Funk-Heizkostenverteiler durch einen Firmenmitarbeiter umgestellt wurde. Dieser bestätigte mündlich in der Wohnung den Null-Verbrauuch (der Ehemann war anwesend).
In der Nebenkostenabrechnung wurde nun ein sehr hoher Schätzwert angesetzt und kein abgelesener Wert zur Grundlage genommen.
Ursache ist wohl, dass im Dezember 2015 die Röhrchen nicht gewechselt worden sind und dann die Werte im Mai 2016 nicht verwendet werden dürfen. Das dies dem Mitarbeiter nicht aufgefallen sein soll ist der Firma rein Rätsel.
Der Vermieter konnte den Termin des Röhrchenwechsels im Dezember aber gar nicht wissen, da hierzu nur Aushänge von der Firma im Treppenhaus gemacht wurden und die Wohnung ja nicht vermietet war. Vertragspartner mit der Firma ist die Hausverwaltung. Hätte man den Vermieter dann nicht schriftlich über den Termin informieren müssen, entweder durch die Firma oder die Hausverwaltung? Man will ja hier keinem etwas unterstellen, aber wenn dem Vermieter der Wechsel gar nicht persönlich bekannt gegeben wird, dass die Wohnung dann auch zugängig gemacht werden kann, dann ist das natürlich ein Geschäft für die Firma, die hohen Schätzwerte abrechnet.
Letztenendes soll der Vermieter mehr bezahlen für den Leerstand ohne jeglichen Verbrauch innerhalb von 6 Monaten, als der Mieter das nächste halbe Jahr, der ab Juli eingezogen ist.
Aussage der Firma: „Man hätte als Vermieter halt öfter ins Treppenhaus schauen müssen.“ Wie macht das bitte ein Vermieter, der 500km entfernt wohnt?
Mit dieser Verfahrensweise kann man nicht einverstanden sein und ist nicht gewillt, die Kosten zu zahlen, die einfach nicht entstanden sind. Wo/bei wem sehen Sie hier die Verantwortung?
Herzlichen Dank für Ihre Tipps, vielleicht als Juristen, Hausverwalter oder weitere Sachkundige.
V.G. Constance
Hallo,
da wäre es vielleicht ganz gut gewesen, die Hausverwaltung darüber zu informieren, daß die Wohnung für den genannten Zeitraum leersteht und dementsprechend Aushänge weder den Vermieter noch den Mieter erreichen. Daß solche Dinge nur über Aushänge bekanntgegeben werden, ist üblich und m.E. nicht zu beanstanden. Wie in vielen anderen Fällen, hat ein Eigentümer sicherzustellen, daß ihn bestimmte Botschaften erreichen, auch wenn er länger in Urlaub ist oder eben - wie hier - gar nicht in dem fraglichen Objekt wohnt.
Das Unternehmen, daß die Heizkostenabrechnung vornimmt, hat davon genau gar nichts, weil am Ende nur das bezahlt werden muß, was für die Heizkosten auch bezahlt wurde. Durch die Heizkostenverteiler wird nur bestimmt, wie diese Kosten verteilt werden. In diesem Falle offensichtlich aufgrund der geschilderten Problem zu Ungunsten des Vermieters und zugunsten der anderen Bewohner.
Das ist allein das Problem des Vermieters, der sich jemanden suchen muß, der alle etwa zwei Wochen einen Blick ins Treppenhaus wirft und ihn über Aushänge informiert. Das kann ein anderer Eigentümer sein oder ein anderer Mieter oder eine dritte damit beauftragte Person. In diesem Fall gilt das umso mehr, als daß es ja nun völlig normal ist, daß zum Jahresende Zählerstände abgelesen und zu diesem Zeitpunkt gelegentlich auch Heizkostenverteiler oder Wasseruhren ausgetauscht werden. Er hätte also gerade in dieser Zeit dafür Sorge tragen müssen, daß er über den Zeitpunkt der Ablesung informiert wird. Ein Anruf beim ablesenden Unternehmen hätte da z.B. schon geholfen.
Der Vermieter sollte sich unbedingt davon lösen, daß es die Schuld irgendeiner anderen Person ist, daß er nicht von der Ablesung bzw. dem Austausch wußte. Die einzige Lösung ist nun in der Kommunikation zu suchen und zwar zunächst zwischen Vermieter und Hausverwaltung. Der Hausverwaltung sollte man irgendwie beibringen und belegen können, daß die Bude rd. ein halbes Jahr nicht bewohnt war. Das Problem ist nur, daß auch Handwerker Heizungen aufdrehen können, d.h. die reine Behauptung, aufgrund des fehlenden Mieters sei auch keine Heizenergie abgenommen worden, wird kaum zu etwas führen. Einen Versuch ist es aber allemal wert.
Nach der Schilderung allein beim Vermieter.
Gruß
C.
Du weißt aber hoffentlich, dass das nicht stimmt !
kein „Verbrauch“ auf den Anzeigeröhrchen heißt nicht keine Heizkosten.
Es wird doch nur ein Teil ( 30-50 %) nach Daten der Röhrchen abgerechnet, der Rest nach Wohnfläche. Deshalb wäre man doch selbst bei kalter Wohnung immer noch an den Gesamtkosten des Hauses anteilig dabei.
Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.
Ja, ich weiß, dass die Heizkosten nicht nur nach Verbrauch gehen. Die Summe von 30%, die eh an den Vermieter umgelegt wird, wird auch nicht beanstandet.
Zur 1. Antwort:
Der Vermieter steht immer in regelmäßigem Kontakt mit der Hausverwaltung, welche demzufolge auch schriftlich sowie mündlich über den Leerstand informiert war und auch jeweils die Übergabeprotokolle mit Ablesewerten diverser Verbrauchswerte erhalten hat (hier Ende Oktober 2015).
Ein Anruf des Vermieters bei der Ablesefirma lief ins Leere, die nur mitteilte, dass ihr Vertragspartner die Hausverwaltung ist und sienur dieser gegenüber auskunftsberechtigt.
Die natürlich sofort nach der BK-Abrechnung erfolgte Bitte bei der Hausverwaltung den Sachstand zu prüfen und mit der Firma Rücksprache zu halten, zeigte keinen Erfolgt (siehe Aussage der Firma). Da die Hausverwaltung Vertragspartner der Firma ist und Kenntnis vom Leerstand hatte, bin ich der Meinung, sie hätte den Vermieter informieren müssen.
Die Situation war auch noch eine andere… Bereits 2015 hat die Eigentumsversammlung die Umrüstung der Röhrchen auf Funkgeräte beschlossen, aber nicht tat sich, obwohl die selbige Firma bereits beauftragt war. Mehrfach fragte der Vermieter bei der Hausverwaltung an, da Ende 2015/Anfang 2016 ein neuer Heizkörper in der leer stehenden Wohnung eingebaut werden, welcher natürlich dann nicht erst durch das Anbringen der Röhrchen geschädigt werden sollte. Erst nach mehrmaligen Nachfragen wurden dann endlich im Mai 16 die Systeme ausgetauscht. Im Prinzip hat der Vermieter gar nicht mehr damit gerechnet, dass die Röhrchen noch einmal ausgetauscht werden.
Das ist sicherlich unglücklich gelaufen, aber der Vermieter sieht sich hier dennoch nicht in der Verantwortung. Seiner Anzeigepflicht ist er nachgekommen. Einen anderen Mieter mit der Information zu beauftragen, kann ja wohl nicht die Lösung sein.
V.G
Erstens hätte sie das nicht müssen und zweitens hängt das Ableseunternehmen die Zettel auf, ohne groß Rücksprache mit dem Verwalter zu halten.
Falsch gerechnet.
Es ist ungünstig, daß der Vermieter nicht einsieht, wer das Problem zu verantworten hat, denn so ist zu befürchten, daß er noch viel Zeit auf einem toten Pferd verbringen wird.
Und am Ende ist es egal, wen der Vermieter beauftragt: ob nun einen anderen Mieter, einen anderen Eigentümer oder einen bezahlten Nachkucker. Darauf, daß man nichts mitbekommen hat kann man sich bei einer Wohnung genauso wenig berufen wie bei einem Fahrzeug, das während der Urlaubszeit abgeschleppt wurde, nachdem rechtzeitig (d.h. drei Tage vorher) auf eine einzurichtende Baustelle hingewiesen wurde. Es gibt nun einmal Dinge, um die man sich auch bei Abwesenheit kümmern muß.
Gruß
C.