Probleme mit der Krankentagegeldversicherung

Hallo,

vor etwa 15 Jahren habe ich (freiberuflich tätig) eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Da das Tagegeld nur ein zusätzlicher Notgroschen sein sollte, habe ich mich auch bescheiden versichert : ab 8.Tag 40 EUR, ab 21. Tag 80 EUR. Jetzt wollte ich die Versicherung erstmals für die Dauer von 24 Krankheitstagen wegen in Anspruch nehmen nach einer Routine-OP. Die Versicherung versucht sich vor der Zahlung zu drücken, wo sie nur kann.
Üblicherweise ist es so, dass man nach einer OP eine gewisse Zeit krank geschrieben wird ohne weitere Behandlung. Für die Inanspruchnahme des KTG muss ich aber unsinnige, wöchentliche Behandlungstermine beim Arzt nachweisen, die mit organisatorischem Aufwand und vor allem mit privater Abrechnung auf meine Kosten verbunden sind, da die Arztbesuche nicht medizinisch gerechtfertigt sind. Darüberhinaus will die Versicherung nun prüfen, ob mein Einkommen nicht zu gering für die wahrhaft „stattliche“ Versicherungssumme ist, mithin nicht das Tagegeld gekürzt werden muss. Von Kürzung des Versicherungsbeitrag ist natürlich nicht die Rede. Selbst wenn ich ab dem 21. Tag meiner Erkrankung ein ganzes Jahr lang die versicherten 100 EUR täglich in Anspruch nehmen würde, läge das Krankentagegeld immer noch weit unter meinem Umsatz.Ich kann hier ekien bereicherung erkennen. Nun soll ich gleichfalls auf meine Kosten eine betriebswirtschaftliche Auswertung erstellen lassen und der Versicherung vorlegen. Und das alles wegen etwa 500 EUR Tagegeld einmalig in 15 Jahren (abzüglich der von mir zu leistenden Zahlungen für Arztbesuche, wöchentliche Atteste und die BWA) !!! Ich nenne das Schikane.
Ist das Verhalten der Versicherung in Ordnung ? Wo kann ich den Vorgang überprüfen lassen ?

Gruß
lexi

Hallo,

gleichfalls auf meine Kosten eine betriebswirtschaftliche
Auswertung erstellen lassen und der Versicherung vorlegen. Und

Das ist in der Tat keine Schikane. Die Krankentagegeldversicherungssumme darf nicht höher sein, als Dein wirkliches Einkommen. Ich hatte den Fall vor einigen Jahren selber und habe das vom Anwalt überprüfen lassen. Es hatte seine Richtigkeit. Auch das mit der Prämie geht in Ordnung, weil es Deine Pflicht als Versicherungsnehmer ist, die versicherte Summe auf Richtigkeit zu prüfen.

Was ich nicht verstehe, sind die wöchentliche Atteste, wenn der Arzt Dich z.B. für drei Wochen am Stück krankschreibt, sollte das Deiner Versicherung genügen.

Ich nenne das Schikane.

Ist es nicht.

Ist das Verhalten der Versicherung in Ordnung ?

Im Großen und Ganzen scheint es das zu sein.

Wo kann ich den Vorgang überprüfen lassen ?

  1. Beim Anwalt Deines Vertrauens
  2. Verbraucherzentrale ?
  3. Ombudsmann für die Private Krankenversicherung

Gruß

Nordlicht

Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
eine betriebswirtschaftliche

Auswertung erstellen lassen und der Versicherung vorlegen. Die

Krankentagegeldversicherungssumme darf nicht höher sein, als
Dein wirkliches Einkommen.

In diesem Zusammenhang interessiert mich, was ist das „wirkliche Einkommen“ ? Ist der Unternehmensgewinn klein, hat man hohe Unkosten, die mit der KTG abgefangen werden sollen. Ist der Gewinn hoch, möchte man mittels KTG den Lebensstandard halten. Was ist statthaft ?

  1. Ombudsmann für die Private Krankenversicherung

Wo finde ich den ?

Gruß
Lexi

man hohe Unkosten, die mit der KTG abgefangen werden sollen.

Das genau war mein und ist Dein Mißverständnis. Mit dem KTG soll der Selbstständige sein Einkommen, nicht seine Kosten versichern.

Ist der Gewinn hoch, möchte man mittels KTG den Lebensstandard
halten. Was ist statthaft ?

Die Versicherung regelmäßig mit seinem Gewinn abgleichen.

  1. Ombudsmann für die Private Krankenversicherung

Wo finde ich den ?

Auf vielen Versicherungspolicen, notfalls im Netz (ich habe die Adresse auch nicht parat, aber Herr Google wirds richten).

Ist der Gewinn hoch, möchte man mittels KTG den Lebensstandard
halten. Was ist statthaft ?

Die Versicherung regelmäßig mit seinem Gewinn abgleichen.

Wie hast du das gelöst ? Steigt der Gewinn im Lauf der Zeit und passt man die Versicherung an,muss man wegen des höheren Eintrittsalters u.U. einen sehr hohen Beitrag zahlen, oder wegen irgendeiner Erkrankung lassen sie die Erhöhung der Versicherungssumme später nicht mehr zu.
Versicherungstechnisch gesehen also Pech gehabt,wenn man spät durchstartet. Oder habe ich das falsch verstanden ?

Gruß
lexi

Wie hast du das gelöst ?

Gar nicht, weil ich demselben Irrtum erlegen war wie Du. Heute würde ich es so machen, dass ich meinen Gewinn versichere und jedes Jahr nachsehe, ob der Betrag noch paßt. Abweichungen von bis zu 15 % würde ich ignorieren, nur bei größeren Veränderungen handeln.

und bei den richtigen Bedingungen kann ich die höhere Versicherungssumme ohne Risikoprüfung und Wartezeiten versichern.

Versicherbar ist das Nettoeinkommen - ggf. wird das in den MBKT genau definiert - sonst ist es das nettoeinkommen!!!

Finden kann man es in § 4 der MBKT - und in Teil II oder III der MBKT!

i.V. J. Müller