Ich bin vor 1 Jahr in meine Neue Whg gezogen. Bei Mietbeginn versprach mir der Vermieter VERBAL dass er Badmöbel installiert, den Carport zu einer Garage umbaut indem er ein Tor installiert und zudem sagte er dass ich den Pool im Garten mibenutzen darf.
Nun ist es so dass die Badmöbel immer noch nicht da sind, der Carport immer noch ein Carport ist und der Pool vom Mieter der im Erdgeschoss wohnt, gewartet und benutzt wird und er von einer Benutzung meinerseits nie was wusste. Das waren (neben anderen) alles Argumente warum ich die Wohnung damals genommen habe. Habe den Vermieter schon mehrmals darauf angesprochen und passiert ist nichts. Nun ist meine Geduld am Ende da ich die Sache mit dem Pool erst vor ein paar Wochen feststellen musste durch ein Gespräch des anderen Mieters. (Dieser pflegt die ganze Gartenanlage etc)
Ich habe vor die Miete um 50 Euro zu kürzen und eine schriftliche Erklärung zu schreiben. Wie sieht Ihr das bzw habe ich rechtlich diese Möglichkeit? Im Vertrag wurde das ja leider nicht festgehalten…
ein ganz wichtiger Satz in Deinem Posting ist Bei Mietbeginn versprach mir der Vermieter VERBAL, dass er… " All diese Zusagen stehen nirgendwo schriftlich fixiert, im Streitfall würde also Aussage gegen Aussage stehen. Und den Streitfall habt Ihr definitiv dann, wenn Du die Miete kürzt.
Mietkürzungen sind nur zulässig, wenn ein Mangel an der Mietsache besteht. Die Mietsache in Deinem Fall ist die Wohnung, so wie sie im Mietvertrag beschrieben ist.
Kurzum: Ich sehe schlechte Chancen, dass Du mit einer Mietkürzung durchkommst oder dass der VM Deinen Aufforderungen nachkommen muss, Dir die verbal zugesicherten Änderungen zukommen zu lassen.
Also: Immer ALLES schriftlich machen - besser ist das.
Boa - waaaaaas? Ihre Gedanken sind NICHT nachvollziehbar! Erreicht die geschuldete weil ungerechter weise zurückbehaltene miete die Höhe von 2 Monatsmieten, kann der Vermieter fristlos kündigen. Die Verschlächterung der Wohnqualität gegenüber des Zustandes, der bei Vertragsabschluss bestand ist ein Mangel, den der Vermieter beheben muss. Das ist hier nicht der Fall. Hier besteht kein Mitminderungsrecht!
also ich würde die Miete nicht kürzen.
Es gibt keinen Vertrag über die Vereinbarung.
Ich empfehle hier eine schriftliche Frist zu setzen, um die Dinge ins Reine zu bringen. wenn dann nichts passiert…tja ich denke Pech gehabt. #Es hier rechtlich durchzubekommen ist wahrscheinlich sehr schwierig wenn nicht sogar unmöglich.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Bobrowski
zunächst solltest Du in Deinem Mietvertrag nachsehen, ob mündliche Vereinbarungen unwirksam sind. Oft steht das leider da in einem Nebensatz drin.
Ansonsten solltesd Du die Nebenabreden schriftlich fixieren und dem Vermieter zukommen lassen. Am besten per niedergelegtem Einschreibebrief, denn da wird vom Briefträger quittiert, dass der Brief ausgeliefert worden ist. In dem Schreiben solltest Du dann auch gleich einen Termin, zumindest für den Beginn der Arbeiten setzen.
Das kann dann Grundlage für ein Gespräch mit dem Vermieter sein.
Viel Glück bei den Gesprächen, Hubert Steiger.
Hallo,
also das entzieht sich meiner Kenntnisse. Abe aus dem Bauch heraus würd ich sagen, alles was nicht schriftlich dargelegt ist: Pech gehabt! Spreche sie doch noch einmal vernünftig mit dem Vermieter, ansonsten sehe ich da keine Cahnce Recht zu bekommen
Hi
hast du Zeugen für die Aussage oder gar schriftlich? wenn ja dann kein Problem. Wenn nein wirst du dich dabei schwer tun deine Rechte die sicherlich unumstritten sind wahr zu nehmen. Kürzungen der Miete sind daher auch nicht so einfach möglich.
Gruß Peter
Hallo, guten Tag
Sie müssen den Vermieter mitteilen das Sie die Miete kürzen werden, wenn er sein Wort nicht hält.
Leider wird ein „Wort“ nicht bei allen Menschen eingehalten.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Dankeschön…ja so ist es. In dieser Zeit ist ein Wort nichts mehr Wert. Da fällt mir ein dass meine Schwester mal dabei war als er das mit den Badmöbel gesagt hat…
Hallo Tom,
wie Du schon geschrieben hast, ist in Deinem Mietvertrag nichts festgehalten, sondern nur mündlich vereinbart worden. Auch eine mündliche Vereinbarung ist rechtskräftig, jedoch nur sehr schwer zu beweisen, wenn Du keine Zeugen dafür hast.
Ich würde Dir aber raten, nicht einfach eine Mietkürzung vorzunehmen, da dies nicht rechtens ist. Du kannst Deinem Vermieter ein Ultimatum setzten, bis zu dem er seine Versprechungen zu erfüllen hat und Ihm gleichzeitig mitteilen, dass Du im Nichterfüllungsfall die Miete um einen gewissen Betrag kürzt.
Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deinem Vorhaben.
Mfg Falk
Hi
schau her nicht umsonst hat der Gesetztgeber 3 verschieden Typen der Willenerklärungen vorgesehen. Je nachdem um welche Rechtsveränderung erwirkt werden soll. Je gravierender die Veränderung je zwingerder eine Formvorschrift, weil beweisbarer. Für Mietverträge sind sollte es sich um ein Dauerschuldverhältnis handeln ( „…und sind sie noch nicht gestorben so mieten sie noch heute“, das heißt keine fest vereinbarte Zeit wann das Mietverhältnis beendet wird keine schriftliche Form vorgeschrieben. Erst wenn du dich zwingend lange an etwas bindest und da sagt der Gesetztgeber wenn du dich in einem Mietvertrag länger als 1 Jahr binden würdest mußt du die Schriftform wählen.Wenn du hier nichts vermerkt hast gilt dies auch nicht als Bestandteil des Vertrags. Sorry so sind nun mal die Regeln. Was du bejammerst ist zwar menschlich ehrenhaft, bringt aber innerhalb einr Gesellschaft wenig ein.Daher hat ja auch unserer Staat genaue Regeln(Gesetze) erlassen.
Gruß Peter
ich denke mal, dass du nicht allzu gute Karten hast.
Leider wurde alles (wie du ja selber sagst) nur mündlich vereinbart. Du kannst somit nicht beweisen, dass der Vermieter diverse Zusagen gemacht hat - deine Aussage steht also gegen seine.
M. E. hast du damit auch kein Recht, die Miete zu mindern, da kein Mangel an der „Mietsache“ vorliegt. Solltest du dennoch ein Mietminderung vornehmen und es käme dann zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, würde der Richter sofort den Mietvertrag sehen wollen, in dem aber keinerlei Vereinbarungen zu den von dir bemängelten Punkten stehen…
Evtl. sieht es für dich etwas besser aus, wenn dir der Vermieter die Zusagen vor Zeugen gemacht hat, die dann natürlich zu deinen Gunsten aussagen müssten. Hier bin ich mir aber nicht so ganz sicher - die Chancen sollte man mit Hilfe eines Anwalts für Mietrecht oder einem Mieterverein abprüfen…
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen, auch wenn es nicht so gute Infos sind.
MfG schoerschi
PS: Zum Abschluss der Hinweis - ich bin juristischer Laie und kann keinerlei Haftung für
meine Tipps und Hinweise übernehmen.
wenn Du die Sachen nicht schriftlich im Mietvertrag verankert hast sieht es schlecht für Dich aus. Eine Mietkürzung kannst Du dann auch nicht vornehmen, da verlierst Du jeden Prozess. Vielleicht noch einmal mit Nachdruck Deinen Vermieter nerven. Viel Glück.