In unserer Rechtsschutz steht unter "Privat Rechtsschutz"erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-und Erbrecht…für den Rat oder die Auskunft in familien-und erbrechtlichen…Angelegenheiten durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt …
Ich rufe also unsere Versicherung an und die sagen mir,dass Familienstreitigkeiten nicht von ihnen übernommen werden.
Was soll ich jetzt davon halten ???
Müssen wir uns jetzt einen Anwalt nehmen und die Kosten selber tragen oder ist die Versicherung dazu verpflichtet ?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen und sage schon mal danke im voraus.
Hallöchen - guten Tag - - welche RS-Versichrung ? - - D.A.S. ? oder andere ?
Es geht also um eine k o s t e n f r e i e
B a r a t u n g; nicht um prozessuale Vertretung. - Richtig ?
Versichert ist die Beratung !!
Gerne mehr !
Manfred
Hallo Manfred
also eine Beratung auf jeden Fall und eigentlich bräuchten wir einen Anwalt für eine prozessuale Vertretung gleich danach.
Versicherung ist die AdvoCARD
Hallo Stechling,
Da hat sich deine Vertretung wohl etwas unglücklich ausgedrückt. Es ist tatsächlich so, dass der Bereich Familien- und Erbrecht innovieren RS Versicherungen ausgeschlossen ist. Oft gibt es aber einen BeratungsRS in diesen Bereichen, der im Erbfall oder bei einer familienrechtlichen Rechstlageänderung eine Beratung übernimmt (so ist das wohl auch bei dir) wichtig dabei ist, dass ausschließlich eine Beratung übernommen wird. D.h. Dass keine Kosten übernommen werden, wenn dein Rechtsanwalt über eine Beratung hinaus tätig wird.
Tip: Ruf direkt bei deiner RSV an und Klär das dort. Erfahrungsgemäß haben die Vertreter mit RS manchmal einsparen fachliche Probleme
… na dann werden wir uns mal auf einen teuren Prozess vorbereiten ;-(
Ich danke Dir für die Antworten.
LG Sandra
Hallo Frau/Herr Steckling,
Da ich nicht weis, welchen Tarif bzw. welche Versicherung sie abgeschlossen haben, kann ich ihnen keine genaue Antwort geben, ob die Versicherung zu Recht oder zu Unrecht ihren Familienstreit ablehnt!
Schreiben Sie mir eine ausführlichere Email auf der Seite: http://www.meine-rechtsschutzversicherung.net/
Meist sind in den Rechtsschutzversicherungen Beratungsleistungen in §4 geregelt und decken hier Kosten von 250-1500 Euro ab.
Es kommt ganz auf ihren Fall an, ob die Leistung abgesichert sind oder nicht! Es muss auf alle Fälle eine Änderung der Rechtslage erfolgt sein.
Ich hoffe Ihnen ein Stück weitergeholfen zu haben
RechtsschutzExperte
Werner Kappler
Sie haben eine Beratung in Erb- und Familienrecht frei! Diese muss vom Versicherer übernommen werden.
MfG
Dr. Schamberger