Probleme mit einem nichttuenden Anwalt

Hallo,
also Person A war wegen 2 Fällen bei einem Anwalt ( Person B) einmal ging es ûm eine Kautionrückzahlung und einen Zivilstreit mit einem Streiwert von 5000€.
In der Kautionangelgenheit hat der Anwalt Person A komplett falsch beraten, Person A hatte mit einer Person C ( Ex Freundin) zusammen gewohnt, nun ist person A ausgezogen und wollte die Kaution zurück haben. Person B der Anwalt hat den Vermieter angeschrieben und es von dieser Person eingefordert, jedoch besteht da kein Anspruch, da Person C dort weiter wohnt, also muss Person A sich die Kaution von Person C holen, sprich eine komplette Falschberatung für die Person A Ihn jetzt auch noch bezahlen soll. Er als fachgerechter anwalt hätte es doch wissen sollen , kann er Person A jetzt die Kosten anhalsen,obwohl er falsch beraten hat, wofür Person A nicht kann??
in dem Zivilstreit hat er Person A ebenfalls flasch beraten, Person A hätte Prozeßkostenhilfe beantragen können, was der Anwalt trotz wunsch nicht frisrgerecht gemacht hat und dann ist er ohne jegliche Vorbereitung zum Gütetermin gekommen, selbst die Richterin hat iHn gefragt auf welche Sachen er sich stützen würde und er wusste nicht was er sagen soll. Es ging um einen Vertrag, den er als nichtig sah, hat sich aber nicht vorher informiert ob er nichtig ist!!Also er hat wirklich nichts gemacht und fordert jetzt natürlich alles.
Meine Frage ist kann Person A etwas dagegen machen oder ist es aussichtslos, eine einigung hat er bereits eindeutug abgelehnt!!Person A will sich vor keiner Rechnung drücken, aber es ist schon dreist, wenn der Anwalt nur falsch berät und dann noch alles komplett verlangt

ach so zudem hat er ohne einwilligung von person A schon ein Berufungsschreiben aufgelegt, jedoch wollte Person a nicht in Berufung gehen und hat auch nichts unterschrieben, nun will er dafür auch noch geld, ist das rechtens, wenn er eigenmächtig etwas vorbereitet, er beruft sich auf ein gespräch mit meiner freundin, die er bequatscht hat, sie solle ich sich wenigstens ein PKH Antrag holen und es mir vortragen.

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Hallo,

wenn Person A ihre Angaben bei Gericht nachweisen kann, kann sie gegen den Anwalt klagen, bzw. der Rechnung widersprechen und dann kommt eine Klage vom Anwalt auf Zahlung der Kosten. Hierdurch klärt das Gericht, ob er einen Anspruch auf Zahlung hat.

Da aber bei vielen Anwalt-Mandanten-Gesprächen keinerlei Zeugen anwesend sind, dürfte es mit dem Beweisen schwierig werden. Beispiel, wird der Anwalt sagen, er hätte der Person A gesagt, dass es keinen Sinn macht die Kaution beim Vermieter einzuklagen. Aber Person A hätte auf diesem Weg bestanden. Oder Herr A. hätte ihn mündlich beauftragt, vor das OLG zu gehen.

Gruß
Ingrid

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