danke…
… das du dir zeit genommen hast.
hi jörg,
Bei E/Ü-Rechnung fallen unter normalen Umständen keine
Verluste an, d.h., nur was der Unternehmer einnimmt, kann er
auch ausgeben. Ausnahme : Er nimmt einen Kredit auf, um
fällige Rechnungen (oder Löhne) begleichen zu können. In einem
solchen Fall kann der Unternehmer den (November-)Lohn noch im
alten Jahr begleichen oder den Dezember-Lohn relativ zeitig im
neuen Jahr.
Wie wirkt sich das steuerlich aus ?
Hat er keinen Kredit aufgenommen, müßten seine Einnahmen
seinen Ausgaben entsprechen --> Betriebsergebnis 0 DM
–> im neuen Jahr gezahlte Löhne sind Kosten im neuen Jahr.
das wäre ja schön. nein, das ist so nicht der fall. ich denke du meinst, man kann nicht mehr ausgeben, als man einnimmt. das ist natuerlich möglich, indem man einfach privateinlagen macht und schwuppdiwupp sind die BA > BE und du hast einen verlust.
Da gäbe es sonst Probleme mit dem Kontennachweis;
„Verbindlichkeien“ gibt’s m.E. in der E/Ü-Rechnung nicht.
das stimmt zwar, da die einnahmen-überschuss-rechnung an zahlungsflüsse knüpft, aber auch ohne verbindlichkeiten kann man verlust machen. die privateinlage von geld aus dem privatvermögen in das betriebsvermögen ist ja keine darlehenshingabe.
Hat er Kredit aufgenommen --> Löhne „beizeiten“ bezahlt
–> Löhne sind Kosten im alten Jahr --> Verlust im alten
Jahr. Im nächsten Jahr anfallende Gewinne würden mit den
Vorjahresverlusten saldiert.
nein, das geht doch nicht. die ESt ist eine jahressteuer, nur im wege der verlustvor/rücktraege können verluste des einen jahres die gewinne anderer jahre mindern.
Es würde also auf den ersten
Blick keinen Unterschied bzgl. der Einkünfte nach GSE machen.
Problematisch an dieser Stelle wird’s, wenn stark schwankende
Einkünfte aus anderen Einkunftsarten vorlägen.
Kennt die E/Ü-Rechnung „Rückstellungen“ im Kontennachweis ??!
nein, natuerlich nicht! logischerweise bucht man ausgaben und einnahmen immer gegen geldkonten. ausnahme ist die einbuchung eines darlehens (eine verbindlichkeit), diese erfolgsneutralen konten kann man schon ansprechen, die werden aber in die berechnung des gewinns nicht einbezogen.
Im übrigen …
Bilanzierung ist einfacher. Warum die Steuerberater dafür
„Phantasie“-Honorare berechnen, ist mir schleierhaft. Jede
E/Ü-Rechnung bereitet mir mehr Aufwand und Nachdenken als eine
Bilanzerstellung.
naja, steuerberater haben sich an die gebührenverordnung zu halten. da werden bemessungsgrundlagen ermittelt und dann schaut man in die tabelle. im ernst: bilanz ist schon „etwas“ mehr als nur einnahmen minus ausgaben. auch hängt die gebühr für den jahresabschluss nicht nur am gewinn des steuerpflichtigen, sondern auch an der höhe der bilanzsumme.
Hasta la vista
Jörg.
ja, los wartos mehros antwortos!
der showbee