Hallo,
angenommen ein Ehepaar ist seit Sept. 2009 geschieden. Er hat arbeit, sie Rente und Unterhalt. Er möchte ein Ausgleich machen und den Unterhalt geltend machen. Sie macht deshalb auch einen Ausgleich, wofür er die Steuern übernimmt. Jeder muss also für sich ein Ausgleich
machen. Sie wendet dabei dieses Elsterprogramm an, wo jedesmal dieser Hauptvordruck kommt, außer das sie Anlage R und Anlage SO benutzen muss. Beim Ausfüllen des Hauptvordruckes hat sie nun Probleme.
Wenn sie für sich einen Ausgleich machen muss, muss sie sich oben als Steuerpflichtige einsetzen, in der Zeile wo sonst Ehemann steht. Ebenso füllt sie die Felder aus, geschieden seit und getrennt lebend seit… Jedesmal macht das Progarmm nun wegen dieser Felder Theater und will, das man Zusammenveranlagung ankreuzt, obwohl es ein Ausgleich wie für ein Sinlge ist. Zusätzlich verlangt er jedesmal den Namen des Ehepartners. Was soll sie machen. ?
Danke
Dagmar
Für Elster gibt es ein eigenes Forum:
Servus,
die Datumsangaben zum Familienstand haben in dieser Einkommensteuererklärung (bitte langsam nachsprechen: Einkommensteuererklärung - Danke!) überhaupt keinen Einfluss auf die Festsetzung von ESt.
Es ist daher ohne jedes Problem möglich, sie schlicht wegzulassen. Was spricht denn dagegen?
Schöne Grüße
MM
Entweder man ist verheiratet ODER geschieden ODER getrennt lebend
2 Kreuze gehen nicht.
Also getrenntlebend und Datum raus. Wann geschieden wurde ist dem Finanzamt auch egal.
Bei getrenntlebend interessiert das Datum, da nur im Trennungsjahr die Steuerklassen 3,4,5 möglich sind, danach gibt es 1 oder 2.
Grüße
Bröselchen
Servus,
(a) bei der Veranlagung zur ESt gibt es keine Steuerklassen.
(b) offenbar lebten die beiden schon in (Teilen von) 2008 dauernd getrennt, sonst gäbe es keine Einzelveranlagung, sondern (wohl sinnvollerweise) Zusammenveranlagung oder (unter Umständen möglich) getrennte Veranlagung von Ehegatten. Auf diese Weise hat die Scheidung 2009 keinen Einfluss auf die Veranlagung.
Schöne Grüße
MM
a. bei der Veranlagung nicht, aber gebe ich an ich bin seit 2006 getrennt lebend und hab mein Einkommen in 2007 immer noch nach Stkl. 3 versteuert dann könnte ich mir vorstellen wird das Finanzamt etwas sauer, weil dann die monatlichen Steuerabzüge vom Lohn ja geringer sind als dem Finanzamt zusteht.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Finanzamt dann auch flugs nachschaut ob für 2008 die Steuerklasse geändert wurde und wenn nicht evtl. sogar Steuervorauszahlungen möchte.
b. die Scheidung nicht aber die beiden Kreuze bei getrennt lebend und bei geschieden, sowas mag elster überhaupt nicht.
Außerdem gibt es viele böse fast Ex-Ehepartner die (weil z.B. Stkl. 5) plötzlich getrennt veranlagt werden wollen weil da mehr bei rumkommt und der andere Eheteil nachzahlen muß.
(Nicht die Frage ob das gemacht werden darf, aber der Ärger ist erstmal da)
Grüße
Bröselchen
Servus,
a. bei der Veranlagung nicht, aber gebe ich an ich bin seit
2006 getrennt lebend und hab mein Einkommen in 2007 immer noch
nach Stkl. 3 versteuert dann könnte ich mir vorstellen wird
das Finanzamt etwas sauer, weil dann die monatlichen
Steuerabzüge vom Lohn ja geringer sind als dem Finanzamt
zusteht.
Nein. Der Computer, der die Differenz zwischen der festgesetzten ESt und der einbehaltenen Lohnsteuer ausrechnet und als Nachzahlung ausdruckt, wird nicht sauer, er läuft auch nicht heiß. Auch der Arbeitgeber, der die Pfändung ausführt, wenn der Steuerpflichtige nicht zahlt, wird nicht sauer; er behält das Geld ein und überweist es.
Ich könnte mir auch vorstellen, dass das Finanzamt dann auch
flugs nachschaut ob für 2008 die Steuerklasse geändert wurde
und wenn nicht evtl. sogar Steuervorauszahlungen möchte.
Vorauszahlungen auf ESt leistet jeder selbständig Tätige. Daran ist Rom jedenfalls nicht zugrunde gegangen. Und Du wirst lachen: Es gibt haufenweise Länder, in denen überhaupt keine Lohnsteuer einbehalten wird, sondern die Steuerpflichtigen so mündig sind, dass sie das mit dem Steuernzahlen ganz allein hinkriegen.
Wie auch immer - bei der ESt gibts keine Steuerklassen, das wolltest Du mir doch damit sagen, oder?
Außerdem gibt es viele böse fast Ex-Ehepartner die (weil z.B.
Stkl. 5) plötzlich getrennt veranlagt werden wollen weil da
mehr bei rumkommt und der andere Eheteil nachzahlen muß.
Hierzu empfehle ich (1) Lektüre der §§ 268 ff AO und (2) den Abschied von der Illusion der „guten“ Erstattung und der „bösen“ Nachzahlung. Entscheidend ist die Steuerbelastung. Egal wie sie sich zusammensetzt.
Dass es haufenweise Flachschippen gibt, die in dieser Situation lieber dem Fiskus ein paar Riesen schenken, als im gemeinsamen Interesse vernünftig zu agieren, sei unbenommen - das hört übrigens erfahrungsgemäß bei einem zvE oberhalb von ca. 80 Kilo auf.
Was Elster mag oder nicht mag, ist übrigens im vorgelegten Fall - an den zu erinnern ich mir erlaube - vollkommen gleichgültig. Es geht um den Einfluss einer Eingabe im Mantelbogen auf die Höhe der festzusetzenden ESt. Und der Einfluss der Eingabe irgendwelcher Datumsfelder an den besprochenen Stellen im Mantelbogen ist im vorgelegten Fall genau Null, aber ich wiederhole mich - ich glaube nicht, dass Dich das besonders interessiert.
Schöne Grüße
MM
Was Elster mag oder nicht mag, ist übrigens im vorgelegten
Fall - an den zu erinnern ich mir erlaube - vollkommen
gleichgültig. Es geht um den Einfluss einer Eingabe im
Mantelbogen auf die Höhe der festzusetzenden ESt. Und der
Einfluss der Eingabe irgendwelcher Datumsfelder an den
besprochenen Stellen im Mantelbogen ist im vorgelegten Fall
genau Null, aber ich wiederhole mich - ich glaube nicht, dass
Dich das besonders interessiert.
Es ging darum, dass die TE eben keine Erklärung machen konnte, elster akzeptiert ihre Angaben nicht.
siehe
Jedesmal macht das Progarmm nun wegen dieser Felder Theater und will,
das man Zusammenveranlagung ankreuzt, obwohl es ein Ausgleich wie für
ein Sinlge ist. Zusätzlich verlangt er jedesmal den Namen des
Ehepartners. Was soll sie machen?
Grüße
Bröselchen
Servus,
die Antwort habe ich bereits gepostet: Keine Angabe in irgendeines der Datumsfelder. Es geht nach allem, was wir von dem Sachverhalt wissen, um eine Einzelveranlagung.
Jetzt klarer?
Schöne Grüße
MM