ich habe vor 1,5 Jahre in einer 2 er WG gelebt. Und der vermieter hat mich und meine Mitbewohnerin bei EON und HWW angemeldet gehabt.
Wo ich ausgezogen bin, habe ich mich bei EON und HWW nicht abgemeldet, da ich dachte dass der VERMIETER es machen wird, schlißelich hat er eine andere mädchen angemeldet… ( sowie ich es mitbekommen habe) und erst gestern hat mir meine alte Mitbewohnerin mir mitgeteilt, dass es ständig auf mein Name briefe gekommen sind ( sie sagt mir erst in 1,5 Jahren)… und dass ich viel zahlen muss.( ca 2000 mit MAHNUNGEN)
Aber ich habe da nicht gelebt… Kann mit meiner Abmeldung beweisen,dass ich da nicht gewohnt habe??
Sie müssen sich um ihre Probleme schon selbst kümmern und können das nicht dem Vermieter aufhalsen. Wasser und Strom sind immer separate Verträge, den das Energieunternehmen mit den jeweiligen Verbraucher abschließt. Und der Verbraucher sind sie. Selbst dann, wenn Sie den Vertrag nicht selbst abgeschlossen haben, müssen sie doch wenigstens dem Unternehmen mitteilen, dass der Vertrag beendet wird. Auch sollten Sie die jeweiligen Zählerstände abgelesen und an das Unternehmen mitgeteilt haben.
Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Sie können vielleicht versuchen, gegebenenfalls über einen Anwalt, ihre Nachmieterin zur Zahlung zu bewegen. Verpflichten können Sie sie nicht, denn diese hat ja keinen Vertrag abgeschlossen mit dem jeweiligen Unternehmen.
Wenn Du keinen Vertrag unterschrieben hast kannst DU auch nicht dafür belangt werden.
Solange Du keine schriftliche Forderung bekommst würde ich dies ablehnen.
Wenn etwas schriftlich kommt: Von den Anbietern Vertragsunterlagen mit Deiner Unterschrift anfordern, ansonsten Forderung für gegenstandslos entgegnen.
Falls schriftliche Forderung Vermieter, auf Mietende und das Nichtbestehen eines Vertrages durch Dich entgegnen.
Hallo Anna,
das An- und Abmelden gehört zu DEINEN Pflichten.
Wenn dein Vermieter die Anmeldung gemacht hat, heißt das noch lange nicht das es seine Aufgabe ist. Du solltst dich ganz schnell bei Rechnungssteller melden bzw. hingehen um dort eine Einigung zu erzielen. Die können ja nicht wissen, dass du ausgezogen bist.
Blöd von deinem Nachmieter das er dir die Post erst 1,5 Jahre später zeigt. Vielleicht ist es das beste ihr geht gemeinsam auf die Stelle und seht zu das du deinen Teil zahlst und der Nachmieter den anderen Teil der er offensichtlich verbraucht hat.
Viel Erfolg - Gruß Barbara Natzschka
ich denke, daß Du da wohl zahlen musst.
Wenn Du denkst, daß der Vermieter Dich abgemeldet hast, so soll man das bei Auszug immer schriftlich vereinbaren.
Vielleicht kannst Du mit deinen alten WG´lern reden, daß ihr Euch die reinen Kosten teilen könnt? Also das die Stromkosten etc. von den Bewohnern übernommen werden und Du dafür die Mahnkosten.
Schließlich wurde der Strom ja auch von denen verbraucht.
Allerdings kannst Du gerne versuchen, bei EON anzurufen und denen das Problem zu schildern. Um die Mahngebühren kommst Du wahrscheinlich nicht herum.
Tolle Freunde, die Dir erst nach 1,5 Jahren die Briefe, die ja erst zu den Mahnungen geführt haben, zeigen.
Was steht bezüglich einer Verpflichtung zur ABMELDUNG bei den Strom- und Wasserversorgern bei Auszug im Mietvertrag? Generell ist es üblich, dass der Mieter sich anmelden und abmelden muss.Er bekommt dann auch die Hinweise, was bei Auszug zu melden ist, z.B. Zählerstand, Auszugsdatum, Nachfolgemieter usw.
Haben Sie beim Einzug irgendetwas vertragsähnliches von EON und HWW unterschrieben?
2.Wenn der Vermieter Ihre Nachmieterin angemeldet hat, dann können EON und HWW die Gebühren und den Verbrauch nicht zweimal berechnen. Hat denn Ihre Nachmieterin nicht laufend bezahlt ? Welcher Betrag für welchen Zeitraum wird denn angemahnt?
Warum hat weder Ihre ehemalige Mitbewohnerin die Mahnbriefe nicht weitergeleitet aber offensichtlich aufgehoben und gelesen?
Hier fehlen mir noch viele Informationen, um Ihnen einen Rat zu geben.
Viel Glück wünscht Heihei
hallo,
habe ein Problem. bitte um HILFEE
ich habe vor 1,5 Jahre in einer 2 er WG gelebt. Und der
vermieter hat mich und meine Mitbewohnerin bei EON und HWW
angemeldet gehabt.
Lieb Anna!
Wenn ich recht gelesen habe, hat Ihr Vermieter bei Ihrem Einzug in die WG einen Vertrag mit der EON und der HWW abgeschlossen. Meine Frage: „Haben Sie auf diesen Verträgen eine Unterschrift geleistet?“
-Wenn ja, dann läufen die Verträge auf Ihren Namen und Sie hätten diese Verträge kündigen müssen.
-Wenn Nein, dann hat derjenige, der diese Verträge unterschrieben hat kündigen müssen und das wäre Ihr ehemaliger Vermieter.
Als Sie ausgezogen sind, hat Ihr Vermieter den Auszug in irgend einer Weise bestätigt? (eventuell mit Aufhebung des Mietvertrages?) Wo sind Sie ab welchem Datum eingezogen; mit Mietvertrag?
Zahlen Sie nicht, da will jemand auf Ihre Kosten leben.
Klären Sie das, am besten mit dem Verbraucherschutz,
ansonsten werden Sie auf die Hilfe eines Rechtsanwaltes angewiesen sein. Beantragen Sie Hilfe für einen Rechtsstreit!(kostenloser Rechtsanwalt)
Ich hoffe Ihnen etwas Ordnung in diese Geschichte gebracht zu haben.
Mit besten Grüßen „Großper Sucher“.
Ja das musste ausreichen. Ruf da auf jeden Fall an und schick parallel nennt Brief mit der Kopie. Kann bisschen nervig werden aber die mussten einlenken.
Eines verstehe ich nicht:
Wenn der Vermieter Euch BEIDE angemeldet hatte, warum war die Post der Versorger nur an Dich gerichtet? Und nicht auch an Deine ehemalige Mitbewohnerin, die wohl noch immer in der Wohnung wohnt??
Die Anmeldepflicht bzw. Abmeldepflicht für Energie tifft grundsätzlich den Verbraucher - und sogar wenn der Verbraucher/Mieter es versäumt sich anzumelden kommt ein Vertrag durch „konkludentes Handeln“ (d.h. durch Strom-/Wasserverbrauch) zustande.
Der Umstand, dass der Vermieter die Anmeldung übernommen hat, ändert nichts daran, dass der Kunde/Verbraucher seine eigenen Verträge eben selbst zu kündigen hat. Einfach davon auszugehen, dass der Vermieter die Abmeldung übernimmt war also Dein Fehler.
Allerdings müsste auch die ehemalige WG-Mitbewohnerin, die wohl in der Zwischenzeit mit einer neuen 2. Person die Wohnung bewohnte, mitbekommen haben, dass sie keinerlei Strom/Wasser-Rechnungen bekommt - dafür jedoch Du weiterhin Post ebendieser Versorger. Ihre Pflicht wäre es gewesen, die an Dich gerichtete Post gar nicht erst anzunehmen und mit dem Vermerk „verzogen nach …“ zurückgehen zu lassen. Bzw. wenn jemand schon fremde Post annimmt, dann trägt derjenige auch die Verantwortung, diese zeitnah weiterzuleiten.
Hier liegt also ein Verschulden der ehemaligen Mitbewohnerin vor - wenn eine direkte Klärungsversuch mit den Versorgern scheitert, bestünden deswegen gegebenenfalls Ersatzansprüche gegen die ehemalige MItbewohnerin.
Gegenüber den Versorgern bist Du als Vertragspartner zunächst einmal zahlungspflichtig, da Du Dich nicht abgemeldet hattest. Ein entsprechender Brief an die Versorger mit Schilderung der Sachumstände (Ummeldebescheinigung beifügen) kann möglicherweise die Sache schon abschliessend klären.
Wenn dieses Schreiben auch die tatsächlichen Verbraucher von Strom/Wasser des betreffenden Zeitraums mitunterzeichnen würden, sollte sich das Problem eigentlich ganz einfach lösen lassen.
Hallo, das müssen sie bitte mit dem Anbieter, der diese Forderung stellt klären. Gehen Sie mit Ihrem Wohnungs-Abnahme-Protokoll und den darauf erfaßten Zählerständen dahin und man wird Ihnen das Geld erlassen-im Normalfall. Anderenfalls müßten Sie einen Anwalt einschalten.
MfG Maximilian123
Hallo ! Schicken Sie die Rechnungen an den Vermieter! Und erwähnen Sie, das er sie informieren soll darüber dass er die Rechnungen beglichen hatt und zwar binnen zwei Wochen. Sonst gehen Sie zum Anwalt.
Du bist den Versorger (EON) nur dann zahlungspflichtig wenn du mit ihnen einen Vertrag geschlossen hast. Dein Vermieter kann nicht für dich bei irgend einem Versorger einen Vertrag abschliessen oder dich anmelden!
Solltest du ein Vertrag mit einem Nahversorger für Belieferung mit Strom oder Gas geschlossen haben, wäre es unerheblich wie lang du dort gewohnt hast. Du zahlst grundsätzlich für den Vertragszeitraum.
Das Wasser wird in Deutschland in der Regele direkt über den Vermieter bezhalt. Der Vermieter erhebt in den Nebenkosten eine Vorrauszahlung für den zu erwartenden Wasserverbrauch. Über die Nebenkostenabrechung kann er Differenzen bis zu ein Jahr nach Abbrechungszeitraum nachfordern (Bsp. für das Rechungsjahr Jan.2010-Dez.2010 kann bis zum Dez. 2011 abgerechnet werden.)
Sollte dein Vermieter eine Abschlagszhalung für Strom und Gas in den Nebenkosten erfolgen, ist eine Nachforderung nur für den obengenannten Bedingungen möglich.
An deiner Stelle würde ich umgehend zu diener ehmealigen Nachbarin/Mitbewohnerin gehen. sie soll dir alle Briefe geben die an dich adressiert sind. Sie hätte sie nicht annehmen und auch nciht öffnenen dürfen wenn sie ausschliesslich an dich adressiert waren. Wenn sie an Euch gemeinsam adressiert sind, dann müsst ihr auch beide zahlen.
Danach oder parallel dazu würd ich zu dem entsprechenden nahversorger gehen und deine Situation schildern und fragen was und welche Forderungen ggf gegen dich bestehen und Einsicht in die Akten verlangen.
Kopf ducken wird dir nciht wirklich helfen. Geh in die Offensive! Du solltest die Fakten kennen. Vielleicht will dir auch nur jemand was unterschieben. Wenn du dir sicher bist, dass du nie einen Vertrag abgeschlossen hast, dann lass dir den Vertrag zeigen auf den sich der Versorger beruft. Nur weil du für eine Kundennummer die Rechungen gezahlt hast bist du nicht automatisch Vertragspartner!
Wünsch dir viel Erfolg und Diplomatisches Geschick! Angriff ist die beste Verteidigung!
cumar
leider dürfte es EON nur mäßig interessieren, ob Sie da gewohnt haben oder nicht. Es könnte ja auch sein, dass Sie die Zahlungen aus anderen Gründen weiterleisten müssen. Da Sie Vertragspartner von EON waren und sind, müssen Sie auch darauf achten, dass der Vertrag gekündigt wird.
Hoffentlich lassen die mit sich reden, sonst sehe ich eher schwarz. Allerdings dürften die Mahngebührungen in Teilen wegfallen, da die Briefe Sie nicht erreicht haben. Ich würde freundlichen an die Vernunft appellieren.