Probleme mit EX Vermieterin

Hallo, die vermieterin hat mir den Termin abgesagt, ich werde jetzt erstmal gar nichts unternehmen und abwarten was passiert, was besseres fällt mir auch nicht mehr ein

Hallo,

bei einer Trennung einer Wohn-Gemeinschaft stellt sich die Frage, was mit der Kaution wird,
wenn der ausziehende Partner einen Teil oder die ganze Kaution gezahlt hat. Besteht das Mietverhältnis
fort, so steht dem Vermieter die Kaution weiterhin zu. Der ausziehende Mieter kann deshalb nicht die
Rückzahlung seines Anteils vom Vermieter verlangen. Vielmehr müssen sich die Wohnpartner untereinander
einigen. In der Regel wird der Teil, der wohnen bleibt, den Ausziehenden auszahlen. Dieser
sollte dann dem, der wohnen bleibt, seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution abtreten, damit dieser
bei Ende des Mietverhältnisses die Kaution allein einfordern kann. Das hilft Ihnen aber nicht, wenn Sie das nicht vereinbart haben. In´diesem Fall kann die Vermieterin dann schon auf Sie beide zurückgreifen…

Hallo, die vermieterin hat mir den Termin abgesagt, ich werde jetzt erstmal gar nichts unternehmen und abwarten was passiert, was besseres fällt mir auch nicht mehr ein