Probleme mit EX Vermieterin

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am 01.03.2011 mit meiner Freundin in eine gemeinsame Wohnung gezogen. Dort habe ich die Kaution von einer Monatsmiete bezahlt. Wir haben den Mietvertrag gemeinsam unterschieden, allerdings hat meine Vermieterin kein Exemplar davon, da Sie nur eins dabei hatte… Noch mal kommen dafür wollte Sie nicht und sie meine das irgendwann nachholen zu wollen was nie geschehen ist. Auf jedenfall habe ich mich am 01.05.2011 von meiner Freundin getrennt und bin ausgezogen… Darüber haben wir die Vermieterin informiert, daraufhin ist diese zu meiner EX und hat mit ihr einen neuen Mietvertrag gemacht in dem ich nicht mehr erwähnt werde was ja auch richtig so ist…Die Kaution wollte mir die Vermieterin erstatten was nie der Fall war. Auf jedenfall hat meine ex Freundin jetzt ihren Vertrag gekündigt und ist zum 01.08.2011 ausgezogen. Meine alte Vermieterin hatte mir zugesichert mir die Kaution zum 01.08.2011 zurück zu zahlen… Heute hat Sie mich angerufen und gemeint das es in der Wohnung aussehen würde wie die „Sau“ und ich meine Kaution nicht zurückbekommen würde und Sie Schadensanprüche für anfallende Handwerkerarbeiten in der Höhe von 5000!!! € an mich geltend machen will und ihren Anwalt einschaltet…
Ist das so korrekt? Morgen treffe ich mich mit ihr und bekomme die Möglichkeit mir die Wohnung mal anzuschauen…
Vielen Dank
HILFE!!!

Hallo, grundsätzlich kann der Vermieter gegen jeden, der den Mietvertrag unterschrieben hat, seine Forderungen durchsetzen, nur sind sie doch nicht mehr der Mieter, deshalb kann sie jetzt auch nicht auf sie zukommen und irgendetwas fordern. Blödsinn, machen sie sich keinen Kopf.

Hallo,
ich weiss nicht warum ausgerechnet ich auf das Problem antworten soll.
Jedenfall ist für mich die Sache klar: Auszug 01.05., Vermieterin hat akzeptiert und neuen Vertrag mit EX gemacht. Alter Vertrag zum 01.05. beendet. Kaution muss zurück gezahlt werden. Aus basta. Weitere Ansprüche sind an die Ex zu stellen. Warum solltest du dir die Wohnung noch anschauen, interessiert dich doch nicht.
mfg

Hallo, vielen Dank für deine Antwort, lt. einem Anwalt muss ich nachweisen, dass die Schäden nach meinem Auszug enstanden sind… Verstehe ich trotzdem nicht d Sie im Mietvertrag steht und nicht ich Ich denke auch das deine Antwort oben richtig ist…

Viele grüße

hallo,

du bist zum 1.5. ausgezogen, dh die übergabe an sie hätte da statt finden sollen. hast du was schriftliches von deiner EX? das sie die wohnung alleine weiter bewohnt? oder wenigstens noch das schreiben, dass du ausziehst? dann kann sie nur deine Ex belangen, denn du bist da ja raus. hast das auch in irgendeiner form schriftlich. die vermieterin kann die kaution max. 6 monate zurück halten, allerdings sehe ich das in deinem fall nicht, sie hätte die kaution von der „nachmieterin“ also deiner ex einfordern sollen. meiner meinung nach bist du da raus und sie kann dir gar nicht, vorausgesetzt du hast etwas schriftlich, das du zum 1.5. ausgezogen bist. wenn nicht… puh dann nimm dir besser nen anwalt. vg und viel glück

Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher aber meines Erachtens sieht es folgendermaßen aus:

  1. Ja Sie darf die Kaution einbehalten, da Sie ja für solche Fälle gedacht ist.

  2. Nein, Sie kann Sie nicht haftbar machen, da ja Ihre freundin mit dem letzten Mietvertrag alleinige Vertragspartnerin war

  3. Ihre Kaution müssen Sie sich von Ihrer Ex dann wiederholen.

Auf jeden Fall ab zum anwalt, damit es von Anfang an in die richtige Bahnen gelenkt wird.

Gruß

Hallo,
ja - leider gibt es so fiese Vermieter.
Ich würde schleunigst einen RA fragen, denn ohne wird es sicherlich nicht gehen.
Jedenfalls Sie sind zuerst ausgezogen und Ihre EX ist eben dort eine Zeit lang geblieben, die Kautionsfrage ist somit anscheinend geklärt - aber wie gesagt, der RA weiß sicher gesunden Rat.
Viel Glück.
Don Petrus

Hallo,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du mit Deiner Freundin beim Einzug im März eine MM Kaution gezahlt. Als Du dann weniger Monate später ausgezogen bist, hast Du von dieser Kaution nichts zurückbekommen. Aber offensichtlich hat die Vermieterin bei Deinem Auszug auch keine Wohnungsabnahme mit Dir gemacht. Sie hat Dir zugesichert, die Kaution an Dich zurückzuzahlen. Das macht mich schon etwas stutzig - warum wollte sie die gesamte Kaution zurückzahlen? Und wollte sie dann von Deiner (Ex-)Freundin die Kaution erneut einziehen?

Wenn die Vermieterin mit Deiner Ex-Freundin einen neuen Mietvertrag gemacht hat, dann hat Deine Freundin die Wohnung auch mit allen Rechten und Pflichten allein übernommen. Wichtig wäre, dass Du was in der Hand hast, aus dem hervorgeht, dass Du seit 01.05.2011 kein Mieter mehr bist und damit Deine Rechte und Pflichten an der Wohnung erloschen sind.

So, jetzt - weitere drei Monate später - ist Deine Ex-Freundin auch ausgezogen, die Vermietern hat die Wohnung (vor oder nach der Schlüsselübergabe) besichtigt und festgestellt, dass die Wohnung total verhunzt ist.

Weitere Frage von mir: Warum gehst Du jetzt dahin und siehst Dir das Chaos an? Du bist seit Anfang Mai raus aus der Nummer! Ich verstehe Deine mail so, dass die Vermieterin jetzt 5000 Euro an Reparaturkosten haben will und in die will sie Deine Kaution reinrechnen.

Ich würde an Deiner Stelle: Keinen Fuß in die Wohnung reinsetzten, statt dessen würde ich der Vermieterin mitteilen, dass Du seit Anfang Mai kein Mieter mehr bist und sie an die Rückzahlung der Kaution erinnern und ihr dafür eine Frist setzen (z.B. 14 Tage, also der 16.08.). Wenn das Geld bis dahin nicht auf Deinem Konto ist, würde ich an Deiner Stelle mit rechtlichen Schritten drohen. Sollte sie dann argumentieren, dass Deine Kaution einbehalten werden soll, um die jetzt festgestellten Schäden in Ordnung zu bringen, kannst Du ihr schreiben, dass Du am 01.05. ausgezogen bist, sie die Wohnung von Dir in ordnungsgemäßem Zustand übernommen hat und Du jetzt nicht für Schäden nach Deinem Auszug haftbar gemacht werden kannst. Wenn sie dann immer noch auf stur schaltet, wirst Du wohl einen Anwalt brauchen.

Gruß

Micha

Hallo,
da bin ich leider überfragt. Meines Erachtens aber, muss Sie die Kaution zurückzahlen und kann nur Forderungen an die Freundin stellen, da neuer Vertrag zum tragen kommt.

Gruß

Sowiet die Vermieterin bewisen kann, dass der alte Mietvertrag existent war, ist dieser auch weiterhin gültig, sofern Sie den Vertrag nicht gemeinsam mit der „Ex“ fristgerecht gekündigt hatten. Sie haften danach vollumfänglich solidarisch. Der neue Mietvertrag war nicht zulässig. Vermutlich haben Ihre „Ex“ und die Vermieterin sich auf diesen Terminus verständigt und Sie werden zahlen. Interpartis steht Ihnen für geleistete Zahlungen allerdings ein Ausgleichsanspruch gegen Ihre „Ex“ aus dem gemeinsamen Mietverhältnis zu. Viel Erfolg bei der Umsetzung!

Hallo,

da ich nicht weiß, ob evtl in dem neuen Vertrag mit Ihrer Exfreundin steht, dass sie noch eine Kaution zahlen muss oder ob die Kaution aus dem Altmietvetrag dafür hergenommen werden kann, kann ich Ihnen auch keine gesetzlich gesfestigte Antwort geben. Sollte in dem Vertrag stehen, dass eine Kaution gezahlt werden muss, muss Ihre ehemalige Vermieterin natürlich die Kaution an SIe zurückzahlen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann es sein, dass Ihre Kaution „futsch“ ist. Sie und Ihre Exfreundin standen beide im Mietvertrag, wer die KAution zahlt, ist dabei irrelevant.

Versuchen SIe sich am besten mit Ihrer Exfreundin zu einigen (auch wenn SIe keinen Kontakt mehr haben möchten) oder mit Ihrer ehemaligen Vermieterin zu reden. Recht haben und Recht „bekommen“ sind in Deutschland leider allzu oft zwei verschiedene Sachen…

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Hi
aus dem Sachverhalt lese ich das ihr beide viel zu jung seit euch auf solch ein Rechtsabebteue wie Miete einzulassen. Denn Miete bedeutet nicht das gleiche wie mal eben einen Kaugummi zu kaufen und wenn der nicht schmeckt schnell aus zu werfen. nein. da laufen Fristen. Du hast dabei Rechte aber auch erheblich mehr Pflichten. Der Vermieter kann dabei z.B. die Auszahlung der Kaution um bis zu über 6 Monate zurückbehalten bis eben alle Belege dieer benötigt um eine schlußabrechnung zu machen eingetroffen sind. Ihr habt den Mietvertrag gesamtschuldnersich unterschreiben und haftet darum auch dafür ggesamtschuldnerisch ( alle beide und der Vermeiter kann sich an den con euch beiden halten der ihm eben am meisten Bonität verspricht) du darfst da s dann später wieder von deienr Ex zurückholen … Viel Spaß dabei… So haftest du eigentlich nur bis zu dem Zeitpunkt deiner rechtmäßigen Kündigung . Ab dem Moment da deine Ex mit der Vermeiterin den neuen Vertrag unterschreiben hatte haftet deine Ex dafür… Ihr hättet auch schon am Anfang eine genaue Bestandsaufnahme machen müssen. Was istd efekt was nicht… Das erleichtert dann am ende den Schadensersatzanspruch gegenüber dem Vermeiter. das habt ihr sicherlich auch nicht gemacht… somi siehts bei euch schlecht aus. auchd asmit dem schriftlichen Mietvertragsdoppel… Sie hat alles… du / ihr nichts in den Händen…
gruß Peter

Hallo,

ich raten hier wirklich dringend dazu einen Anwalt einzuschalten, da hier mehrere Fehler begangen wurden.

  1. Hätte Ihre Freundin damals die Mietkaution stellen müssen.
  2. Hätten Sie nach/bei Ihrem Auszug ein Übergabeprotokoll erstellen sollen, auf dem der Zustand der Wohnung vermerkt gewesen wäre.

Aus Sicht des Vermieters, ist jetzt völlig klar, dass er die Kaution zur Wiederherstellung der Wohnung verwendet, wenn sie denn tatsächlich in einem schlechten Zustand ist.

Es tut mir leid, Ihnen nicht wirklich weiterhelfen zu können, wie gesagt, ich kann Ihnen nur den Gang zu einem Anwalt empfehlen.

Freundliche Grüße
Stephanie Skerde

hallo,

wenn du nichtmehr im mietvetrag stehst, kann sie auch nichts dir gegenüber geltend machen…
sie hätte nichtmal einfach einen neuen mietvertrag machen dürfen mit deiner freundin bzw ex… da du ja kündigungsfrist hast bzw gehabt hättest…

so hat sie sich ins eigene fleisch geschnitten!!!

Hallo,
dadurch, dass ihr beide den Mietvertrag unterschrieben habt, seit ihr beide Hauptmieter geworden und eine Kündigung an oder von euch muß an beide erfolgen (Unterschrift).
Nach deiner Darstellung war die Wohnung noch nicht gekündigt als deine Vermieterin sie an deine Ex vermietet hat.
Zur Beendigung des Mietvertrages ist eine Kündigung von euch beiden (Unterschrift)nötig.
Art und Umfang der Renovierung und die Rückzahlung von der Kaution ist in der Regel im Mietvertrag geregelt.

bestreite erstmal, dass die whg. so übergeben wurde, wie sie jetzt liegt, sofern kein protokoll vorliegt. wenn es schäden gibt, müsst ihr dafür gerade stehen. sonst muss die vermieterin innerhalb von 6 moanten die schadenersatzforderung rechtshängig machen (mahnbescheid oder klage) - danach sind ihre ansprüche verjährt.

Hallo,

das ist ein Fall für den Anwalt, bzw. Mieterbund. Gibt es Belege über die Kautionszahlung?

Grüße aus Göppingen
Volker Weiser

Guten Abend
die rechtslage sieht es so, daß die Kaution für einen Mietvertrag vorgesehen ist. Das heißt, die Kaution was Sie bezahlt haben galt nur für den Zeitraum wo Sie auch drin gewohnt haben und nach der Kündigung sollte diese an Sie ausbezahlt werden. Die Vermieterin hat einen neuen Vertrag mit Ihrer Ex Freundin gemacht, ab diesem Zeitpunkt muss auch diese alleine für die Wohnung haften mit Ihrer Kaution. Sie haben bestimmt den neuen Mietvertrag auch nicht gelesen,aber die Vermieterin kann nicht Ihre Kaution für andere Mieter (Ex ) verwenden.
Gehen Sie zum Mietverein .
Viel Glück.

hallo, da ich nicht weiß, wie die wohnung aussieht, kann ich die frage leider nicht genau beantworten. auf jeden fall ist der mieter für selbst verursachte schäden auch dem vermieter gegenüber verpflichtet.
da du in dem neuen vertrag nicht als mieter stehst, kannst du auch für schäden der jetzigen (letzten ) mieterin (deiner ex- freundin) nicht haftbar gemacht werden. durch den neuen vertrag sind ja meiner meinung nach alle rechte und pflichten auf die neue mieterin übergegangen. waren die schäden aber schon bei deinem auszug vorhanden, bist du sicher mitverantwortlich, was zu beweisen wäre.
gruß koni

HALLO!

ich bitte um Entschuldigung. Die Mail von werweißwas.de ist bei mir im Outlook leider untergegangen… :frowning: … Wie lief die Besichtigung? Hatten Sie schon anwaltlichen Kontakt mit der Vermieter-Seite?

Kann ich Ihnen noch irgendwie helfen?

Beste Grüße