Folgendes Szenario:
Im Oktober 2007 wird bei 1&1 ein Komplettanschluß beauftragt, der allerdings erst im März 2008 zur Verfügung gestellt wird. Eine Kündigung aufgrund zu langer Dauer wird zurückgewiesen.
Wegen Umzugs zum 01.08.08 wird der Komplettanschluß gekündigt (wie es bis vor kurzem IMMER gehandhabt wurde) und damit man nicht wieder 5 Monate auf Telefon warten muß wird ein neuer Komplettanschluß bei Versatel beauftragt.
1&1 weist die Kündigung zurück mit Berufung auf die 24-monatige Laufzeit. Außerdem ruft 1&1 später an und gibt bekannt, daß der Anbieter in der neuen Wohnung nicht mehr die gleichen Leistungen zu gleichen Konditionen anbieten kann, (obwohl in beiden Wohnungen DSL verfügbar ist!), daß der 1&1 Komplettanschluß aber dennoch nur gekündigt werden könne, wenn gleichzeitig ein neuer Komplettanschluß zu neuen Konditionen abgeschlossen werden würde.
Parallel erfolgte vom Kunden eine Stornierung des Versatel-Auftrages, mit der Begründung, daß ihm zum Zeitpunkt der Beauftragung des Versatel-Komplettanschlusses nicht bewußt war, daß trotz Umzuges weiterhin Vertragsbindung zu 1&1 bestand. Die Stornierung wurde zurückgewiesen mit der Begründung, daß der Versatel-Anschluß online beauftragt wurde.
Muß der Nutzer nun über die komplette Vertragslaufzeit beide Anbieter bezahlen (davon 1&1 zu neuen, vermutlich höheren Konditionen) oder hat er andere Möglichkeiten?
Hallo,
ich müsste mich schon sehr täuschen, aber es ist doch so, das bei Abschluß eines Telefonvertrages ein 14 tägiges Widerrufsrecht besteht, ob Onlineabschluß oder nicht !
Mich würde mal die Begründung interessieren, warum denn in der neuen Wohnung, neue Konditionen (höhere Preise) erforderlich sind.
Da eine Kündigung vom Anbieter abgelehnt wird, bleibt doch der alte Vertrag und somit die bisherigen Konditionen bestehen…
Gruß
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Die 14 Tage waren leider auch überschritten. Dennoch hieß die Begründung wegen Online-Auftrages.
Die alten Konditionen konnten von 1&1 nicht mehr angeboten werden, da in der alten Wohnung eine 1000er-DSL-Leitung beauftragt war und 1&1 jetzt als niedrigste DSL-Leitung nur noch die 2000er anbietet.
Gibt es dadurch evtl. ein Sonderkündigungsrecht?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo…
wenn ich mich recht erinnere gab es mal ein Sonderkündigungsrecht in der TKV (§ 28 o.ä) ist aber wohl abgeschafft worden.
Also ich glaube da wird man nicht mehr viel machen können…
Sonst wende Dich hier doch mal an einen echten Tele - Spezi…
Gruß und Viel Glück